# - heute - 23:42:15Schau mal in deinen Kaufvertrag vom Händler... Bin selbst Kaufmann und die Gewährleistung auf alle Teile, außer Verschleißteile, beträgt 24 Monate wenn nichts im Vertrag festgehalten ist. 12 Monate ist das Minimum was gegeben werden muss, das steht dann aber auch im Vertrag.. Wenn im Vertrag z.B. nur 6 oder 11 Monate drin stehen, dann ist das ungültig und wird vor Gericht auf 24 Monate zu deinen Gunsten erhöht.
Viel Glück.. Hast das jetzt aber bestimmt schon alles geregelt, ist ja schon nen Monat her