# - heute - 11:44:20Zitat:ähm.... verboten oder nich zugelassen ist im streit..
aehm... NEIN!
lasierte rueckleuchten sind ganz klar verboten.
es sei denn, du laesst dir in muenchen oder einer anderen anerkannten pruefstelle (nicht beim feld-wald-wiesen-tuev) ein lichttechnisches gutachten fuer genau diese leuchten erstellen und bekommst fuer diese dann ein einzelgutachten.
ist aber utopie, da ein solches gutachten leicht einen vierstelligen betrag kostet.
alles andere ist fehlverhalten des tuev-pruefers, sonst gar nichts.
lustig finde ich auch, dass du wissentlich die regeln des teilemarkts umgehst - in voller absicht!
daher hab ich deinen beitrag nun auch gemeldet und lasse die moderatoren entscheiden, ob das von nun an geschichte machen soll.
gruss,
tom