# - heute - 08:47:58Zitat:Soweit ich weiß,
so war es bei meinem Passat, mußte die Lauffläche von oben gesehen zu einem gewissen Prozentsatz abgedeckt sein... Das "Restgummi", welche schräg zur Felge geht und die Felge guckten dann raus. Das war völlig okay. Und die Streben der Felgen guckten auch zusätzlich noch raus...tomason tn1 halt.
Das war vor 4 Jahren, hat sich da nun was geändert....?
seit dem september 2009 gelten neu EG richtlinien, wonach das gesammte rad abgedeckt sein muss, Felge kommplett, reifen kommplett.. sofern im Fahrzeugschein bei der typengenehmigung e1*98 steht hast , gillt die anwendung für das gesetz bei deinem fahrzeug,
allerdings kannst du pfrüfer abklappern und fargen ob du nach dem paragraphen 36a der STVZO mit dem dazugehörigen gutachten die felgen eingetragen bekommst, ein paar prüfer sind sich nähmlich über die existenz des neuen gesetzes nicht bewusst, und somit ist es eine legale eintragung, die unantastbar ist, wichtig für dich ist wenn du sie eingetragen bekommst sofort zum amt hin die eintragung in den schein übertragen lassen, und das eintragungsgutachten welches du vom prüfer bekommst wo datum usw drauf steht vernichten oder zuhause lassen, somit kannst du behaupten die eintragung stammt aus einer zeit vor dem sep 09....
so hab ich das auch gemacht neulich für meine steffan BCW in 8j und 9j ET 6 vorne und ET 10 hinten
Gruss Grochi