# - heute - 17:39:36ich denke, da stand schon mehr drin.
das z. b.:
Kennzeichenschilder dürfen nicht spiegeln, verdeckt oder verschmutzt sein; sie dürfen nicht zusätzlich mit Glas, Folien oder ähnlichen Abdeckungen versehen sein, es sei denn, die Abdeckung ist Gegenstand der Genehmigung nach den in Absatz 6 genannten Vorschriften.
zu tiefe kennzeichen werden oft bemaengelt, das sieht man ja auch sehr schnell.
kann auch richtig aerger geben.
gruss,
tom