# - heute - 23:32:34§ 19.2 /19.3 sind standartmäßige Eintragung wenn ein Gutachten, ABE oder Teilegutachten vorliegt oder irgendedwas was vom Tüv oder Dekra ohne Probleme abgenommen werden kann. kostet in der Regel nicht mehr als 50 € sogar ein wenig drunter außer Felgen die sind noch günstiger
§21 ist eine Sonderabnahme die nach einer Stilllegung erforderlich ist. ( Auto war mehr als 2 Jahre abgemeldet ) oder wenn du Teile mit Materialgutachten kaufst.
Abnahmen nach §21 können echt teuer werden habe schon fälle gehört wo es bis 300 € gekostet hat. im Normalfall aber 150 - 200 €
hoffe das ich helfen konnte.
Genauerfindest du das in der StrVO in google.de oder fireball.de einfach StrVO und §21 oder §19,2-3 eingeben.