# - heute - 11:55:30Weiber .. ne ne
Aber mal im Ernst. Man kann den offenen Lufi eintragen. Das ist nicht das Problem. Wenn man aber nach der Eintragung einen Sport-ESD oder kompl. Anlage verbaut ist es wieder untüvig. Die Lücke die wir bis jetzt gefunden haben ist die, das man einen ESD mit E-Prüfzeichen nehmen kann. Das zählt als Serien nah und bedarf keiner Eintragung. Und da die Betriebserlaubnis vom Lufi sagt nur in verbindung mit Serie ... ist es ja gemacht.
Also ehr so eine "Wortklauberei" mehr sit das nicht. Im Sinne von der STVZO wäre das auch nicht Tüvig.
Gruß
Wolf