Hallo zusammen,
habe für meinen Lupo neue Felgen inkl. Reifen gebraucht gekauft.
Eine ABE zu den Felgen habe ich.
In meinem Zulassungsbescheinigung Teil 1 steht:
175 / 65R13 80S
175 / 65R13 80S
Die neuen sind 185 / 55R14
Wie sieht nun der genaue Ablauf aus, damit ich mit den neuen Dingern fahren kann ?
Danke im Voraus
Kesandal
Hallo, ich vermute du verwechselst ABE mit Teilegutachten.
Das Teilegutachten dient dazu, dem Tüvprüfer dieses vorzulegen, damit du diese Felgen eintragen lassen kannst. Es prüft die Freigängigkeit etc. Kostenpunkt ca. 50Euro.
Danach darfst du diese Felgen/Reifenkombination auf deinem Lupo fahren.
Stimme dem zu.Es wird ein Teilegutachten sein.
LG
SpeedyFrog
Hm. Denke dann wird es wohl ein Teilgutachten sein wenn ihr es sagt
D.h. die neuen Reifen dran und DAMIT zum TÜV/Dekra?
Gruß
kesandal
jep.Genau.
Dürfte aber wohl keine Probleme geben.
Eintragen und hab gehts in den Sommer(hoffentlich bald)
LG
SpeedyFrog
Hallo nochmal,
hab mir heute nochmal genauer die Dokumente angeschaut.
Es ist einmal ein ABE dabei (mit Nr, im Seitekopf steht KBA Flensburg),
sowie "Anlage 4" "Gutachten zur Abe..."
Jetzt meinte der Typ zu mir eine Eintragung sei nicht notwendig
Hab dann selber nochmal nen Blick reingeworfen.
Die Relevante Auflage ist A02 die besagt:
Zitat:
Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in den Fahrzeugpapieren genannt ist, so sind die Angaben über die Reifengröße in den Fahrzeugpapieren durch die ZUlassungsstelle berichtigen zu lassen. Die Berichtigung ist dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält.
Abweichend von den Bestimmungen des §27 StVZO (Berichtigung der Fahrzeugpapiere) ist es bei Berwendung einer im Gutachten aufgeführten Reifen oder Felgengröße, sofern diese inicht bereits in den Fahrzeugpapieren genannt sind, nicht erforderlich, eine Berichtigung der Fahrzeugpapiere durch die Verwaltungsbehörde (Zulassungsstelle) zu veranlassen.
Ich würde doch mal sagen:fahr einfach mal mit den Unterlagen und den Reifen zum TÜV oder GTÜ was immer Du in deiner nähe hast.
Die sagen Dir dann was Sache ist und Du bist auf der Sicheren Seite
LG
SpeedyFrog
ups.. ich hab vergessen zu schreiben
mit "der Typ meinte zu mir" meinte ich den Herren von KÜS.
Zitat:
Das Teilegutachten dient dazu, dem Tüvprüfer dieses vorzulegen, damit du diese Felgen eintragen lassen kannst. Es prüft die Freigängigkeit etc
Na dann wirds ne ABE sein, denn unten in dem Fahrzeugschein (wenn du noch einen alten hast) steht ZUIFF. 20 bis 23 bla bla bla 185/55R14
Sollte bei dir auch im Schein stehen.
Also einfach drauf ziehen und damit fahren. Aber die ABE muss im Auto liegen
@Berserker:
Brauchste nix eintragen lassen, solange im Text nicht das Felgenmodell steht. Wenn da steht auf Felge RH sowieso... Dann musste die neue auch eintragen lassen. Wenn nur die Dimension da steht nicht. Dann ist das ja die gleiche Felge.. Wenns bei der einen passt, dann auch bei der anderen
Hm. Ne ich hab den neuen...
Bei 20 steht 1460 - -
21: -
22
Zu G: Bis 1136*ZU F.1/F.2:+40 U.ZU 7.1-8.3:H. +10 B.Anhbetrieb*Datum zur Emissionsklasse: 03.02.99
Sonst nüschts.
Nur halt unter 15.1/15.2 die 175/65R13 80S (Bereifung 15.1 auf Achse1, bis 15.4 Auf Achse 3)
Tjaaa...
Hat der KÜS Mensch auch den Schein gesehen?
Dann hätte er gemerkt, dass diese Größe nicht drin steht. Dann musst du sie aber eintragen lassen, obwohl sie im alten Schein drin gestanden hat, bzw. im Brief noch steht. Also das denke ich zumindest so... Ich habe noch den alten Schein und das wird auch so bleiben, da stehen schon alle möglichen Felgen drin
Jep, den Schein hat er gesehen.
Naja werde dann wohl morgen mal wo anders hingehen...