hi,
und zwar möchte ich die fernscheinwerfer bei mir weg machen aber die löcher dafür lassen wie habt ihr das mit dem standlicht gemacht
mfg
Das ist nicht errlaubt da du die zusatzfernlichter als Lichthupe hast welches über die Xenonscheinwerfer nicht möglich ist wenn sie ausgeschaltet sind,.,,
danke für deine antwort.
aber für was brauche ich lichthupe wenn ich nicht fahre!
brauchste die Schürze nur für treffen oder was?
ne ich brauche das loch für mein ansaugsystem von nen Honda (colt air intake) und da wäre das optimal und wie du weißt haben wir nicht gerade viel platz bei unseren autos
ja aber ohne Fernlichter darfste nicht fahren,..
ach man deutschland ist einfach scheiben kleister!
schau doch mal hier
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der hat doch auch die Fernlichter gecleant
also muss es ja eine Möglichkeit geben das eingetragen zu bekommen
Klar gibts Prüfer die dir ein Standlicht neben den Blinkern im Xenon Scheinwerfer abnicken aber der Schweinwerfer ist einfach nicht dafür abgenommen und nicht zugelassen das steht auf jedem Scheinwerfer/Blinker/Rücklicht usw. drauf für was er zugelassen ist usw.
ja es ist aber nicht erlaubt.. vielleicht gibt es die möglichkeit die xwenons dauerhaft leuten zu lassen dann könnteste das Fernlich von dem nehmen aber sonst gibt es da keine Möglichkeit... um das Standlich würd ich mir keine Sorgen machen...
frag doch mal Doug2604 !
Vielleicht kann der dir weiterhelfen, hab nur gesehen das der die auch gecleant hat, kannst ihn ja mal anschreiben...