Wer es noch nicht mitbekommen hat ... Am Donnerstag Abend is mir nen 14 jähriges Kind mit vollspeed aufm Fahrrad inne Beifahrerseite gerauscht.
Schuldfrage wird noch geklärt. Eig hab ich keine Schuld aber Kinder und erst recht auf dem Fahrrad haben Sonderrechte. Somit hab ich wohl die Schuld gebucht :( Mal schauen was mein Anwalt da so regeln kann.
verstehe ich nich wieso du dann schuld bis das kind is schließlich 14 jahre!
da hatte ich schon das erste ma *** und war schon das erste ma voll
normalerweise gilt das mit dem kindes alter die besonderen schutz genießen doch nur bis 7 oder nich?
Meines Wissenstand nach ist das auch so das Kinder in dem alter selbst Versichert sein müssen. Und wenn sie es nicht sind, dann haften die Eltern dafür.
Sofern sich die Schuldfrage klären lässt, hast du da wenig Probleme das bezahlt zu bekommen.
Gruß
Wolf
das besondere kindesalter zählt seit 2002 bis 10 jahren, aber bisher wurde der Fall so aufgenommen dass ich schuld hab. warum auch immer :( Deshalb hab ich jetzt nen Anwalt dabei.
Der Polizist meinte das Kinder unter 18 einen besonderen Schutz im Strassenverkehr genießen. Und bei Auto und Fahrrad ist das immer so eine Sache. Ich werd euch auf dem laufenden halten was so weiter passiert ...
Okay ..
das Kinder immer einen besonderen Schutz haben, ist klar. Aber man sollte Ehrlich bleiben dabei. Das heißt wenn das Kind einen Bock geschossen hat, sollte es das auch zugeben. Dafür gibt es ja nun die Versicherungen.
Drück dir die Daumen
Gruß
Wolf
ab 14 ist man strafmündig...
und solange du nicht jemanden umgefahren hast, können die dir auch nix. normalerweise
ist das kind den in dein parkendes auto gefahren?
lief der motor?
Japp, ich bin nach links auf ne Wohnungszufahrt gefahren ... Rechts und links davon ein großer Schotterplatz der als Parkplatz genutzt wird. 5m daneben wäre ein Fahrradweg für Ihn gewesen. Aber neeeeeein, er muss ja quer über den Schotterplatz ballern um seine fußgängerampel zu umgehen. Ich hab ihn gesehen, bin voll in die eisen, kam zum stillstand und er mir dann rechts rein. Also der Motor lief, japp
Naja, ich denke zur Schuldfrage kann man wenig sagen, wenn man nicht weiß was genau passiert ist [wer hatte Vorfahrt, hattest du die Möglichkeit auf den (vermeindlichen) Fehler des Kindes zu reagieren, usw.
Ja ich bin auch sehr gespannt was da wirklich draus wird.
Danke schonmal für eure kommentare ...
Mir ist nix passiert, so nen Lupo is ja robust
Er hat 3 prellungen ... knie, schulter und jochbein.
Deshalb auch die standardmäßige anzeige wegen Körperverletzung gegen mich :(
Darf ich den mal Fragen wie es dem Kind geht?
Bei der Beule.....
Für Schäden gibt es Versicherungen.
Gesundheit ist wichtig.
Lieben Gruß
SpeedyFrog
er hat drei prellungen ... knie, schulter und jochbein ...
Uhi.
Na das geht ja noch.Glück gehabt.
also tut mir leid wenn ich dir das so sagen muss,
aber die schuld wird bei dir bleiben!
weil du "gefahren" bist.
ein freund von mir hatte auch letztes jahr einen ähnlichen unfall.
er ist mit seinem golf in ner 30er zone in eine 90 grad kurve gefahren (er war wirklich langsam) hinter der kurve ging es steil berg auf . . .
von oben kam ein kleiner junge (7) auf seinem bike sehr zügig angerauscht
und knallte ihm voll in die front mit dem kopf auf die haube.
haube hat ne delle und die front nen riss . . .
der junge eine platzwunde.
trotzdem der junge ohne aufsicht auf der straße gefahren ist,
hat er die schuld bekommen.
wel er sich mit der geschwindigkeit nicht den gegebenheiten angepasst hat.
obwohl sein wagen beim aufprall bereits stand und es auch noch eine einbahnstraße war . . .
ich denke sein alter und der getunte golf haben die verhandlungen negativ beeinflusst.
ich wünsch dir viel glück
der junge war ja auch erst 7 ich meine das es da irgend ne regelung gibt . . .
wir werdens ja denke ich mal erfahren
Zitat:
also tut mir leid wenn ich dir das so sagen muss,
aber die schuld wird bei dir bleiben!
Zitat:
sehe ich auch so!
hatte vor kurzem einen ähnlichen Fall:
bin mit meinem LKW an der Ampel gestanden und ein (erwachsener) Fahrradfahrer meinte er müsse rechts an den Wartenden an die Ampel vorfahren. Da mein Gefährt eben breiter ist wie ein Auto war der Abstand zum Bordstein relativ gering, der Fahrradfahrer stürzte und hat sich seine Schulter geprellt (angeblich). Schuld war ich -> Begründung: auf schwächere Verkehrsteilnehmer muss IMMER BESONDERS Rücksicht genommen werden.
Dass ich an der Ampel gewartet hab und der Fahrradfahrer selbst Schuld ist interessierte keinen.
Der A*sch hat es so hingestellt dass ich (an-)gefahren wär und ihn über den Bordstein gedrückt hätte Zeugen (Autos) hinter mir gab es leider keine...
Ich wünsch dir viel Glück das das geklärt wird und du nicht auf den Kosten sitzen bleibst.
Hmm naja Rad Fahrer sind oft ziemlich dreist, hab da auch schon sehr unvernünftige Eltern gesehen mit Kind im Anhänger am Rad
Zitat:
Okay wie isn das mitm LKW? Hat der nicht auch einen vorgeschriebenen mindestabstand der eingehalten werden muss zur Seite?
eijo, frag nur, an sich gibts so eine regel? oder nicht?
Zitat:
eijo, frag nur, an sich gibts so eine regel? oder nicht?
Vorbeidrängeln? nein das dürfen sie definitiv nicht, darfst du mit dem Roller/Moped ja auch nicht!
§ 828 BGB
(1) Wer nicht das siebente Lebensjahr vollendet hat, ist für einen Schaden, den er einem anderen zufügt, nicht verantwortlich.
(2) Wer das siebente, aber nicht das zehnte Lebensjahr vollendet hat, ist für den Schaden, den er bei einem Unfall mit einem Kraftfahrzeug, einer Schienenbahn oder einer Schwebebahn einem anderen zufügt, nicht verantwortlich. Dies gilt nicht, wenn er die Verletzung vorsätzlich herbeigeführt hat.
(3) Wer das 18. Lebensjahr noch nicht vollendet hat, ist, sofern seine Verantwortlichkeit nicht nach Absatz 1 oder 2 ausgeschlossen ist, für den Schaden, den er einem anderen zufügt, nicht verantwortlich, wenn er bei der Begehung der schädigenden Handlung nicht die zur Erkenntnis der Verantwortlichkeit erforderliche Einsicht hat.
Wie man an Abs. 3 sieht, kann es einen mit etwas Pech auch bei Kiddis über 10 J treffen.
Wenn der Unfall vom TE auf nem Parkplatz passiert ist, kann es auch gut 50/50 ausgehen, begründet über der Betriebsgefahr des KFZ.
@Twee
Bei Dir wurde offenbar dem Radfahrer schlicht geglaubt. Natürlich bist Du nicht verantwortlich, wenn Du an der Ampel stehst und irgend ein Radfahrer zu dumm ist, an Dir vorbeizufahren ohne zu stürzen. Da isses egal, wie weit Du vom Kantstein wegstehst. Nen Sicherheitsabstand musste nur einhalten, wenn DU den Radfahrer überholst.
Zitat:
@Twee
Bei Dir wurde offenbar dem Radfahrer schlicht geglaubt. Natürlich bist Du nicht verantwortlich, wenn Du an der Ampel stehst und irgend ein Radfahrer zu dumm ist, an Dir vorbeizufahren ohne zu stürzen. Da isses egal, wie weit Du vom Kantstein wegstehst. Nen Sicherheitsabstand musste nur einhalten, wenn DU den Radfahrer überholst.
Schon klar, aber das eine hat ja mit dem anderen nix zu tun. Im Rechtsstreit mit dem Gegner Monate später, fängt kein Gericht bei sowas an, Deine Tachoscheibe einzufordern.
Zitat:
Schon klar, aber das eine hat ja mit dem anderen nix zu tun.
Klar, aber das ist vor Ort nicht passiert... Und wie lange müssen die Karten denn aufbewahrt werden?
(3) Wer das 18. Lebensjahr noch nicht vollendet hat, ist, sofern seine Verantwortlichkeit nicht nach Absatz 1 oder 2 ausgeschlossen ist, für den Schaden, den er einem anderen zufügt, nicht verantwortlich, wenn er bei der Begehung der schädigenden Handlung nicht die zur Erkenntnis der Verantwortlichkeit erforderliche Einsicht hat.
habe ich das richtig verstanden ... wenn der junge also einsichtig ist und sagt er sei schuld weil er zu schnell und zu dämlich war dann wäre die sache gegessen ?
Sicherlich völliger Schmuh.
Es geht da um die Einsichtsfähigkeit bzgl. der Gefahren seines Verhaltens. Hier wohl der Gefahren seines Verhaltens im Straßenverkehr... Ich schau nachher mal in den Kommentar...
P.S.
So isses... Die Einsichtsfähigkeit wird im Straßenverkehr widerleglich vermutet bei Leuten über 10 J. D.h., der Jugendliche bzw. sein Vertreter muss die fehlende Einsichtsfähigkeit beweisen, z.B. mit entsprechendem Gutachten. Der Aufwand wird nur bei hohen Schäden wohl betrieben werden...
Zitat:
Klar, aber das ist vor Ort nicht passiert... Und wie lange müssen die Karten denn aufbewahrt werden?
@ Jenso: Wirklich sehr ärgerlich was dir passiert ist, vor allem weil sich das ganze jetzt in die Länge zieht und du auf deinem verbäulten Lupo sitzen bleibst bis die gegerische versicherung den Schaden hoffentlich dann irgentwann mal begleicht. Zum Glück ist er ja noch fahrbereit, auch wenns blöd aussieht; aber sonst hättest du ja als vermeindlicher Verursacher vorläufig ein richtiges Problem.
Ich drück dir die Daumen das du aus der Sache gut rauskommst und das du bei der Reperatur keine Kompromisse eingehen musst aufgrund des "hohen Alters" des Lupos und des damit verbundenen niedriegen Listenwert :(
der ist schon wieder fertig seit letzten dienstag
der war nicht mehr fahrtüchtig, bzw. ich bekam das fenste rnicht mehr hoch, also musste der repariert werden. meine versicherung hat das jetzt erstmal bezahlt und holt sich das nach der verhandlung von der gegnerversicherung wieder, wenn ich den schuldfrei gesprochen werde ... ansonsten heißts für mcih von 100 auf 140%, 2jahre probezeit mehr und 300€ selbstbeteiligung zahlen ... ich freu mich ja so *achtung: mega ironie*