vw teilemarkt

Frage zu Reifen !

PoLoPeDdA
  • Themenstarter
PoLoPeDdA's Lupo

Hi Leute

Mal ne ganz banale Frage
Also wir fahren auf unseren Altagswagen dem Micra K11 Allwetterreifen !
Die hinten sind noch gut (ca.5mm Profil) nur vorne sind se total runtergefahren (2mm ca)
Nun zu meiner Frage darf ich vorne Winterreifen draufmachen (ich habe noch fast neue liegen)
Somit hätte ich pro Achse die selben Reifen das ist ja Pflicht , nur geht das in der Kombination ?

Gruß



ja kannste so machen...

kannst auch eine achse sommer und die andere winter fahren


PoLoPeDdA
  • Themenstarter
PoLoPeDdA's Lupo

Echt ist ja super , danke dir



huhu lupoultra

also so wie ich das weiß..........

dürfen nur immer kompletten satz sommer, winter und ganzjahres reifen drauf sein aber nicht gemischt..........

weil die reifen unterschiedliche auswirkungen haben und gummirungen/ gummi mischung haben

aber wenn du es genau wissen möchtes musste mal den tüv fragen


gruß marci


PoLoPeDdA
  • Themenstarter
PoLoPeDdA's Lupo

mhh 2 verschiedene Aussagen arghhh

Ist nen bisschen Spät jetzt den TüV anzurufen mist


So hab mal grad nachgefragt bei meinem KfZ Futzi.
Ich gebe Lupozianer recht.


[Dieser Link ist nur für Mitglieder sichtbar


  • Interessiert doch keine Sau. Das merken nicht mal die grün-weißen in ´ner Kontrolle.


    Zitat:

    (2a) An Kraftfahrzeugen - ausgenommen Personenkraftwagen - mit einem zulässigen Gesamtgewicht von mehr als 3,5 t und einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von mehr als 40 km/h und an ihren Anhängern dürfen die Räder einer Achse entweder nur mit Diagonal- oder nur mit Radialreifen ausgerüstet sein. Personenkraftwagen sowie andere Kraftfahrzeuge mit einem zulässigen Gesamtgewicht von nicht mehr als 3,5 t und einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von mehr als 40 km/h und ihre Anhänger dürfen entweder nur mit Diagonal- oder nur mit Radialreifen ausgerüstet sein; im Zug gilt dies nur für das jeweilige Einzelfahrzeug. Die Sätze 1 und 2 gelten nicht für die nach § 58 für eine Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 25 km/h gekennzeichneten Anhängern hinter Kraftfahrzeugen, die mit einer Geschwindigkeit von nicht mehr als 25 km/h gefahren werden (Betriebsvorschrift). Satz 2 gilt nicht für Krafträder - ausgenommen Leichtkrafträder, Kleinkrafträder und Fahrräder mit Hilfsmotor.


    Sollte also klar gehen. (ohne Garantie)



    Antworten erstellen
     
    Update cookies preferences