Hallo
ich wurde beim lupo kauf gnadenlos verar**** bin seit Oktober im besitz eines lupos, ist mein erstes auto und ich bin eig total stolz drauf. ich hab ihn für 1.700€ mit 127.00km gekauft und nun hab ich am dach rost endeckt un vw hat es trotz fehlendes scheckheft (durch beziehungen) auf "kulanz" repariert. vor zwei tagen riefen sie bei mir an un sagten ich müsste die reparatur doch zahlen weil mein auto mehr als 200.00km aufm tacho hat ich war natürlich erstma geschockt den ich hab nichma die 128.00km aufm tacho stehen un prüfte die geschichte nun stellte sich heraus der vorbesitzer hat am tacho rumgepfust jetzt was soll ich machen was würdet ihr mir raten?
verkäüfer konntaktieren mit dem beweis von vwdas geld zurück verlangen auch wenns weh tut deinen lup abzugeben
Zum Anwalt gehen. Oder erst zum Vorbesitzer und mit Anwalt und so drohen. Vielleicht einen Teil des Geldes zurückfordern (500 Euro oder so) oder zumindest die Reparaturkosten oder beides.
Anwalt Einschalten, der dann den Verkäufer kontaktiert.
Persönlich würde ich das nicht mit dem regeln.
Gruß Prolo Polo
der kaufvertrag ist nichtig. der verkäufer muss dir das geld wiedergeben(wenn er nichts vom veränderten tachostand gesagt hat)
hab ich mal irgentwo gelesen
genau da ist kein gültiger kaufvertrag zustande gekommen also muss er das kommplette geld zurück geben ansonsten über anwalt regeln
ich hab schon am dienstag ein termin beim anwalt mal schauen was der mir so ratet nochn problem ist ich hab schon 500€ reingesteckt in die reparaturen ob ich dies auch in irgendeiner form wiedersehen werde ist auch fraglich naja aber danke für die schnelle antworten
Das ist echt ärgerlich...aber den Anwalt einschalten is auf jeden Fall die richtige Idee.
Steht der KM stand im Kaufvertrag ?
ja....im kaufvertrag stehen 127.123km drin
Hallo....mir is damals enliches passiert...http://www.lupotreff.de/forum/t/13621
Zitat:
ja....im kaufvertrag stehen 127.123km drin
Also was das angeht das Geld zurück zu fordern sagt man das so leicht.
Also auf den ersten Blick scheint der Kaufvertrag nach HGB nund BGB nichtig zu sein. Das Zauberwort ist hier ist MUTWILLIG VERSCHWIEGNER "Schaden". Genau das steht ja grad gegenüber dem Verkäufer im Raum. Soweit so gut.
Aber: Du musst dem Verkäufer nachweisen, dass er das wusste, weil das für nen Händler eine nicht unerhebliche Unterstellung ist! Es kan ja durchaus sein,dass er vom Fusch des Vorbesitzers nichts wusste. Er hat das ja auch nur gekauft wiegesehen.
Ich hatte schonmal nen ähnlichen Fall und bin die ganzen Möglichkeiten durchgegangen. Mein Händler war damals so fair und hat den Kaufvertrag zurückgezogen, weil ihm das selber sehr unangenehm war.
Also was das angeht ist das kaufmännische Recht so ne Sache. Du hast zwar aufgrund des einseitigen Handelskaufs (Du: unjuristische Person / Käufer: juristische Person) bissl mehr Schutz durchs Gesetz, aber wirklich vorher ne Fachperson zu Rate ziehen.
Soviel von Bronko's gestzlichen 1 Mal 1
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Bisher war noch nicht ein Beitrag hier annähernd rechtlich korrekt. Es gibt hier keine Anhaltspunkte für irgend eine Nichtigkeit des Kaufvertrages. Geld dürfte es nach einem erklärten Rücktritt vermutlich trotzdem zurückgeben abzgl. ev. Nutzungsersatz für die gefahrenen km, wenn der Verkäufer fassbar ist und Geld hat.
Also bitte den Anwalt fragen. Ggf. auch prüfen lassen, ob Du Anspruch auf Beratungshilfe hast.
Bei genaueren Fragen, z.B. wenn der bisher kontaktierte Anwalt nicht wirklich genau über die Kosten aufklärt, ggf. PN.
Gruß
Olaf
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Dann lasst die "Rechtsberatung" doch einfach. Es mag zwar wenig wahrscheinlich klingen, aber es könnte passieren, dass der Betroffene (insbes. als Schüler) glaubt, was hier geschrieben wird, wenn es entsprechend oft wiederholt wird.
P.S.
Sinniger wär es gewesen, einfach sowas in der Art zu schreiben:
"Ich hab mal gelesen, dass man in solchen Fällen das Geld zurück kriegt. Was Du dazu machen musst, weiss ich aber nicht."
Dan bestünde auch keine Gefahr, dass jemand glaubt, der Vertrag sei nichtig und kann sich einfach so das Geld zurückholen.
Zitat:
Bisher war noch nicht ein Beitrag hier annähernd rechtlich korrekt. Es gibt hier keine Anhaltspunkte für irgend eine Nichtigkeit des Kaufvertrages. Geld dürfte es nach einem erklärten Rücktritt vermutlich trotzdem zurückgeben abzgl. ev. Nutzungsersatz für die gefahrenen km, wenn der Verkäufer fassbar ist und Geld hat.
Also bitte den Anwalt fragen. Ggf. auch prüfen lassen, ob Du Anspruch auf Beratungshilfe hast.
Bei genaueren Fragen, z.B. wenn der bisher kontaktierte Anwalt nicht wirklich genau über die Kosten aufklärt, ggf. PN.
ich hatte das mit meinem auch...er hatte aber einen Unfall.
dann habe ich den vor vor besitzer (der hat das vertuscht) angerufen...und ihn ne Auflistung der kosten gemacht, die ich bis dahin hatte...mit Fahrkosten, Lambdasonde, Anmeldung etc....und habe ihn gesagt 500€ sonst renne ich zum Anwalt...das ist betrug.
zack hatte ich das Geld.
manche mag 500euro zuwenig sein, doch hatte ich bis dahin schon die Kiste so in meine Herz geschlossen.
ja mein lup hatte beim kauf auch ne große delle in der beifahrertür der verkäufer sagte, dass er nur mal bei der ausfahrt aus seiner garage ein pfosten gestreifft hätte (deshalb auch die 500€ die ich für diese reparatur verbraucht habe) jedoch stellte man bei eben dieser reparatur fest, dass das nicht nur ne eingedrückte seite ist, sondern dieses auto schon einen etwas schwereren unfall hatte als nur ein gestreifter pfosten
na dann will ich hier auch mal meinen senf dazu geben. so weit ich weiß ist der kaufvertrag nur dann nichtig, wenn der verkäufer den tatbestand zu vertreten hat. mir ist allerdings nicht klar, wieso hier der ein oder andere etwas von kaufmann - privatperson schreibt? hab ich was übersehen oder stimmt es das nie die rede von nem händlerkauf war?
jedenfalls müssen bei einem rücktritt vom vertrag alle leistungen zurück gegeben werden.sprich du gibst das auto ab und bekommst dein geld zurück. vorrausgesetzt du kannst nachweisen, dass er absichtlich bzw bewusst den falschen tachostand angegeben hat...vlt kannst du das über die historie belegen, denn wenn der km-stand bei reparatur A 190tkm war und bei reparatur B plötzlich 120tkm und der besitzer zum zeitüunkt beider arbeiten dein verkäuder, na dann wirds für ihn wohl schwer zu beweisen dass er das nicht wusste.
das wars soweit von mir
Zitat:
mir ist allerdings nicht klar, wieso hier der ein oder andere etwas von kaufmann - privatperson schreibt?
also dann bin ich auch mal dabei
ich hatte das erst vor en paar wochen in BWL
Also meines wissens nach ist der vertag nichtig,weil forsätzliche arglisitge täuschung besteht.
Das problem an der Sache ist aber...wen du das von ner privat person gekauft hast,mußt DU nachweißen das er arglistig gehandel hat.
Hast du das von einem Händler ist der HÄNDLER dazu verplcihtet 6monate lange zu beweißen das ER nicht arglisitg gehandelt hat.
Aber bevor du zum teuren Anwalt rennst bist beim ADAC? wenn ja dann ruf da an,die haben ne juristische Abteilung wo Anwälte drinsitzen und für Mitglieder kostenlose beratungen am telefon machen.Hab ic hauch erst letztens gemacht weil ich mich gerade mit ner versicherung rumstreite
Helfen eigentlich ziemlich gut weiter.Sind gerade auch auf sowas spezialisiert die leute da.
Aber ich hätt da noch ne frage.
kostet des bei VW was die Rep.History auszudrucken und muß ne Versicherund die MwSt mit zahlen von nem Gutachten wenn ich das geld haben will?
das hab ich leider vergessen den anwalt zu fragen
Zitat:
Also meines wissens nach ist der vertag nichtig,weil forsätzliche arglisitge täuschung besteht
Zitat:
Sicher? Meines Wissens nach ist der Vertrag nämlich "nur" anfechtbar....
Zitat:
Und zu deiner Frage mit der MwST, nein die zahlst du selber.. Die Versciherungen zahlen nur die Rep-Kosten netto
Zitat:
Dazu wären aber dann infos wie "bei wem hast en gekauft" gut
Zitat:
anders sieht die geschichte aus, wenn er nach kostenvoranchlag abrechnen lässt. dann übernimmt die versicherung tatsächlich nur den nettowert, da du die mwst ja auch nicht zahlen musstest...
Zitat:
hallo Nachtblut, also gekauft hab ihn nicht beim händler sondern übers internet bei einer privatperson
Sorry, dass ich nicht auf Details eingehe, da hier 1000 Sachen durcheinandergeworfen werden.
Richtig ist, dass bei fiktiver Abrechenung die Nettokosten ersetzt werden. Das gilt aber natürlich nicht für die tatsächlich angefallenen Gutachterkosten.
Zur Beweislast im Gewährleistungsrecht: Die Pflichtverletzung muss der Käufer beweisen, das Vertretenmüssen wird vermutet, § 280 I BGB.
Dass der Vertrag anfechtbar ist, mag sein, ist aber in der Praxis irrelevant, da die Anfechtung keine Rechtsfolgen bietet, die einem das Geld zurückbringen ohne gleichzeitig für den durch den nicht erfolgten Verkauf zu haften. Allein die Anfechtung wegen arglistiger Täuschung hilft. Nur ist das noch schwerer zu beweisen als eine einfache Pflichtverletzung in der Form, dass das Auto nicht richtig angeschaut wurde.
Ein Nachbesserungsverlangen unter Fristsetzung dürfte in diesem Fall entbehrlich sein, schadet aber auch nicht.
Gruß
Olaf
@Olaf für Klarheit...
Bist du Jurist? Hab jetzt schon öfter bei Rechtsproblemen deine Ausführungen gelesen...