Habe gehört, dass die Dekra seit 01.01.08 auch Abnahmen §19 und §21 durchführen darf!
Was ist da dran? Weiß jemand was?
Es war mal ein Gespräch darüber. Kann gut sein, dass die Dekra das jetzt auch darf.
Gruß,
Lars
Habe gehört, wegen monopolstellung o.ä.! Naja alles Murks. ich warte mal ob das jemand 100% weiß!
ruf doch an, olli
gruß
olli2
Hey Idee ist spitze Olli, werde ich gleich mal machen!
Beim Dekrastützpunkt in Stuttgart ist bis 14°° kein Ingeneur mehr zu erreichen. Ein anderer kann / will mir die Frage nicht beantworten.
Unfreundlich noch dazu. Dann gehe ich doch lieber zum TÜV
Ich habe gerade bei DEKRA Emsdetten angerufen und der freundliche Mann sagte mir, dass die DEKRA Eintragungen nach §19.3 vornehmen darf, also alles mit ABE oder Teilegutachten, aber die Sonderabnahmen nach §21 darf nach wie vor nur der TÜV abnehmen.
also es ist so das der tüv in westdeutschland sonder bzw. einzelabnahmen machen darf, und die dekra darf das in ostdeutschland soweit ich das in erinnerung hab.
Genau das gibt's noch eine Ost / West regelung.
Und das nach neuem Gleichstellungsgesetz. Ich will genau wie die Leute im Osen auch meine §21 Eintragung bei der DEKRA machen lassen!
@ Bäcker: Danke, dass du dich mit dem Haufen auseinander gesetzt hast. Mir war die Schnepfe am Ende der Leitung echt zu unfreundlich!
Hallo,
weiß jetzt jemand mehr ob die Dekra auch die Sonderabnahmen nach §21 abnehmen darf oder nur der Tüv?
mfg Yvonne
Ich war letztens wegen meinen Felgen bei der DEKRA und die können das nicht mehr abnehmen.
Das macht nur noch der TÜV.