Ich möchte mir entweder alte talbot oder engelmann Aussenspiegel zulegen und verbauen, theoretisch sind diese Spiegel ja erlaubt da es sich um originalteile anderer Fahrzeuge handelt, ich müsste mir nur adapterplatten umbauen. Die frage ist; was sagt der Tüv dazu? bekomme ich die problemlos eingetragen oder wird das eine teure einzelabnahme? Hat irgendjemand erfahrungen gesammelt was das angeht?
Gruß
alex
hallo hatte auch schon daran gedacht solche spiegel zu verbauen bin aber auch nicht so richtig weiter gekommen. jedoch du brauchst ne einzelabnahme da die spiegel ja nicht für dein auto zugelassen sind. und die
spiegel müssen einen mindestdurchmesser haben ich glaube es waren 9cm.
bin aber nicht mehr ganz sicher.
mfg....
Haben nicht alle Außenspiegel, auch wenn sie an anderen Fahrzeugen angebaut wurden und nicht gerade von vor über-gestern sind nicht ein E-Prüfzeichen? Dann dürfen die doch an allen Fahrzeugen gefahren werden.?!?!
Genau das war ja auch mein Gedanke dabei, aber ich kann mir irgendwie nicht vorstellen dass es so einfach ist..
e prüfzeichen heißt nicht erlaubt für alle Fahrzeuge sondern geprüft für das Ursprungsfahrzeug..
Sonst könnte ich ja auch nen Auspuff vom Passat bei mir drunter bauen oder scheinwerfer vom Käfer...
Wär ja schwachsinn wenn das erlaubt wäre...
Du musst die Spiegel per sonderabnahme eintragen.
Ja ok, aber es gab in diesem Fall sogar universell einsetzbare spiegel (engelmann). Allerdings müsste ich mir die Adapterplatten selbst bauen.
Das war auch nur mein Gedanke, da ich es vom Motorrad her kenne.
Da kann man auch Spiegel von anderen Maschinen anbauen.
Es kommt lediglich auf die Prüfung der Zulässigkeit an, dabei besagt das die Spiegel geprüft sind(Größe der Spiegelfläche), für welches Fahrzeug ist doch Wumpe.
Beim Motorrad kann man auch zusätzlich Halterungen kaufen, die keine Zulassung benötigen. Es sind eben keine tragenden Teile die für die Bewegung des Fahrzeugs ausschlaggebend sind.(es sei denn du nutzt deinen Spiegel als Anker um in den Kurven mehr Zentripetalkraft zu besitzen um jene Richtungsänderung schneller durch zu führen )
Achtung: Habe nochmal weiter nachgesehen. Es gibt Spiegel, die ein E-Prüfzeichen haben, sowie auch anderes Autozubehör, welche kein gültiges E-Prüfzeichen besitzen. Also evtl. über die KBA-Nummer beim Kraftfahrtbundesamt nachfragen, bzw. beim TÜV vorbei schlendern!
Andere Scheinwerfer kann man genauso anbauen. (E-Prüfzeichen mit entsprechender Zulassung für den Verwendungszweck).
Man muss beim Auto nur zusehen das sie sich genauso einstellen lassen (Lichtkegel, Leuchthöhe, etc.) wie der Originalscheinwerfer.
Dann muss man diese auch nicht eintragen lassen.(Achtung Typgenormte gibt es trotzdem)
Auspuff ist nun wieder etwas anderes, da es hier um ein Teil geht, welches mit der Abgasabführung zu tun hat, also in die Fahrphysik, bzw. in die Abgasführung eingreift.
Greetz
Alles klar, vielen Dank
Gruß
alex
MOIN
@Lupo99
Erstmal DANKE für die gute Verpackung der TOP-Ware !
Warum werden die verkauft, ... keine Verwendung ? ... Kein TÜV ?!
Könnte ich mir gut vorstellen, denn eigentlich dürften die Talbot's, auf Grund der Größe der Spiegelfläche, keine Zulassung mehr bekommen !
Zumindest nicht an *modernen* Autos !
Dann doch eher an Young- und Oldtimer Modellen !
Die stammen ja noch aus einer Zeit, da waren viele wahrscheinlich noch nicht einmal geplant !
Und, die sind ja von der Spiegelfläche her gesehen noch kleiner als z.B. Mattig Tropfenform Spiegel oder Nachbauten davon !
Und bei denen bekommen ja schon einige der Plakettenverteiler Rote Haare und Flecken im Gesicht !
Obwohl, sooo groß find' Ich die an unserem Lupo jetzt auch nicht gerade !
Weil die beleuchteten Ostereier an Ästen sind jetzt auch nicht gerade *prickelnd* !
MfG
Baba
Aber falls die jemand, entgegen aller Unkenrufe, nun doch legal getüvt bekommt, wäre eine Info äußerst akurat !