Hallo...ich habe meinen kleinen 60/40 tiefer und habe 15" drauf ...da das ja auch alles eingetragen werden muss bin ich mal nach ATU gefahren und habe mal nach gefragt wie das aussieht mit nem termin...da sagte mir der gute mann das es mit dem fahrwerk garkein problem sei aber wenn ich beides eintrgaen will (kombi) wäre das eine 21er abnahme und das wäre halt nur beim tüv möglich und nich bei der Dekra...
kann mir jemand vielleicht weiter helfen?habe für beides ein teilegutachten...
ist es wirklich eine 21er abnahme
danke schon mal...
Taschi
Das ist §21 der StvzO und bedeutet das es eine Einzelabnahme ist, §19 ist eine Eintragung wenn Du Gutachten hast dann kann das Jeder von GTÜ,DEKRA, usw... .
Schau doch mal in Deine Gutachten ob dort etwas darüber steht wenn Du das Beides in verbindung hast ob dann eine Einzelabnahme erforderlich ist.
Die Gebühren sind auch nicht so unterschiedlich deswegen würde ich immer erst zum TÜV fahren und mal einen Prüfer dumm fragen ob das möglich sei einzutragen, wenn Er sagt "kein Problem" dann gleich einen Termin machen...
MfG
GTI