Hi, ich hatte das Problem auch.
Also es sieht so aus. Wenn du nicht innerhalb der ersten 6 Monate nach dem Kauf ein Geräusch bzgl. dem Getriebe abchecken lassen hast, bzw. wegen Schaltproblemen bei deinem Händler warst, dann hast du ein Problem. Denn dann kannst du sicher nicht nachweisen das es bereits beim Kauf bestand.
Solche Getriebeschäden kommen relativ fix, weil durch einen Simmering Öl austritt und ein Lager trocken läuft, verschleißt und dann die Zähnchen bissel doller aufeinander herum reiben. Dadurch ist es aber noch nicht gleich fix und fertig. Da reicht eigentlich schon die Instandsetzung mit Lagerwechsel. Die gesamte Geschichte kostet dich aber schlappe 300-800Euro.
Da dein Autowagen schon so viele Kilometer runter hat gibt es in der evtl. Gebrauchtwagenversicherung sicherlich eine Selbstbeteiligung(schau mal nach!). Die Werkstattkosten für den Aus/Einbau würde dein Händler übernehmen. (ca. 150-400Euro) das Austauschgetriebe wird aber schweine Teuer(bei mir wollten die 1300 (für die 40% Selbstbeteiligung), sodass es mit der Selbstbeteiligung sicher teurer ist als das Getriebe instand zu setzen.
Versuche es mit deinem Händler friedlich zu klären! Vielleicht übernimmt er dann die Arbeit, bzw. die Verantwortung dein Getriebe instandsetzen zu lassen. Die kann er über eine Instandsetzungsfirma machen lassen die auch ein Jahr garantie drauf geben. Dann bist du zumindest die Ein/Ausbaukosten schon mal los. Mit viel Glück kann er es vielleicht auch mit der Gebrauchtwagengarantie abrechnen.
Ansonsten kommst du wohl nicht drum herum dein Auto zu einer Instandsetzung zu fahren und ein paar Tage später wieder zu kommen. Oder einfach bei einer vernünftigen Hinterhofwerkstatt die Schrauber schruaben zu lassen.
Viel Erfolg!
Ps.: Kosten bei mir 500 Euro + neuer Kupplung (selbst besorgt) für die Instandsetzung bei einer Hinterhofwerkstatt und bereits über 50.000km ohne Probleme unterwegs.
wer zahlt?
Natürlich du. Außer du hast ne Gebrachtwagen Garantie die sowas abdeckt.
Ganz einfach
Schau mal in deinen Kaufvertrag vom Händler... Bin selbst Kaufmann und die Gewährleistung auf alle Teile, außer Verschleißteile, beträgt 24 Monate wenn nichts im Vertrag festgehalten ist. 12 Monate ist das Minimum was gegeben werden muss, das steht dann aber auch im Vertrag.. Wenn im Vertrag z.B. nur 6 oder 11 Monate drin stehen, dann ist das ungültig und wird vor Gericht auf 24 Monate zu deinen Gunsten erhöht.
Viel Glück.. Hast das jetzt aber bestimmt schon alles geregelt, ist ja schon nen Monat her