allein der verbau der unterbodenbeleuchtung ist schon strafbar.
gruss,
tom
Nicht wenn man damit nicht fährt :'D
das wär auch neu fürmich..
soviel ich weis is es erlaubt wenn es nicht eingeschaltet wird beim fahren..
sobald der motor aus ist is das kein problem.so kenn ich das zumindest...
Zitat:
Nicht wenn man damit nicht fährt :'D