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Eintragung mängel...

Solange die kennzeichenleuchten ne Zulassung haben ist das kein Problem. Die blaue Beleuchtung hängt ja wohl am Türkontakt und dann geht das auch.

Abgasanlage ist ein Eingriff in das Abgasverhalten des Fahrzeuges und führt ohne habe oder Eintragung zum erlöschen der Fahrzeug Betriebserlaubnis. Das kann sogar bei nichteintragung als Steuerhinterziehung ausgelegt werden kann, da die Erhaltung der Abgasnorm nicht nachgewiesen ist.



gelöschtes Mitglied
  • lupotreff.de Team

Zitat:

Solange die kennzeichenleuchten ne Zulassung haben ist das kein Problem.


Damit meinte ich bzw. wollte verdeutlichen das auch so eine "Lappalie" im schlimmsten Fall und ohne Zulassung zu Ärger führen kann. Ist ja grad bei den jüngeren Fahrern beliebt billig bei Ebay und Co. zu kaufen.


Okay...
Hab se ausm ATU, wollte nicht im Internet bestellen.
Mir wurde sehr überzeugend rübergebracht, dass das mit den LEDs gar kein Problem sein sollte, da die weniger als 5 Watt haben. Und bis 5W sei es Eintragungsfrei und auch kein Problem für den TÜV... Stimmt das also nicht?
Dann muss ich wohl wieder rückrüsten.
Ja, die blauen hängen am Türkontaktschalter.
Die im Fußraum kann ich aber auch während der Fahrt einschalten.
Ist das ein Problem?



sollte eigentlich kein Problem sein..
Alles was unterhalb der Scheiben im Innenraum ist interessiert eigentlich nicht außer die Kiste leuchtet natürlich wie nen Christbaum...

Die Kennzeichenleuchten sind mit Sicherheit Leuchtmittel mit LED`s oder?
Diese wären nicht zulässig.
LED Kennzeichenleuchten die zugelassen sind, sind immer komplett mit Gehäuse und besitzen dann ein E-Prüfzeichen.


Okay...
Ja, sind LEDs...
Schlecht... Den TÜV fragen kann ich ja dann mal, ansonsten wechsel ich die vor Ort noch schnell... Sind ja keine 5 Minuten "Arbeit"...
Wär aber schade drum... Ich finds so jetzt eigentlich schon gut... Könnte heller sein...


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