Das mit der Verstellung wird hierum auch gefordert...allerdings begnügt man sich damit, wenn diese Lehnenverstellung über die Konsole machbar ist.
Also Jungens folgendes...
Die sogenannte "Führerhausrichtlinie 128" wurde inzwischen von den 2 EU Normen "ECE 29" und "ECE 14 für die Gurtverankerung" abgelöst.
In der damaligen ober erwähnten Richtlinie hieß es:
"Die Rückenlehne muß im unteren Bereich in der waagerechten Schnittebene nach innen gewölbt sein. Sie muß ausreichend gepolstert sein. Die Neigung der Rückenlehne gegenüber der Sitzfläche muß, ausgehend von der vom FzHersteller angegebenen Grundeinstellung, in einem Bereich von mindestens +/-5° stufenlos oder in Stufen von höchstens 2,5° ohne Zuhilfenahme von Werkzeugen verstellbar sein. Die Drehachse der Rückenlehne muß horizontal und senkrecht zur Sitzlängsachse liegen."
In der Praxis heist das jetzt:
Bis BJ 1996 - u. U. 98-fahrzeugabhängig
Starre Vollschale:
Einzutragen, wenn FIA Homologation (vergleichbar mit ECE Prüfung, wie z.B. Schlittenversuch)
Auflagen:
* 4-Punkt H Gurt gleichzeitig quasi Pflicht, wg. der gleichmäßigen Druckverteilung
* Sitzkonsolen höhenverstellbar ( ginge manuell z.B. mit Flügelmuttern )
* Laufschienen
* Streichung der Rücksitzbank erforderlich
Vollschale ohne jegliche Papiere - Eintragung ist reine Glücksache aber ist mit einer FIA - Kennung durchaus machbar.
Halbschale:
Eintragungsfrei, wenn klappbar oder mind. 30 Grad neigungsverstellbar, keine Homologation erforderlich.
Auflagen:
* H- Gurt mit ABE oder ECE Zulassung
* Sitzkonsole mit Höhenverstellung (manuell z. B. mit Flügelmutter )
* Laufschiene
Nur dann möglich wenn das Fahrzeug im Grundmodel keine Seitenairbags hat oder zurückgerüstet werden kann.
Wichtig auch ist, sollten die vorderen Originalgurte ausgebaut werden und durch H-Gurte ersetzt werden, ist grundsätzlich nur ein Zweisitzer möglich !
Mein Tipp...wenn möglich die Originalgurte eingebaut lassen.
BJ 1996 (bzw. u. U.1998) – 2000
fahrzeugspezifisch, noch 80% der Fälle möglich, Anforderungen wie -`96, abhängig von der Typgenehmigung, ob ohne Seitenairbag.
ab BJ 2000-heute
ECE Vorschrift, dass unter anderem Seitenairbags quasi Pflicht ist auch viele neuere Modelle Sitzairbags besitzen die nicht ohne weiteres stillgelegt werden dürfen. (ansonsten würde das Fahrzeug seine Bauartgenemigung verlieren und die BE wäre erloschen). Ab hier muss jeder einzubauende Sitz ABE oder TÜV-Gutachten zum legalen Verbau besitzen. Hierfür sind u.a. aufwändige Crash Tests erforderlich....
Jetzt kommt aber bitte nicht wieder mit solchen aussagen wie "Brauchste nur nen korrekten Prüfer der macht dir das"!
Kann ja sein aber das ist dann alles schlichtweg scheiß egal wenn dir die Bullen deine Karre dann still legen und es erneut zur "Richtigen Prüfung" herangezogen wird!
Es ist heute auch noch möglich Vollschalen einzutragen, entweder man nimmt die erwähnten "Recaro Pole Position" oder Sitze mit einer FIA Homologation, durch diese Homologation wird bestätigt das der Sitz unter härteren Belastungen getestet und geprüft worden ist. Dies ist ein enormer Vorteil für die Eintragung, und als Tip sucht ihr euch einen aaS Prüfer, der darf auch Gutachten zur Erteilung von Einzel- und Allgemeinen Bauartgenehmigungen nach § 22a StVZO für Fahrzeugteile machen!
Das dürfen nicht alle, die meißten dürfen nur die weit verbreitete "Einzelabnahme" machen und brauchen da immer irgendeinen Wisch für, sonst dürfen die garnix eintragen.
Mr. Safety First hat wieder zugeschlagen.
wie wärs denn hiermit?
Vollschale mit seitlichen Konsolen und Verstellschrauben vom Rasenmäher, so ist eine schnelle Verstellung der Rückenlehne um 15 grad gewährleistet! wurde auch so eingetragen!
Hallo
Ich finde keine Infos, wie 4-Punkt-Gurte bei Benutzung von Vollschalen an der Innenseite, sprich bei der Handbremse, befestigt werden. Das Gurtschloss ist ja am Originalsitz befestigt und fliegt ja mit raus...
Vernünftige Konsolen wie Recaro oder König (baugleich) haben da einen Aufnahmepunkt!