@t00i
Ja das ist schon ein lustiger Bub, aber jemand mit dem man reden kann.
Kein verbohrter Paragraphenheinz.
Aber ich glaub laut StvZO íst Standlicht trotzdem notwendig.
Ich werds glaub mal mit Blinker im Original und Standlicht im
Xenonscheinwerfer fürn TÜV versuchen.
besten Dank.
Zitat:
Ich werds glaub mal mit Blinker im Original und Standlicht im
Xenonscheinwerfer fürn TÜV versuchen.
@ kpt316, und doch kein hintergrundwissen, sonst wüsstest du auch das die Stellmotoren schnell genug sind da es eine statische LWR ist.
Also gar nicht mehr wärend der fahrt arbeitet...
Und Mofa's haben nun 12V?
Zitat:
Und Mofa's haben nun 12V?
Also bei nem Mofa Roller glaube ich 12V noch aber bei nem Herkules Prima 5S glaube ich nicht an 12V!
In die Xenonblinker gibt es kein Standlicht... Es müsste auf dem Scheinwerferglas vermerkt sein, dass es standlichtgeeignet ist.. wird es wohl nicht sein, also änder auch nichts dran.
Besorg dir einfach irgendwie anderweitig Standlichter, aber auch echte Standlichter, Tagfahrleuchten an sich sind keine Standlichter, wenn es auf ihnen nicht extra vermerkt ist, auch nicht mit Dimmen oder so.
Und wenn du alles sowieso Illegal weiter haben willst, such dir einen Tüv bei dem du die Papiere nur einschickst... haha...
Oder fummel die Standlichter ran und nehme sie danach wieder ab...
Man kann wie gesagt Standlichter verwenden, welche die entsprechende Kennzeichnung auf dem Glas haben. also E-Prüfzeichen mit entsprechendem "R" ...