# - heute - 13:23:35hi, hab selber auch keine ahnung
aber hab mal für dich gegoogelt
Was muß ich beim Import von Gebrauchtwagen aus der EU beachten?
1. Der Antragsteller hat die Verfügungsberechtigung anhand der Originalrechnung bzw. eines Kaufvertrages nachzuweisen.
2. Vorlage des bisherigen Fahrzeugbriefes, wenn das Fahrzeug schon einmal in Deutschland zugelassen war, oder einer eidesstattlichen Versicherung des letzten Halters über den Verlust des Fahrzeugbriefes.
3. Zollunbedenklichkeitsbescheinigung aus Staaten außerhalb der EU. (Auch bei den im Bundesgebiet stationierten ausländischen Streitkräften und ihrer Mitglieder. Mitgliedsstaaten der EU sind: Belgien, Bulgarien, Dänemark, Deutschland, Finnland Frankreich, Griechenland, Italien, Irland, Luxemburg, Niederlande, Österreich, Portugal, Rumänien, Schweden, Spanien, Großbritannien).
4. Bescheinigung des Kraftfahrt-Bundesamtes, sog. KBA-Anfrage (Unbedenklichkeitsbescheinigung). Die Vordrucke sind bei der Zulassungsstelle erhältlich. Die Bescheinigung ist nur 1 Monat gültig.
5. Wird ein im Ausland zugelassenes Fahrzeug beim Straßenverkehrsamt zugelassen, muß sich der Halter selbst um die Abmeldung des Fahrzeuges im Ausland kümmern. Eine Ausnahme bilden nur zugelassenen Fahrzeuge aus den Niederlanden. Es werden dann Originalpapiere und Kennzeichenschilder eingezogen.
6. Wenn vorhanden, EG-Übereinstimmungsbescheinigung (EG-Typ-Genehmigung), ansonsten Vollgutachten (Gutachten nach § 21 StVZO) und AU-Bescheinigung.
7. Weiter sind am Zulassungsschalter vorzulegen:
* Personalausweis oder Reisepaß mit Meldebestätigung
* bei Firmen Handelsregisterauszug bzw. Gewerbeanmeldung und Personalausweis des Geschäftsführers
* Versicherungsdoppelkarte
8. Bei Fahrzeugen, die nicht älter als 3 Monate sind, ergeht eine Mitteilung an das Finanzamt.
alternativ würd ich mal bei der zulassungsstelle oder kraftfahrtbundesamt anrufen, die wissen das ja auch.
lg nic