Hey Leute!
Habe einen wunderhübschen Lupo 1.4 Windsor Baujahr Juni 2004 in Aussicht. Habe bereits einen Dekra Gebrauchtwagencheck durchführen lassen und bis auf ein wenig Bremsflüssigkeit ist er mit seinen 60 Tausend Kilometern ein wahrer Hingucker. Auch technisch alles in Schuss.
Jetzt ist er noch in Frankreich zugelassen. Da dies mein erstes Auto werden wird, frage ich, was ich konkret für die Zulassung benötige? Der Typ vom Dekra meinte, man benötigt keinen Fahrzeugbrief/schein für die HU(+AU).
Doch wie sieht es mit der Zulassungsstelle aus? Der jetzige Besitzer erzählte mir was von einem COC Papier.
Vielleicht hat da jemand Erfahrungen ?
Gruß
Granga
hi, hab selber auch keine ahnung aber hab mal für dich gegoogelt
Was muß ich beim Import von Gebrauchtwagen aus der EU beachten?
1. Der Antragsteller hat die Verfügungsberechtigung anhand der Originalrechnung bzw. eines Kaufvertrages nachzuweisen.
2. Vorlage des bisherigen Fahrzeugbriefes, wenn das Fahrzeug schon einmal in Deutschland zugelassen war, oder einer eidesstattlichen Versicherung des letzten Halters über den Verlust des Fahrzeugbriefes.
3. Zollunbedenklichkeitsbescheinigung aus Staaten außerhalb der EU. (Auch bei den im Bundesgebiet stationierten ausländischen Streitkräften und ihrer Mitglieder. Mitgliedsstaaten der EU sind: Belgien, Bulgarien, Dänemark, Deutschland, Finnland Frankreich, Griechenland, Italien, Irland, Luxemburg, Niederlande, Österreich, Portugal, Rumänien, Schweden, Spanien, Großbritannien).
4. Bescheinigung des Kraftfahrt-Bundesamtes, sog. KBA-Anfrage (Unbedenklichkeitsbescheinigung). Die Vordrucke sind bei der Zulassungsstelle erhältlich. Die Bescheinigung ist nur 1 Monat gültig.
5. Wird ein im Ausland zugelassenes Fahrzeug beim Straßenverkehrsamt zugelassen, muß sich der Halter selbst um die Abmeldung des Fahrzeuges im Ausland kümmern. Eine Ausnahme bilden nur zugelassenen Fahrzeuge aus den Niederlanden. Es werden dann Originalpapiere und Kennzeichenschilder eingezogen.
6. Wenn vorhanden, EG-Übereinstimmungsbescheinigung (EG-Typ-Genehmigung), ansonsten Vollgutachten (Gutachten nach § 21 StVZO) und AU-Bescheinigung.
7. Weiter sind am Zulassungsschalter vorzulegen:
* Personalausweis oder Reisepaß mit Meldebestätigung
* bei Firmen Handelsregisterauszug bzw. Gewerbeanmeldung und Personalausweis des Geschäftsführers
* Versicherungsdoppelkarte
8. Bei Fahrzeugen, die nicht älter als 3 Monate sind, ergeht eine Mitteilung an das Finanzamt.
alternativ würd ich mal bei der zulassungsstelle oder kraftfahrtbundesamt anrufen, die wissen das ja auch.
lg nic