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rechtsfrage

FrogRacinG
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FrogRacinG's Lupo

so also mir ist folgendes passiert:

hab während der berufsschulzeit einen arbeitskollegen mit zur sporthalle genommen. hab zwischendurch angehalten um mir was zu essen zu holen.
er steigt aus weil irnwer seine mülltonnen auf die parkspur gestellt hat. ich nehm den parkplatz, zieh den schlüssel ab, gucke meinen kollegen an:" ach den kann ich eig hier lassen ich vertrau dir." un leg den schlüssel aufn fahrersitz. handbremse zieh ich immer an!
als ich mit meiner pommes wiederkomme kommt mir der arbeitskollege schon panisch entgegen.
was war. er(17) hat sich in meiner abwesenheit dann aufn fahrersitz gesetzt un wollte die zündung anmachen um musik zu hören. dabei hat er scheinbar in den starter gedreht und der luup hat im 1.gang nen hopser auf den vordermann gemacht.
der besitzer des geschädigten wagens war natürlich auch schon vor ort un dabei die polizei zu rufen.
ich eben mit denen geklärt was vorgefallen war. die jungs haben wohl nichts gesehen nur das ihr auto betroffen war....
für den arbeitskollegen hab ich dann vor der polizei die hand ins feuer gelegt und erklärt er habe aufm beifahrersitz gesessen un wollte musik hörenun dabei sei ihm das passiert. aufm fahrersitz wäre fahren ohne lappen un er hätte richtig einen draufgekriegt.
ich hab dann auch noch eine verwarnung von 15 euro gekriegt, natürlich mit dem hoch un heiligen versprechen des kollegen er würde sich sofort um alles kümmern, versuchen das über die haftpflicht zu regeln und mir meinen strafzettel natürlich zu bezahlen.
die haftpflicht von ihm ist zwar benachrichtigt aber von meinen 15€ hab ich noch nix trotz ständiger ermahnung und er kümmert sich nen scheißdreck drum bei der versicherung druck zu machen, er leugnet seine schuldigkeit sogar in hohem maße und meint ich wäre schuld das ihm das passiert wäre.
mir reichts langsam un ich schalte nächste woche einen anwalt ein, ich scheiß mittlererweile auf die freundliche zusammenarbeit mit ihm!
der vorfall ist jetz ca 7 wochen her, welche chancen hab ich da bei aussage gegen aussage? oder ist hier selbstjustiz angesagt?

grüße frg



tja ...
ich würde sagen da haste die Arschkarte. Weil du hast gegenüber einer Amtsperson eine andere Schilderung gemacht. Das wäre ja dann Vorsätzlicher Betrug wenn das raus kommt das es anders war als ihr/du erzählt habt.

Im Grunde hast du Grob Fahrlässig gehandelt indem du deinen Schlüssel dort gelassen hast. Da dein Freund nicht Volljährig ist trägst du die Verantwortung.

Ich würde sagen das ist ein Eigentor ..

Gruß
Wolf


Und das ganze geht jetzt nur um die 15 Euro? Wenn er die nichtmal zahlt... weißte, was die Freundschaft wert war

Hat die Versicherung denn den Schaden übernommen? Das hab ich jetz nicht ganz mitbekommen.



Wie kommst Du darauf, dass es rechtlich einen Unterschied gemacht hätte, ob er aufm Fahrersitz gesessen hat oder nicht?
Was soll das dann sein, fahrlässiges Fahren ohne Fahrerlaubnis?!
Hat das die Polizei behauptet? Da muss man nicht viel drauf geben, die haben auch nicht immer den Plan.
Wie auch immer, wenn der Kollege glaubt, ihm wird der Kopf abgerissen, wenn rauskommt, dass er auf dem Fahrersitz sass, könnte man ja über die Schiene Druck machen.

Ob Dein Kollege seine "Schuld" leugnet, kann Dir ja Wurst sein, wenn der Sachverhalt in tatsächlicher Hinsicht unstreitig ist...


Erstmal ist meine Vermutung könnten sie dich dran kriegen wegen Falschaussage. Desweiteren, wie der Wolf schon sagte, hast du ja grob Fahrlässig gehandelt, indem du den Schlüssel hast liegen lassen. Vertrauen hin oder her...

Wenn rauskommt das er auf dem Fahrersitz saß, und es als "Fahren ihne Fahrerlaubnis" ausglegt wird, wird er wohl seinen Führerschein noch ein wenig nach hinten verschieben müssen, denn normalerweise darfst du den dann erst (ich glaub 2 Jahre bin aber nicht sicher) später machen... (Hilft vll erstmal als Druckmmittel?!)

Rein rechtlich gesehn, hast du meiner Meinung nach keine Chance..

Werd morgen mal ne Freundin dazu befragen die hat Jura stukradiert und macht grad ihr 2. Staatsexamen...

Greetz Kathi


Hallo?
Nen Schlüssel bei nem 17. Jährigen in der Nähe liegen zu lassen, der nicht gerade nen bekanntes Crashkid ist, ist nicht fahrlässig und grob schonmal gar nicht. Wo kommen wir denn da hin...

Falschaussage steht hier auch nicht zur Diskussion, da es nie zu ner Gerichtsverhandlung gekommen ist. Die Grünen kannste anflunkern, wie Du willst, solange Du nicht jemand anders mit reinziehst (Stichwort 164, 145d StGB).

Meine Klausuren sind erst im April... vielleicht mangelt es mir deshalb am nötigen Sachverstand. Für die Sitzungsvertretung bei der StA hats aber immer gereicht. Da waren auch diverse 21 StVG Verfahren dabei.

Naja, jeder, wie er meint.
Wegen der 15 Euro würd ich mich aber nicht


FrogRacinG
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FrogRacinG's Lupo

die versicherung hat den schaden noch nicht übernommen und er kümmert sich auch nen scheißdreck das da was draus wird drum.es geht mir nicht um die 15€ sondern ums prinzip. wenn man schulden hat wegen sowas wär ich schon am nächsten tag mit dem geld( selbst wenn ichs mir von den eltern geliehen hätte) aufgerkreuzt. ne stattdessen musste ich von ihm dann ganz trotzig erfahren das er sich ersma nen neuen pc geholt hätte und über andere arbeitskollegen die ihm wegen der sache druck machen das er auch die 15 euro nich zahlen wolle wenn die versicherung nein sage. is ja nich nur der schaden an meinem auto sondern ich steig wegen dem andern auch in den prozenten.
ja super wenn das fahrlässig ist, dann darf man eig niemand im auto lassen sondern muss wenn man rausgeht alle rausschmeißen und abschließen damit nix passieren kann.
meine mum soll morgen mal mim anwalt sprchen, wozu is man sonst rechtsschutz-versichert!


ja spreche mal mit einem Anwalt die sollten das ja wissen. Natürlich kannst du Leute in deinem Auto lassen aber man kann einen Schlüssel auch einfach mit nehmen. Weil ich weis nur das alleine die Möglichkeit das man etwas machen kann als Fahrlässig ausgelegt wird. Weil man einen anderen es nicht gerade schwer gemacht hat sich den Schlüssel zu nehmen und etwas damit anzustellen.

Aber warten wir mal ab was dein Anwalt sagt


Gruß
Wolf


Also hört sich zwar primitiv an, aber wenn mein kollege sone nummer mit meinem lupo abziehen würde, und rechtlich nix zumachen ist, mach ich mir die justiz selbst, sprich, schädel einschlägeln ! klingt dumm und primitiv, aber auf sone freunde kann ich verzichten, grad die jugend von heute ist für die mülltonne !



FrogRacinG
  • Themenstarter
FrogRacinG's Lupo

naja tot nützt er mir auch nix mehr, aber is ne alternative. zumindest mal ne kräftige abreibung. allerdings mach ich mir an dem net die finger schmutzig


ich rede ja auch nicht vom umbringen, um gottes willen, aber eben auf die schnautze hauen !


Vorsicht, Du musst versuchen zu verhindern, dass die eigene Haftpflicht den Schaden am andern Auto reguliert. Wenn die Schadenssumme nicht hoch ist beim Gegner (1500 Euro oder so, kommt auf den Versicherer an), kannste den Schaden auch am Jahresende zurückkaufen. Macht die Sache aber unnötig komplizierter.

Die andereSF-Klasse stell in der Regel keinen Schaden dar, den Du beim andern einklagen kannst. Die Rspr. sagt da oft, dass die Vers. dazu da ist, bei Bedarf in Anspruch genommen zu werden. Wenn der Rabatt dann hinterher etwas weniger ist, ist das Pech. Ist ja sozusagen erst nen zukünftiger hypothetischer Schaden.

Den Schaden auch beim Gegner hat eigentlich die Haftpflicht des Kollegen bzw. der selbst zu regulieren. Deine KFZ-Haftpflicht will da natürlich gerne vorpreschen, weil das für die bei den kleinen Schäden über die Umstufung nen gutes Geschäft ist. Da führen die dann auch gerne irgendwelche gesetzlichen Regulierungspflichten an, wenn sie ihnen nützen.


Drohe deinem Kumpel wirklich mit der Sache das du wahre Aussage machst. Also das er ohne FÜhrerschein gefahren wäre. Wenn er sich so verhält... sein pech. Er darf dann sicher auch noch einiges an Strafe zahlen. Dann kann er sich wegen seinen 15 Euro ruhig bei der Versicherung melden Bekommen tut er dann nichts


Wenn er so viel Angst davor hat, würd ich das auch versuchen.
Objektiv denke ich aber, dass das rechtlich keinen Unterschied macht, wo er gesessen hat, solange er glaubhaft machen kann, dass er gar nicht fahren wollte. Das wird in diesem Fall wohl möglich sein. Zumindest wird man ihm beim Warten auf nen Kumpel nicht widerlegen können, dass er nur Musik hören wollte und dabei auf dem Fahrersitz rumgehampelt ist. Das hängt dann von seiner Glaubwürdigkeit und dem Richter ab. Das er aber in jedem Fall wegen 21 STVG verknackt wird, halte ich für schlicht falsch.


FrogRacinG
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FrogRacinG's Lupo

also um eins klar zustellen. nicht kumpel, arbeitskollege.
also wie die bullen das ausgedrückt haben hätte er vom fahrersitz aus direkt aus die pedale einwirken können und somit fahren ohne führerschein. vom beifahrersitz aus hat er glück gehabt. grade mal bei den eltern druck gemacht un mim anwalt gedroht.


halt uns mal auf dem laufenden, würde mich und andere bestimmt auch interressieren wie es ausgeht !


FrogRacinG
  • Themenstarter
FrogRacinG's Lupo

ja also die sache ist geklärt!
die haftpflicht zahlt beide schäden und ich werde in den punkten meiner versicherung nicht hochgestuft.
mein knöllchen habe ich auch erstattet bekommen (von der mutter).
von meinem arbeitskollegen habe ich nur noch über andere kollegen erfahren das er seine schuld immer noch nicht eingesteht und sich aber auch von allen anderen abschottet, aber ist nicht mehr mein problem. ich werd nich mehr mit ihm freund, aber werde mich hüten gegen ihn zu hetzen.
bin einfach heilfroh das der stress vorbei ist.

gruß dino


ja dann hat es doch alles ein gutes Ende gehabt.


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#19 - 02.01.2009lupo schlüssel im auto gelassen
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