sooo freunde habe folgendes problem. ich wurde mit meim lupo auf der autobahn im baustellenbereich (80er Zone) mit 130 geblitzt. sprich ca. 200 euro strafe und einen monat zu fuß. das problem ist das fahrverbot. das geld ist mir relativ wurscht.
jetzt meine frage: wer kennst sich aus und kann mir sagen, ob ich noch mofa fahren darf ? der schein wird mir ja genommen, aber die mofa-prüfung ist gleich passiert. also: darf ich mofa fahren oder nit wenn ich fahrverbot habe ?
da du es ja anscheinend dicke hast würde ich einfach mal bei der behörde fragen ob du das strafgeld nich verdopplen kannst oder wie auch immer das gerechnet wird.... und dafür kanns du dann weiterfahren... haben 2 kumpels auch schon gemacht....
das ist natürlich doof.
nein darfst nicht mit dem Mofa fahren.... wäre ja auch schwachsinnig...
du sollst ja nicht nur fahrverbot fürs Auto haben sondern für den Straßenverkehr.
musste wohl Fahrad fahren.
scheiße
kenne ich kenne ich. ich musste 3 monate laufen..... garnit lustig.
ich habs net dicke. ich habe nur gesagt, dass mir das fahrverbot mehr weh tut wie das geld. aber danke für den tipp. ich werde da mal recherchieren.
also du darfst mofa fahren weil für das mofa brauchst du ja keinen führerschein sondern nur eine prüfbescheinigung ! kenne selbst ein paar leute die den führerschein abgegeben haben und mofa fahren durften,unteranderem habe ich ja auch keinen schein mehr und dürfte auch mofa fahren aber ich lass mich lieber von meiner fraus rumfahren,macht mehr spass
gute frage, ich glaub nicht, sonst hätten die berufskraftfahrer ja nicht immer so´n ärger wenn denen der lappen weggenommen wird. Sprich, wenn die geblitzt werden und den schein abgeben müssen, dürfen die ja auch nicht lkw fahren. ich denk also das ist das gleiche... Meine bete Freundin ist Samstag auf der Autobahn geblitzt worden mit 180 in einer 100 Zone. Nun die wird wohl auch abgeben dürfen... Dabei ist das lustige, das sie in dem Moment gerade dabei war, ihre Zigarette aus dem Fenster zu werfen... Ihre Freundin saß betrunken neben ihr...
einen lkw und ein mofa zu fahren sind aber zwei verschiedene sachen ! sie darf mofa fahren
muss ich dann den mofa schein machen ? weil mit meinem normalen B führerschein darf ich ja mofa fahren aber der ist ja wech ? auf mich kommt nämlich ähnliches zu. deshalb interessiert mich es auch sehr.
nein du musst die mofa prüfbescheinigung schon machen,denn wenn du den schein abgibst hast du ja nichts zum vorzeigen !
Wer ein Fahrverbotnach §44StGB oder §§2525 StVG auferlegt bekam, darf KEIN Kraftahrzeug im Straßenverkehr bewegen!
Dies wäre eine Straftat nach §21 Abs1 Nr1 des StVG.
Wer eine Prüfbescheinigung für Mofas hat, oder vor dem 1.4.1965 geboren wurde, der kann auf Antrag vor Gericht eine Ausnahme zum Führen von Mofas erhalten.
Nur wem die Fahrerlaubnis entzogen wurde (Punktemassensammler oder Alkoholiker als Mehrfachtäter), der darf ohne weiteres Mofa fahren.
Zum Führen eines Mofas ist eine Fahrerlaubnis nicht erforderlich (§ 4 Abs. 1 Nr. 1 FeV). Es wird lediglich eine Prüfbescheinigung verlangt (§ 5 FeV), dies allerdings nicht von Personen, die vor dem 01.04.1980 das 15. Lebensjahr vollendet haben (§ 76 Nr. 4 FeV). Da die Prüfbescheinigung nicht einer Fahrerlaubnis gleichzusetzen ist, kann sie auch nicht im Rahmen eines Fahrerlaubnisentzuges entzogen werden.
wer also mit 15 den mofaschein ( prüfbescheinigung ) gemacht hat darf auch nach entzug der auto fahrerlaubniss mofa fahren
Nicht ganz.. du kannst mit nem Antrag versuchen ne erlaubnisszu bekommen, da auch ein Mofa ein Kraftfahrzeug ist.
wenn du mit 15 den mofa schein gemacht hast brauchst du keinen antrag stellen,du kannst einfach fahren
Zitat:
Wer eine Prüfbescheinigung für Mofas hat, oder vor dem 1.4.1965 geboren wurde, der kann auf Antrag vor Gericht eine Ausnahme zum Führen von Mofas erhalten.
Nur wem die Fahrerlaubnis entzogen wurde (Punktemassensammler oder Alkoholiker als Mehrfachtäter), der darf ohne weiteres Mofa fahren.
und wenn ich die prüfbescheinigung (mofaschein) gemacht habe, aber die prüfbescheinigung nicht mehr habe? ich bewar doch das teil nicht mein leben lang auf!
gruß, mirko
Zitat:
Zum Führen eines Mofas ist eine Fahrerlaubnis nicht erforderlich (§ 4 Abs. 1 Nr. 1 FeV). Es wird lediglich eine Prüfbescheinigung verlangt (§ 5 FeV), dies allerdings nicht von Personen, die vor dem 01.04.1980 das 15. Lebensjahr vollendet haben (§ 76 Nr. 4 FeV). Da die Prüfbescheinigung nicht einer Fahrerlaubnis gleichzusetzen ist, kann sie auch nicht im Rahmen eines Fahrerlaubnisentzuges entzogen werden.
wer also mit 15 den mofaschein ( prüfbescheinigung ) gemacht hat darf auch nach entzug der auto fahrerlaubniss mofa fahren
ja es ist möglich..aber lediglich nur mit Antrag und nicht ohne alles... vllt hatte da nur keiner Bock bei euch drauf und hat gesagt jaja fahr mal... das ist immer so ne grenzsache... ist wie mit dem Tüv.. der Tüv sagt ist ok und die Polizei sagt ist nicht ok.
kann sein ! ich kenne aber jemanden der hat vor ca 10 jahren den führerschein abgegeben und fährt seitdem mofa,wurde auch des öfteren von der polizei angehalten,unteranderem weil das mofa auch mal frisiert war und er bekam keine probleme zwecks führerschein,nur weil das mofa frisiert war
Tja,..
man sollte halt ma eier zeigen koennen und einfach ma so ne strafe hinnehmen. Schliesslich bekommt man die ja nicht zufaellig ma so zugespielt.
Erst rasen dann heulen oder wie?
das timmt auch wieder aber das war ja hier nicht das Thema..
Ich wollte nur mal sagen dass ich gernade auch in Führerschien entzug bin..
und ich erwische mich manchmal wie ich zum auto will und irgendwohin fahren will..gott sei dank erinnert mich meine Frau immer daran dass ich nicht fahren darf
ich sass schon im Auto und habe den wagen angeschmissen und wollte los fahren bis mir mein Gehirn ein signal gegeben hat
das ist kein schertz..aber ich habe mein Führerschein nun seit 10 Jahren und habe es jetzt zum ersten mal abgeben müssen...das sind auch meine ersten drei Punkte in Flensburg und ich gewöhne mich schwer daran
habe noch 3 wochen
da hast du es ja gut mit den noch 3 wochen,ich hab seit 6 jahren keinen mehr
dann hast du aber auch ganz schön in die kacke gegriffen...
na ja war ne jugendsünde,bin mitlerweile schlauer und älter geworden aber nun ist zu spät ! entweder mpu und führerschein neu machen oder 15 jahre warten und dann führerschein neu machen ohne mpu ! 6 hab ich ja schon
Zitat:
man sollte halt ma eier zeigen koennen und einfach ma so ne strafe hinnehmen. Schliesslich bekommt man die ja nicht zufaellig ma so zugespielt.
Erst rasen dann heulen oder wie?
is total scheiße aber kenn ich hab ich auch schon hinter mir
bloß bei mir war es 117 kmh in ner 70 Zone!
minus abzüge war ich bei 41 kmh zu schnell,tat echt verdammt weh!
und das alles noch inna probezeit!
aber wie sagt man so schön aus fehlern lernt man! (oder auch nich)
Zitat:
na ja war ne jugendsünde,bin mitlerweile schlauer und älter geworden aber nun ist zu spät ! entweder mpu und führerschein neu machen oder 15 jahre warten und dann führerschein neu machen ohne mpu ! 6 hab ich ja schon
ich mach da kein geheimniss daraus,war ne btm geschichte,war da mal dick in der scene dabei ! war äussert blöd von mir und aus fehlern lernt man ! hab mein lehrgeld bezahlt aber nun ist es zu spät