Hallo,
hab gestern bei ebay mein Handy verkauft, heute mit dem Käufer getroffen, ich zeigte ihm das Zubehör und das Handy, er bezahlte. Das ganze dauerte keine Minute! Jetzt schreibt er mir:
Hallo,
ich hätte mich ehe noch gemeldet, denn ich bin schon sehr enttäuscht! Hätte ich mir das Handy etwas genauer angesehen, hätte ich es erst gar nicht genommen! Das Display hat rechts unten 2 zwar kleine, aber doch recht heftige, tiefe Kratzer! Von "wie neu" kann also keine Rede sein! Zudem fehlt der Ständer, der zum original Lieferumfang des Handys gehört! Bei ebay hatten Sie ein Foto des roten Handys Ihrer Mutter abgebildet und auf meine Anfrage erklärt, dass sie das gleiche Handy in blau haben. Ich musste also davon ausgehen, dass das blaue Handy im gleichen Zustand ist. Beim roten Handy war noch die Display-Schutzfolie zu sehen, die jedoch auf dem blauen Handy bereits fehlte. Der Ständer ist auf dem Foto ebenfalls zu sehen, fehlt jedoch beim blauen Handy!
Wegen der beschriebenen Mängel möchte ich vom Kauf zurücktreten und Ihnen das Handy zurückgeben.
Ich bitte um Ihre Stellungnahme oder Vorschlag, wie wir uns einigen können.
Was soll ich jetzt tun? bzw muss ich das Handy zurücknehmen? Was hab ich für Rechte?
Als privatverkäufer musst du es nicht zurück nehmen...
Aber ich würds vielleicht wieder annehmen und mir von ihm nur das Geld für die Auktion geben lassen...
meiner Meinung nach für beide parteien die beste lösung!
mfg pat
Hast du diesen Privatrecht in deiner Auktion geschrieben?
war aus der artikelbeschreibung ersichtlich, dass es kratzer hat und dieser halter nicht dabei ist?!
wenn nicht, wirst du es ihm wieder abnehmen müssen, weil auch bei privatleuten das beschriebene geliefert werden muss...
Grenzwertig !
Da du ihm die Ware übergeben hast und er sie kontrolliert hat, dürfte damit das Geschäft erledigt sein. Du könntest ja nun auch hin gehen und behaupten das er alles bekommen hat und das er den Ständer auch erhalten hat. Zudem kann er auch die Kratzer selbst beigefügt haben um aus dem Geschäft zu kommen. Da steht Aussage gegen Aussage. Weil er hat es PERSÖNLICH entgegen genommen und geprüft.
Also ich würde nichts zurück nehmen. Wer weis was er mit dem Handy schon gemacht hat. Das kannst du nicht wissen. Evtl. ist das Innenleben ausgetauscht gegen ein Defektes weil er das selbe hat ..oder oder oder ..
Gruß
Wolf
Das war der Text der Auktion:
Sie bieten hier auf ein eine Woche junges Nokia 5800 XpressMusic in blau mit 8GB mit Touchscreen und Rechnung wie neu.
Verkauf von Privat,daher keine Garantie und keine Rücknahme !
Auf dem Beispielfoto sieht man auch nix vom Halter. Ausserdem wüsst ich jetzt auch nix von irgendwelchen Kratzern!?
@ wolf:
Er wollte auch irgendwie nix zum Handy erklärt haben, er meinte nur: "Kenn ich, hat meine Tochter auch bloss in rot, wollte das gerne in blau haben, wenn ich damit nicht zurechtkommen würde, verkauf ich es halt."
Der will dich aufs Kreutz legen. So sieht das für mich aus. Der hat dein Handy als Ersatzteilträger benutzt und will nun den Rest wieder los bekommen.
Wie gesagt ..er hat die Ware PERSÖNLICH entgegen genommen und ÜBERPRÜFT ! damit bist du Raus aus der Nummer. Weil er kann in der Zeit alles mit dem Ding gemacht haben. Inkl. Kratzer oder Ausschlachten ..
Ich würde es drauf ankommen lassen !
Gruß
Wolf
@ Wolf: Was meinst du mit drauf ankommen lassen?
Denke auch:Gekauft wie besehen.....
Das Ding ist von Deiner Seite aus erledigt.
Gruß
Claudia
Zitat:
@ Wolf: Was meinst du mit drauf ankommen lassen?
blöde frage.... ist das das foto aus der Auktion?
Wenn ja wo ist da ein rotes Handy.
Meines Wissens gilt bei Direktabnahme :Gekauft wie gesehen!
und dieser fall liegt ja nunmal vor. die kratzer hätten ihm direkt vor ort auffallen müssen. Er kann auch nicht nachweisen das diese bei abnahme schon drin waren bzw er diese nicht verursacht hat.
An deiner Stelle würd ich es nicht zurücknehmen..
Gruß kathi
Bild war bsp Bild. Das hab ich ihm aber auch gesagt!
Mir kommts ja auch komisch vor, ich hab ihm das Zubehör gezeigt, das Handy hat er auch gesehen! Hab das ja noch aus der Hülle rausgeholt!
Hallo,
mal schnell Google heißlaufen lassen und dieses von einer Anwaltskanzlei Kopiert.
( Quelle : frag-einen-anwalt.de )
Da hat auch jemand versucht so was wie bei dir Abzuziehen.
Im Fall einer gerichtlichen Entscheidung wäre der Gegner mit dem Beweis belastet, dass die Sache bereits defekt angekommen ist oder, was praktisch unmöglich ist, dass die Sache bereits defekt versandt wurde. Würde er dieses mit Zeugen belegen und Sie Ihre Zeugen anbringen, die das Gegenteil behaupten, wäre der Gegner, unabhängig davon, wer nun Recht hat oder nicht, mit seiner Beweisführung gescheitert. Es läge ein "non liquet" vor, welches dazu führt, dass es dem Gegner nicht gelungen ist, den Defekt zu beweisen. Daher stehen auch die gerichtlichen Erfolgsaussichten gut, wobei ich darauf hinweise, dass es im Ergebnis immer auf die richterliche Beweiswürdigung ankommt.
Gruß Sven
Was ich dazu sagen kann ist, dass dieser satz "Gekauft wie gesehen" schon nicht mehr als "ausrede" gilt. Zudem hast du auch selber in der Auktion geschrieben das du von Privat Verkaufst ,daher keine Garantie und keine Rücknahme !
Dazu kommt noch das er das Handy angucken konnte um gewisse Mängel fest zu stellen. Ich rate dir auch es darauf ankommen zu lassen, der wird dan sicher den kürzeren ziehen!
Gruß Tomy
So gibt neues!
Ich habe Ihm gestern Abend noch geschrieben:
Sehr geehrter Herr ******.
Vielen Dank für Ihre Email.
Leider muss ich Ihnen mitteilen das eine Rücknahme sowie ein Umtausch ausgeschlossen ist.
Wie in der Auktion bereits beschrieben, handelt es sich um ein Blaues Telefon welches bereits
als gebraucht deklariert war.
In der Auktion stand ausserdem ausdrücklich das es sich um Privatverkauf handelt ohne Rücknahme sowie
Gewährleistung oder Umtausch.
Mit freundlichen Grüßen
Grad eine email erhalten von ihm, inhalt:
Sehr geehrter Herr ******,
Ihre e-mail habe ich erhalten. Ich möchte die Angelegenheit nicht eskaliere lassen, aber ganz offensichtlich gibt es hier rechtlichen Klärungsbedarf. Die Schreibkapazität über die ebay-Nachrichten ist auf 1000 Zeichen beschränkt und ich kann Ihnen daher meine Erklärung zu Ihrer mail nicht in angemessener Weise zukommen lassen. Dieses ist aber auf jeden Fall nötig! Teilen Sie mir bitte entweder Ihre genaue e-mail-Adresse mit, oder schreiben Sie mir aus Ihrem e-mail-Programm an "*******@t-online.de".
Ich werde mich dann mit meiner Antwort bei Ihnen so schnell wie möglich wieder melden.
Mit freundlichem Gruß
sollt ich drauf reagieren? meiner meineung nach ist die sache gegessen oder?
reagiere darauf nicht !
Der will dich außerhalb von Ebay erlegen.
Du hast geantwortet. FERTIG !
Speicher alles ab ..mach dir eine Liste wo du Details vom Verkauf aufschreibst die wichtig sein könnten später.
Und dann wartest du einfach ab. Evtl. solltest du dich mit Ebay mal in Verbindung setzen und denen das alles mal schildern.
Gruß
Wolf
P.S.
Irgendwas ist da sehr komisch dran. Mein Bauch sagt da läuft eine Abzocke an !
oh man.....
wo find ich die email adresse von ebay
scroll ganz nach unten... das letzte was da auf der seite steht is "ebay kontaktieren" drauf klicken und schreiben ist glaube ich die einzige möglichkeit ebay zu kontaktieren...
Damit kämpf ich schon seit 30minuten, bloss davon trifft überhaupt nix zu
Geht auch anrufen .. habe ich auch schon gehabt ..wo mich einer erpressen wollte mit Anwalt weil ich ihn Negativ bewertet hatte ...
Gruß
Wolf
Also dem Typen werd ich nicht schreiben! Bin echt mal gespannt ob der bei mir auf der Matte stehen wird.
Grad lange email an ebay geschickt, mal schauen was die sagen.
Ich denke nicht das da was von seinem Anwalt hören wirst ...
Erstmal will der dich einschüchtern ...
Hast vllt. schonmal seine Bewertungen nachgeschaut? vllt. auffälige negative Bewertungen dabei?
Hat 1194 Bewertungen und in den letzten 12 Monaten keine negative erhalten.
Hi,
da ärgere ich mich direkt für dich mit, was man bei Ebay manchmal erleben darf ist einfach nicht normal...
Was deine Auktion angeht sind Aussagen wie "keine Garantie, keine Rücknahme" oder ähnliches juristisch betrachtet nix Wert, vor allem wenn du diese Aussagen öfter benutzt, da dann die Regelungen für AGB´s im BGB greifen und diese Aussage auch so zu verstehen ist, dass alle Mängel ausschließen willst.
Der Hinweis, dass es eine Privatauktion ist, reicht auch nicht. Da zwar eine Privatperson die Sachmängelgewährleistung beim Verkauf ausschließen kann, aber das muss auch erwähnt werden.
Da das alles recht kompliziert ist, hat Ebay extra eine vorlage für den Gewährleistungsausschluss:
"Die Ware wird unter Ausschluss jeglicher Gewährleistung verkauft. Der Ausschluss gilt nicht für Schadenersatzansprüche aus grob fahrlässiger bzw. vorsätzlicher Verletzung von Pflichten des Verkäufers sowie für jede Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit."
So jetzt mal ohne diese juristischen Spitzfindigkeiten... Deine Auktion macht eigentlich klar was Sache ist. Das Handy ist wie beschrieben und soweit in Ordnung und du übernimmst nicht die Gewährleistung für den fall, dass irgendwann nach der übergabe mängel entstehen.
Der Typ hat das Teil abgeholt und konnte sich vom Zustand überzeugen. Wäre das Mobiltelefon nicht in Ordnung gewesen, hätte er es nicht gekauft und für alle Schäden die er erzeugt ist auch nur er verandwortlich. FERTIG. Da darf man gar nicht anfangen zu diskutieren.
Sooo... hatte ja NICHT geantwortet und diese mail erhalten:
Hallo martin-pl87,
ich hatte Sie gestern gebeten, mir Ihre email-Adresse mitzuteilen, oder mir kurz aus Ihrem email-Programm an "*******@t-online.de" zu schreiben. Leider haben Sie mir jedoch nicht geantwortet. Entgegen Ihren Angaben wurde das Handy nicht eindeutig als gebraucht angeboten! Auch Privatpersonen sind zur eindeutigen und wahrheitsgemäßen Beschreibung der angebotenen Ware verpflichtet! Diesen Grundsatz haben Sie in Ihrem Angebot jedoch in mehrfacher Hinsicht nicht beachtet. Ich mache Sie darauf aufmerksam, dass ich Ihre entsprechende Antwort bis spätestens Freitag Abend erwarte. Sollten Sie bis dahin nicht reagieren, werde ich den gesamten Vorgang bei ebay anzeigen und behalte mir auch weitere Schritte vor.
MfG *********
und nu? der hat das Handy doch gesehen, das da keine displayfolie drauf war! Ausserdem stand da auch "auf ein ein woche junges nokia"! Was meint der mit "bei ebay anzeigen und behalte mir auch weitere Schritte vor"?
Bei ebay anzeigen damit meint er das er dich dort melden wird und auch nicht von einer Anzeige oder sonstigen Anwaltlichen Kontakt zurückschrecken wird.
Also entweder du bist dir sicher das du alles richtig gemacht hats oder ich würd das Handy zurücknehmen wenn es keine Uhrsummen sind
300€ !
Ich weiss ja nicht was der will? Der wollt ja kein Geld überweisen weil seine Frau das dann sehen würde, deshalb wollte er mich treffen und Bar bezahlen! Haben uns auch getroffen und er hat das Handy und das Zubehör gesehen. Hätte er bei der Übergabe was zu beanstanden gehabt, aber nicht nach 6 Stunden! Er wohnt ja grad mal 15 minuten vom Übergabeort!