Hallo und zwar hat vllt noch einer nen 57i Kit rumliegen für nen 1.4 L und habe noch mal ne frage brauche ich die Dämmatte weil nen freund fährt nen Golf 4 der hat auch keine Matte und hats eingetragen bekommen?!
mfg
Nikolai
die dämmmatte brauchst du auf jeden fall, so stehts auch im gutachten, dass der K&N nur mit dieser zulässig ist
dein kumpel hat nur glück gehabt, dass der prüfer das wohl übersehen hat, allerdings nützt ihm das auch nichts wenn die grünen das bemerken
also rein mit der matte und gut ist
Grüße
wie mein vorposter schon sagte die dämmmatte brauchste definitv zur eintragung, bei mir hat der prüfer zwar nicht drauf geguckt aber besser isses...
jetzt wo das mit dem luftfilter im fahrzeugschein eingetragen ist, muss ich das gutachten nicht mehr mitführen und somit ist nirgendwo was von einer dämmmatte erwähnt, also könnte ich se theoretisch wieder rausmachen aber macht ehrlich gesagt vom sound her bei mir keinen unterschied
Wer sagt den das du nach Eintragung die Unterlagen vom KN nicht mehr mitführen musst ?
Mein Wissenstand ist das man die Unterlagen immer dabei haben muss. Es geht ja auch um die Überprüfung von der Nummer ect. Zudem die Anbau-Bestimmungen.
Daher hat man doch einen Ordner mit allen Unterlagen dabei.
Bin aber mal gespannt ob das wirklich anders ist.
Gruß
Wolf
der prüfer hat mir nen gutachten ausgestellt und das soll ich immer mitführen, im fahrzeugschein hab ich es noch nicht eingetragen (bei nächster gelgenheit), hab ich mich nen bisschen doof ausgedrückt...
mit diesem gutachten was ich jetzt immer mithabe hat der tüv ja die richtigkeit des einbaus inkl. aller vorraussetzungen für diese eintragung bestätigt...
aber ob ich jetzt im handschuhfach nen zettel/heft mehr habe ist ja prinzipiell egal, bin mir da auch nicht so 100pro sicher, deshalb leg ichs ma besser rein^^
Sobald es im Fahrzeugschein eingetragen ist braucht man die Berichte nicht mehr mitzuführen , deshalb steht es ja auch im FZschein
Die Nummer auf den K+N steht ja dann auch im Schein und somit ist das mitführen von den TüVunterlagen nicht mehr notwendig !
Gruß