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Eintragung nötig?

Maxi.16v
  • Themenstarter
Maxi.16v's Lupo

Muss ich nach dem Einbau von meinem Hiltrac Fahrwerk zum TÜV? Habe ja die Standartmäßigen Stahlfelgen drauf. Wenn ich jetzt in dem vom TÜV geprüften Bereich
VA: 40 - 80 mm
HA: 30 - 60 mm
bleibe muss ich das nicht nochmal eintragen lassen oder? Dann würde ich mir erstmal die 50€ sparen...



hoe versteh deine frage nicht so genau aba du musst das fahrwerk auf jeden eintragen aba wenn du im mom stahlfelgen ahs un in nem monat oda so andre alufelgen drufpacken wills musse die nochma in verbindung mit fw eintragen lassen! also streng genommen darfs du ohne eintragung net rumfahren auch wenns nur nen paar tage oder wochen sind! also sprich du muesstes das dann zwei ma eintragen ja... (wenn ich deine frage richtig verstanden hab)

lg
lyn


Also nach dem Einbau musst du das ganze vermessen lassen, Achsvermessung/Spurvermessung

Und zum Tüv musst du bestimmt auch aber das kann ich dir nicht so genau sagen da gibts leutchen hier mit mehr Erfahrung, die dir das verlässlich sagen können



Maxi.16v
  • Themenstarter
Maxi.16v's Lupo

Ja Achsvermessung und Spur einstellen wird ja gemacht aber ich hatte gedacht, dass das Fahrwerk ein Gutachten oder ne ABE oder sowas hat, sodass ich das erstma in verbindung mit den von anfang an montierten Stahlfelgen nicht zum TÜV zum Eintragen muss...
Dass ich wenn andre Felgen drauf wären zum TÜV müsste is mir ja klar aber ich hab gedacht, dass das mit stndrt. Felgen anders aussieht...


nee musst du in jedem fall eintragen lassen, deine ABE des autos ist nach dem einbau erloschen, somit besteht auch kein versicherungsschutz wenn du jemandem reinfährst oder gar jemand umfährst!

bei fahrwerken ist ein Gutachten dabei, welches du dann beim tüv vorlegen musst beim eintragen. es gab meine ich früher auch mal fahrwerke (h&r?) mit ABE, das waren aber nur tieferlegungen um 20-30mm.

gruss
björn


Also wenn du mit Serien Felgen fahren dürftest ständ dies doch eigentlich in der ABE drinne...

Aber ist nicht nur ein Teilegutachten dabei? Denn eine ABE ist ja Eintragungsfrei sofern die Auflagen in der ABE erfüllt werden. Mit einem Teilegutachten musst du auf jeden Fall zum Tüver denn dies soll dir nur beim eintragen helfen ...

Wenn ich das jetzt richtig sehe


Maxi.16v
  • Themenstarter
Maxi.16v's Lupo

alles klaro! Vielen Dank für die schnellen Antworten


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