vw teilemarkt

KW Abwrackprämie

Wolf
  • Themenstarter
Wolf's Lupo

JETZT KW ABWRACKPRÄMIE SICHERN !
Information

Ab 01. April zahlt KW jedem Kunden beim Kauf eines neuen KW-Gewindefahrwerks 100 Euro für sein mindestens ein Jahr altes Sport- oder Gewindefahrwerk zurück.

Diese Aktion ist vor allem für Neuwagenkäufer ein Gewinn. Sie profitieren zunächst von der staatlichen Abwrackprämie und ein zweites Mal, wenn Sie für Ihr ausgebautes Gewindefahrwerk aus dem alten Wagen 100 Euro kassieren.

Wer sich trotz staatlicher Prämie nicht von seinem Fahrzeug trennen will, kann die Aktion nutzen, seinen Wagen günstig mit einem neuen Gewindefahrwerk aufzuwerten.

Die Cashback-Aktion gilt für KW Gewindefahrwerke, die vom 01.04.2009 bis 30.06.2009 erworben und bis 15.07.2009 bei KW beantragt werden.


Ablauf

1. Beantragung Ihrer KW Abwrackprämie mit dem Beantragungsformular s.u.
2. Sie erhalten nach Absendung des Beantragungsformulars eine Email mit einer KW Rücksendungs- und Kundennummer
3. Zusendung Ihres alten Fahrwerk an die KW automotive GmbH frei Haus.


Bitte berücksichtigen Sie, dass folgende Punkte gewährleistet sind:

1. Rechnungskopie des alten Fahrwerks ODER Kopie des Kfz-Scheins mit Fahrwerkseintragung ODER Gutachten der Fahrwerkseintragung beilegen
2. Rechnung des neuen KW Gewindefahrwerks beilegen
WICHTIG: Der Name des Antragssteller und Fahrzeughalters muss identisch sein mit dem Rechnungsempfänger des neuen KW Gewindefahrwerks sowie dem Besitzer des alten Abwrackfahrwerkes.
3. Ausgefülltes und ausgedrucktes Antragsformular beilegen
4. Rücksendenummer auf dem Paket vermerken
5. Anlieferung des alten Fahrwerks an KW frei Haus

Teilnahmebedingungen

* Kauf eines neuen aktuellen KW Gewindefahrwerks entweder im Fachhandel oder über den KW online Shop
* Der Kauf des KW Gewindefahrwerkes muss zwischen dem 01.04.2009 und 30.06.2009 liegen
* Nachweis anhand
o » Rechnung
o » KW Seriennummer (Bild Federbein mit Erklärung FKLZ)
* Altes Fahrwerk (Gewindefahrwerk oder Sportfahrwerk aller Marken) muss mindestens ein Jahr im Besitz des Antragstellers gewesen sein
* Nachweis anhand
o » Rechnung des alten Fahrwerks – ODER
o » Kopie des Kfz-Scheins mit Fahrwerkseintragung – ODER
o » Gutachten mit Fahrwerkseintragung
o » Das eingereichte Abwrack-Fahrwerk muss aus dem Fahrzeug des Antragstellers stammen

» Nähere Informationen zu den Teilnahmebedingungen


KW automotive GmbH Abwrackprämie Teilnahmebedingungen

1. Die folgenden Teilnahmebedingungen gelten ausschließlich für die 100,- Euro Abwrack- Prämie für Gewindefahrwerke aus dem KW automotive Lieferprogramm.
2. KW automotive vergütet für ein KW Gewindefahrwerk, das zwischen dem 01. April 2009 und dem 30. Juni 2009 in Deutschland von einem Endkunden bei einem von KW automotive autorisierten Partner erworben wurde, dem Endkunden einen Betrag von 100,- Euro. Jeder Endkunde kann diese Vergütung nur für ein einziges Gewindefahrwerk beanspruchen.
3. Die Abwrackprämie gilt nur für neu gekaufte Produkte. Gebrauchte, Sonderposten und im Rahmen von Gewinnspielen erhaltene Produkte sind von der Abwrackprämie ausgeschlossen. Gewindefahrwerke die auf einer Messe erworben worden sind, können wir ebenfalls nicht vergüten.
4. An der Abwrackprämie können nur Endverbraucher teilnehmen, die in Deutschland ihren ständigen Aufenthalt haben und die bereits das 18. Lebensjahr vollendet haben. Mitarbeiter der KW automotive GmbH und deren Familienangehörige, Vertreter von KW automotive GmbH und Personen, die beruflich mit dieser Abwrackprämie zu tun haben, sind von der Teilnahme an dieser Aktion ausgeschlossen.
5. Eine Vergütung erfolgt nur, wenn der Teilnehmer folgende Voraussetzungen erfolgt:
* mind. 1 Jahr Besitznachweis vom Altfahrwerk (Sport- oder Gewindefahrwerk) durch:
o Rechnungsnachweis Altfahrwerk oder
o Fahrzeugscheinkopie mit Fahrwerkseintragung oder
o Gutachten mit Fahrwerkseintragung
* Kaufnachweis des neuen KW Gewindefahrwerks durch
o Name und Anschrift des Endkunden,
o Name und Anschrift des KW automotive Händlers
o Fertigungsleitzahl des KW Gewindefahrwerks
(Bei den Nachweisen ist wichtig, dass Rechnungsempfänger gleich Fahrzeughalter ist)

Diese notwendigen Unterlagen - mitsamt dem zu abwrackenden Fahrwerk - müssen bei KW automotive GmbH frei Haus mit einer von KW übermittelten Retournummer innerhalb von 14 Tagen nach der Online-Registrierung vorliegen. Eingereichte Anträge werden bis zum 15.07.2009 bearbeitet, Poststempel ist hier ausschlaggebend.
Anschreiben bitte an:
KW automotive GmbH
Aspachweg 14

74427 Fichtenberg
6. Sollte der Kaufnachweis auf dem Versandweg verloren gehen, oder aus anderen Gründen nicht ordnungsgemäß zugestellt werden, übernimmt die KW automotive GmbH keinerlei Haftung.
7. Teilnehmer müssen Inhaber eines Bankkontos in Deutschland sein und ihre Bankverbindung angeben, damit KW automotive die Überweisung des Abwrack Betrags anweisen kann. Die Bankdaten werden ausschließlich im Rahmen der Aktion verwendet und nach der Überweisung des Abwrack Betrages gelöscht. Die erfassten Informationen werden nicht an Dritte weitergegeben.
8. Die Abwrack Auszahlung erfolgt ausschließlich per Überweisung. Zahlungen können nicht per Scheck vorgenommen werden.
9. Die Zahlung erfolgt innerhalb von 60 Tagen nach Abschluss der Registrierung und ist vom rechtzeitigen Eingang der gültigen, oben genannten Belege abhängig.
10. Mit der Online-Registrierung und der Absendung der geforderten Dokumente erkennen Sie die Teilnahmebedingungen für dieses Angebot an.
11. KW automotive kann die Vergütung zurückfordern, wenn der Endkunde, aus welchem Grund auch immer, den Kauf rückgängig macht bzw. die Ware an den Händler zurückgibt.
12. Dieses Angebot kann nicht in Verbindung mit anderen verkaufsfördernden Maßnahmen von oder speziellen Vereinbarungen mit KW automotive GmbH genutzt werden, die im selben Zeitraum angeboten werden.
13. Abwrack Vereinbarungen, die nicht vollständig sind oder falsche Angaben enthalten, können nicht bearbeitet werden. In diesen Fällen ist ein Vergütungsanspruch ausgeschlossen.
14. Teilnehmer, denen Missbrauch nachgewiesen worden ist, werden von der Abwrackprämie ausgeschlossen.
15. Die Abwrackprämie wird von KW automotive GmbH, Aspachweg 14, 74427 Fichtenberg organisiert und durchgeführt.


WICHTIG:

Der Name des Antragssteller und Fahrzeughalters muss identisch sein mit dem Rechnungsempfänger des neuen KW Gewindefahrwerks sowie dem Besitzer des alten Abwrackfahrwerkes.

Bitte berücksichtigen Sie, dass wir die Abwrackprämie nur ausbezahlen, wenn die o.g. Unterlagen vollständig bei uns eingegangen und korrekt sind.

Die Aktion gilt ausschließlich in Deutschland und nur für Waren, die in Deutschland bezogen wurden.

Für Ware aus anderen Aktionen wie 2. Wahl oder alte Lagerware kann keine Abwrackprämie beantragt werden.

Der Antrag muss bis spätestens 15.07.2009 bei KW eingehen. Später eingehende Anträge können nicht mehr bearbeitet werden.

Originalschreiben ---->[Dieser Link ist nur für Mitglieder sichtbar




  • zum Beantragungsformular ---->[Dieser Link ist nur für Mitglieder sichtbar



  • Gruß
    Wolf



  • bohar Wolf, schneller als der Blitz der mich beim scheissen trifft

    Hab es auch gerad erfahren und wollte gerade Posten hihi



    Auf jedenfall Supper Aktion ... aber leider nur für die die ihr Fahrwerk erneuern wollen


    was mach ich denn wenn ich kein gewinde hab und trd eins brauch?!
    wobei es nen hartes sportfahrwerk auch tun würd :p



    lupotreff.de
    #4 - 05.05.2009kw gewindefahrwerk fklz nummer fklz kw artiklenummer fahrwerk fklz
    Antworten erstellen
     
    Update cookies preferences