Da wir ja alle eine große familie sind hier eine Frage die ich dringend beantortet haben muß.
In wie weit kann man einen Arbeitsvertrag kündigen den man unterschrieben hat , aber die Arbeit noch nicht angetreten hat?
Es steht im Arbeitsvertrag unter anderem unter Punkt 4:
Hier mal der Ausschnitt der mich stutzig macht:
Hört sich für mich so an, als wenn du so oder so nie kündigen kannst, ohne nicht diese Strafe zu zahlen.. Aber ist das nicht Gesetzeswidrig?
Normal ist eine Frist von 4 Wochen zum Monatsende wenn du als Arbeitnehmer kündigst.
Jappa ist gesetzeswidrig...
wo unterschreibt man denn solche verträge wenn ich mal fragen darf?
also ich meine zu wissen das du vor antritt der arbeit jeder zeit zurück treten kannst,
es sei denn du bist schon dabei dann hast du halt eine kündigungsfrist,
aber ich glaube auch die zählt nur wenn du gekündigt wurdest. kein plan.
als rechtsgültig würde ich das auf jedenfall nicht bezeichnen!
aber sicherlich hast du doch einen trifftigen grund für das nicht antreten der arbeit oder nicht!?
gruß und viel glück flo
So Bild 1 ist der Anfang vom Vertrag
Bild 2 ist der Anschluß.
Es geht darum das meine Tochter ein Bombenangebot bekommen hat und DIESE Arbeitsstelle/Vertrag nicht antreten kann.
also was sowas angeht hab ich ja auch schon so ziemlich alles erlebt
schau doch mal hier vorbei:[Dieser Link ist nur für Mitglieder sichtbar
wenn man während der probezeit doch beiderseitig ohne angaben von gründen kündigen kann, dann sollte es doch vor antritt auch auf vernünftigem wege gehen..wobei, ich denke diese klausel steht da nicht ohne grund, aber ob das so rechtens ist wage ich zu bezweifeln...
ich würde erstmal versuchen das gespräch zu suchen und dann ggf. weitere schritte unternehmen, wenn die gegenseite sich unkooperativ verhält
*edit
befrißtet auf ein halbes jahr und trotzdem 4 monate probezeit?
Zitat:
aber ich glaube auch die zählt nur wenn du gekündigt wurdest.
(1) Das Arbeitsverhältnis eines Arbeiters oder eines Angestellten (Arbeitnehmers) kann mit einer Frist von vier Wochen zum Fünfzehnten oder zum Ende eines Kalendermonats gekündigt werden.
(2) Für eine Kündigung durch den Arbeitgeber beträgt die Kündigungsfrist, wenn das Arbeitsverhältnis in dem Betrieb oder Unternehmen
2 Jahre bestanden hat, 1 Monat zum Ende eines Kalendermonats,
5 Jahre bestanden hat, 2 Monate zum Ende eines Kalendermonats,
8 Jahre bestanden hat, 3 Monate zum Ende eines Kalendermonats,
10 Jahre bestanden hat, 4 Monate zum Ende eines Kalendermonats,
12 Jahre bestanden hat, 5 Monate zum Ende eines Kalendermonats,
15 Jahre bestanden hat, 6 Monate zum Ende eines Kalendermonats,
20 Jahre bestanden hat, 7 Monate zum Ende eines Kalendermonats.
Bei der Berechnung der Beschäftigungsdauer werden Zeiten, die vor der Vollendung des 25. Lebensjahrs des Arbeitnehmers liegen, nicht berücksichtigt.
§ 622 BGB
Zitat:
Punkt 4
Zitat:
wo unterschreibt man denn solche verträge
Boa mir stehen die Haare zuberge.Problem ist halt das uns die Zeit wegläuft.
Unter Punkt 3 steht ja auch "Das arbeitsverhälnis ist nach den gesetzlichen Kündigungsfristen kündbar"
Und wie man so einen Vertrag unterschreiben kann?
meine Tochter ist 20 .Da lernt man noch dazu .
Zitat:
meine Tochter ist 20 .Da lernt man noch dazu
wenn dir die zeit wegläuft, dann versuch nicht hier "ich glaube, und vielleicht"-aussagen einzuholen, sondern erfrage das bei nem anwalt (fragen eines anwaltes kostet nichts!) oder beim arbeitsrecht.de
dann hast du definitivere aussagen ...
Zitat:
fragen eines anwaltes kostet nichts
Zitat:
(fragen eines anwaltes kostet nichts!)
also mein anwalt beantwortet mir auch kostenlos simple und einfache Fragen. Wenn er handeln soll bzw. sobald er arbeit verrichtet, muss ich zahlen. logisch.
Wann hat deine Tochter den Vertrag unterschrieben?
Arbeitsvertrag: Kündigung vor Arbeitsantritt
Der Arbeitsvertrag ist unterschrieben. Und nun kommt was dazwischen. Kann man vor dem ersten Arbeitstag kündigen?
Nur wenige Tage, nachdem Antje B. den Arbeitsvertrag bei der W-GmbH zum 01.10. unterzeichnet hatte, bereute sie ihre Unterschrift. Der Grund für ihre Reue lag in der Zusage ihres Wunschunternehmens, das ihr ebenfalls einen Arbeitsvertrag ab 01.10. angeboten hatte. Nun musste sich Antje B. entscheiden, ob sie den Vertrag mit der W-GmbH einhält oder doch zu ihrem Traumunternehmen wechselt.
Ob eine Kündigung bereits vor Arbeitsantritt möglich ist, hängt in erster Linie von der Ausgestaltung des Arbeitsvertrages ab. Möglich ist es, vertraglich eine Kündigung vor Arbeitsbeginn auszuschließen. Fehlt es an einer entsprechenden Regelung, wird eine Kündigung vor Dienstbeginn als zulässig angesehen. Zu klären ist dann lediglich, ob die einzuhaltende Kündigungsfrist ab Zugang der Kündigung beim Arbeitgeber oder erst ab dem im Arbeitsvertrag vorgesehenen Tag der Arbeitsaufnahme beginnt.
Rücksicht auf den Einzelfall
Letzteres würde dazu führen, dass Antje B. zumindest während der vereinbarten Kündigungsfrist für die W-GmbH arbeiten müsste. Die Arbeitsgerichte nehmen insoweit Rücksicht auf die Umstände des Einzelfalls. Fehlt es an Indizien dafür, dass der Arbeitgeber ein besonderes Interesse daran hat, den Mitarbeiter auch nur für wenige Wochen zu beschäftigen, so beginnt die Kündigungsfrist bereits mit Zugang der Kündigung. Dies gilt insbesondere dann, wenn der Arbeitsvertrag nur die gesetzlichen Kündigungsfristen enthält.
Reicht die Zeit vor dem 01.10. noch aus, um die vereinbarte Kündigungsfrist einzuhalten, so steht dem Arbeitsantritt von Antje B. bei ihrem Wunschunternehmen nichts mehr im Wege. Insbesondere kann die W-GmbH keinerlei Schadensersatzansprüche gegenüber Antje B. geltend machen.
Kündigungsfrist nicht eingehalten
Anders sieht es aus, wenn Antje B. die Kündigungsfrist nicht einhält. In diesem Fall macht sie sich schadensersatzpflichtig. Der Schaden muss allerdings von der W-GmbH konkret dargelegt werden. Der pauschale Hinweis auf Produktionsausfälle oder entgangene Aufträge genügt insofern nicht. Erst recht kann die W-GmbH nicht die Kosten einer neuen Stellenanzeige verlangen, da nur solche Schäden zu ersetzen sind, die bei ordnungsgemäßer Einhaltung der Kündigungsfrist vermeidbar waren.
Da die W-GmbH auch bei Einhaltung der Kündigungsfrist gezwungen gewesen wäre, eine neue Stellenanzeige aufzugeben, lassen sich diese Kosten nicht auf das vertragswidrige Verhalten von Antje B. zurückführen.
[Dieser Link ist nur für Mitglieder sichtbar
Dat is auch interessant
oder guck mal unter www.Frag-einen-anwalt.de
Oh vielen Dank für Eure Hilfe.
Am Montag hat meine Tochter bei Ihrem "neuen " Arbeitgeber einen Thermin.
Da warten wir erstmal ab ob der seine Worte die am Telefon vorhin kamen auch in die Tat umgesetzt werden.
Am Dienstag geht es zur Anwältin und da wird dann alles durchgesprochen.
Da nimmt Nadine (meine Tochter ) das Kündigungsschreiben mit ,damit da auch alles richtig Formuliert ist.
Dann geht,vorausgesetzt alles geht bis dahin alles glatt über die Bühne,die Kündigung per Einschreiben und Rückschein raus.
Ich werde hier dann nochmal berichten obs was neues gibt.
Vielen Dank liebe Lupofreunde für Eure Hilfe
Ich drück deiner Tochter die Daumen süße
Danke Dir mein Engel.
Beim größten Haufen...da sch....... immer noch einer drauf.
Wat solls gibt schlimmeres.
Schliess mich Leo an. Drück euch die Daumen
Jenso, meine "Anwältin"(iP) macht das auch, aber nur weil ich privat viel mit ihr zu tun habe...
So nachdem nun 2 Rechtsanwälte einblick in den Vertrag hatten und mir gesagt wurde das der Vertrag sehr komisch ist.....
hab ich nun einen Anwalt für Arbeitsrecht vorsorglich eingeschaltet.
Ob und wieviel mich das ganze was kostet-wird mir gleich bei Rückruf erzählt.
Wollte Euch nur auf den laufenden halten bis zum jetzigen Zeitpunkt.
So.Der Anwalt hat angerufen.
Der Vertrag ist selbst vor Gericht nicht haltbar.Durch die Blume hat er mir geasgt:"Wer setzt solche Verträge auf"
Selbst wenn der Arbeitgeber will das eine Strafe gezahlt wird....dann geht es halt vor Gericht
Gewinner? Meine Tochter.
Es ist ja so formuliert das egal ob in oder nach der Probezeit,wenn -der Arbeitnehmer Strafe zahlen müßte....
Naja,Kündigung ist fertig und geht heute per Fax und persönlich-mit Zeugen-raus.
Ich hoffe mal das dann Ruhe ist.Ansonsten....der Anwalt war mir ja sowas von sympatisch .
Den Besuch ich so oder so nochmal.
In diesem Sinne: Zitat:
alles wird gut
Suuuupiii das freut mich für euch... Wie sagt man so schön? Aus Fehlern lernt man. Also nächste Mal den Vertrag lieber 2 x durchlesen oder nochmal von einer 3. Person lesen lassen
Jep.Kündigungen sind grad raus und der neue Vertrag kommt in spätestens 14 Tagen
DER wird aber von mindestens 6 Augen gelesen.
Euch ersteinmal vielen lieben Dank.
Ich freue mich super doll Euch zu haben.
LG
Claudi