Hallo,
ich hab grad folgendes Problem. Ich hab meinen Lupo im Oktober gekauft bei einem Händler, lauf vertrag 1 Jahr gewährleistung auf Motor und Getriebe. Ich habe schon nach 1-2 Tagen gemerkt das die Kupplung hinüber ist (viel viel zu schwer zu tretten und kuppelt auch nur wenn man sie bis zum anschlag durch tritt) und im 1und2 gang seltsame geräusche aus dem getriebe kommen wenn ich stark beschleunige. Gut händler angerufen der meint klar klar machen wir kein Problem er meldet sich in einer woche um wegen einem termin. Ich hatte einen Gutschein für ne Inspektion beim VW Händler noch zu hause rumliegen und hab meinen Lupo mal hin gebracht das der den mal komplett druchcheckt. Hat dieser auch gemacht 9Tage nach dem kauf, hab also einem Beleg auf dem steht das die kupplung nicht in ordnung ist. Gut der händler von dem ich das auto gekauft hab hat sich natürlich nicht nach einer woche gemeldet als weitere 3 wochen rum waren hab ich mich nochmal gemeldet (er meint nur ja ich warte schon seit 3 wochen auch ihren anruf) gut erzählt er mir seine werkstatt hätt grade urlaub ich soll mich in 10 tagen nochmal melden gut gemacht. Dann meint er ich soll ihm bitte mal die unterlagen vom auto faxen (getriebekennnummer usw) gut erledigt er meint er besorgt die teile kann etwas dauern er meldet sich dann. Nach 5 Monaten hab ich mich dann wieder gemeldet und gemeind was den los ist. Er meint nur ich soll ihm das nocheinmal faxen. Gemacht 2 tage später hab ich ihn angerufen und gefragt wann ichs denn vorbei bringen kann. Habs dann letzte woche montag hin gebracht. Gestern dann mal angerufen wies den aussieht wann ich wieder mit ihm rechnen kann. Meint er er sei mit dem auto gefahren konnte nix feststellen hätt es aber jetzt in die werkstatt und der meister hätt erst nach dem 2ten mal schaun festgestellt das da was nicht stimmt (wers glaubt..) er meint das auto is irgenwann die woche fertig. Gut heute morgen bekomm ich einen anruf von ihm und er mein ja sie hätten jetzt das getriebe auf aber die kupplung wäre auch kaputt (Was sag ich eigendlich die ganze zeit?) der zug oder sowas und ob sie den mitmachen sollen aber den müsst ich selbst zahlen weil das verschleiß wäre.
Jetzt frage ich mich grade was ich tun soll. Muss er das Reperieren? 6 Monate sind ja rum also muss ich es ja beweisen was ich ja mit dem wisch von VW kann. Wie sieht das ganze den rechtlich aus? Hat da jemand erfahrungen?
Danke für eure Hilfe.
Edit: Sry glaube ich im falschen breich.
Fahr hin und sag ihm, er darf das Auto behalten und selber reparieren. Sollte er blockieren, lass deinen Anwalt mal freundlich schreiben.
Hat mehr Sinn und Zweck, als wenn Du Dich noch mehr damit rumärgerst.
Was ist das denn für ein Händer? Einer von der Ecke?
Ich bin mir nicht ganz sicher, aber was steht denn im Kaufvertrag drin? Gekauft wie gesehn? oder was habt ihr vereinbart... Weil der Mängel bestand ja bei der Übergabe.
Geh mit dem Schein von der inspektion nach 9 Tagen zum Rechtsanwalt.
Der Typ zieht dich übers Ohr.
Mach da auf keinen Fall mehr etwas ohnen deinen Rechtsanwalt.
Solltest du noch keinen Rechtschutz haben schließ sofort einen ab.
Drucke alle Schriftstücke aus, die du vom Getriebemann hast.
Da wird noch einiges kommen.
Zahl auf keinen Fall etwas ohne vorher mit nem Anwalt gesprochen zu haben!
Hab mich jetzt mal die Rechtsberatungsstelle für Mitglieder des ADAC gewenden und warte mal ab was die dazu sagen.
Im vertrag steht so gut wie nix zu dem Thema außer: 1Jahr Geährleistung auf Motor und Getriebe (nicht Verschleißteile)
Da das jedoch schon war als ichs gekauft habe ist da wohl nicht verschlissen.
Zitat:
Jetzt frage ich mich grade was ich tun soll. Muss er das Reperieren? 6 Monate sind ja rum also muss ich es ja beweisen was ich ja mit dem wisch von VW kann. Wie sieht das ganze den rechtlich aus? Hat da jemand erfahrungen?
Ich bin mir nicht ganz sicher, aber was steht denn im Kaufvertrag drin? Gekauft wie gesehn? oder was habt ihr vereinbart... Weil der Mängel bestand ja bei der Übergabe.
Solltest du noch keinen Rechtschutz haben schließ sofort einen ab.
Zitat:
Mach da auf keinen Fall mehr etwas ohnen deinen Rechtsanwalt.
Solltest du noch keinen Rechtschutz haben schließ sofort einen ab.
Drucke alle Schriftstücke aus, die du vom Getriebemann hast.
Du hast echt 5 Monate gewartet? krass..dem hätte ich schon vorher einen erzählt.
Was genau steht auf dem Inspektionsbescheid von VW - steht dort explizit drauf Kupplung kaputt? Wenn ja, würd ich das dem Händler mal zeigen - was sagt er dazu bzw. "Verschleiß" innerhalb von 9 Tagen ?
Hast du das beim Probefahren des Wagens nicht schon gemerkt mit der Kupplung? Sowas kommt ja nicht in 9 Tagen - ich hätte den Wagen garnicht erst gekauft bei so seltsamen Kupplungs/Getriebeverhalten
Ansonsten Anwalt ist immer ne Maßnahme.
So ein auszug von der Mail von der ADAC rechtsberatung:
Zitat:
....
Beim Gebrauchtwagenkauf kann diese Frist vertraglich auf ein Jahr verkürzt werden.
Die Kosten der Nacherfüllung sind gem. § 439 Abs. 2 BGB vom Verkäufer zu tragen.
Der streitige Mangel muss grundsätzlich bereits zum Zeitpunkt der Übergabe der Kaufsache vorgelegen haben. Innerhalb der ersten sechs Monate ab Übergabedatum gilt aber zugunsten des Verbrauchers die gesetzliche Vermutung, dass der Mangel schon zum Zeitpunkt der Übergabe vorgelegen hat.
Schlägt die Nachbesserung fehl, vom Gesetz her trifft dies nach zwei erfolglosen Nachbesserungsversuchen zu, oder ist die Nachlieferung nicht möglich bzw. für den Käufer unzumutbar (z.B. aufgrund einer Vielzahl von unterschiedlichen Mängeln), kann der Käufer wahlweise vom Vertrag zurücktreten oder den Kaufpreis mindern. Voraussetzung für den Rücktritt ist allerdings noch ein erheblicher Mangel.
Die Kupplung ist nicht ohne Weiteres als Verschleißteil anzusehen, d.h. der Verkäufer ist auch verpflichtet, den von Ihnen von Anfang an monierten Kupplungsschaden um sonst zu beheben. Lediglich bei einer hohen Fahrleistung oder einer entsprechenden Fahrweise könnte man u.U. von regulärem Verschleiß ausgehen. Davon kann man aber aufgrund Ihrer Sachverhaltsdarstellung nicht ausgehen.
....
So hab eben mit ihm Telefoniert er stellt sich quer. Meint ich die kupplung wär vom verschleiß kaputt, er erzählt mir was von wenn die kupplung damals schon kaputt gewesen wäre hätte ich keine 13 000 km mehr fahren können. Das ich es von einem VW Händler schriftlich habe war ihm egal er ist der meinung die wollten nur das ich mein auto bei ihnen reperarieren lasse und die kupplung wäre intakt gewesen...
Das Problem ist jetzt halt nur das ich leider keine Rechtsschutzversicherung habe. Ob die von meinem Vater (auf den das auto zugelassen ist das übernimmt weiß ich nicht). Wenn nicht ist halt die frage was ist teurer Kupplung oder Anwalt :(
wenn dein vater eine rechtschutzversicherung hat kann es sein das du da mitversichert bist.ruf bei der versicherung mal an und frag nach.
Ich denke, auf wen das Auto zugelassen ist, ist egal.
Entscheidend wird sein, wer im Kaufvertrag steht.
Steht dein Vater drin, so ist es sein Vertrag und seine Versicherung ist zuständig (vorausgesetzt es wurde auch Verkehrsrechtsschutz abgeschlossen).
Stehst du im Kaufverrtrag, so ist es eine Streitigkeit zwischen dem Händler und dir, dann ist die Versicherung deines Vaters sicher nicht zuständig.
Aber, am besten mal mit der Versicherung klären.
ja schon klar aber erist ja erst 20 und wenn er noch zu hause wohnt, nict verheiratet ist und noch in der ausbildung,...kann es sein dass er eine mitversicherte person ist.wie gesagt ruf da an und frag nach.so kommst du am schnellsten zu deinem recht.