wäre aber glaub ich nicht ganz logisch, weil wo an ner landstraße darf man rechtmäßig parken? und bei uns stehen die öfters mal in feldwegen oder an ner bushaltestelle.und da darf man ja bekanntermaßen nicht parken.
Klar darfste auf ner Landstraße Parken.. nie inner Fahrschule aufgepasst?
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Klar darfste auf ner Landstraße Parken.. nie inner Fahrschule aufgepasst?
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Heute Mittag haben mich die Polizei rausgezogen, der kommt zu mir herr und meint so ich währ mit zu Lauter Musik rumgefahren und würde die Einsatzkräfte nicht mehr höhren ich so klar der so wenn die Musik so Laut ist (und ich hatte sie wirklich laut xD)
ich dann zum schluss ja ok, der nimmt meinen Lappen etc. und ist erst mal 10min weg die andere kommt dann so, Sie können mir dann mal ihren Ferbandskasten zeigen ich dann klar^^ pack ihn hinter meinen Subs eingekwäscht raus dann ruft die so ihren Kollegen der soll schauen ob alles richtig angeschlossen ist^^ der kommt so ja Schick^^ alles richtig + und - können nicht zusammen kommen^^ dann schaut der so in den Innenraum " Was ist den der Rote Knopf den sie dan angebracht haben" ich dann so ja für meine Kofferraum beleuchtung^^ der so machen sie mal an^^ ich mach an der schaut nach es leuchtet hinten alles Blau und scheint raus! der so ok^^
schaut noch kurz unters auto, und meint dann so haben sie kabel in letzer zeit verlägt ich so nein warum den, sagt er dann so ein Mader hat ihre Antenne angerissen ich so jaa das ist meine alter die habe ich seit kurzem dran weil mir in der Berufsschule meine geklaut wurde^^ dann kommt der andere Tüp wieder und meint so ich muss 10€ zahlen als strafe, weil ich zu Laute Musik hatte... ich dann nur so weil mir alles zu blöd war jaa ist klar wo muss unterschreiben^^....
geht das überhaupt wegen zu Lauter Musik aber so Laut war meine net Wirklich also 2x 160 Watt Front und 2x 1600watt subs ist doch nix und hatte bass auf -5.....
Zitat:
Das Halten und Parken auf Vorfahrtsstraßen, außerhalb geschlossener Ortschaften ist verboten.
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ne ich glaub da viper sogar recht.wenn die behinderung oder gefährdung anderer verkehrsteilnehmer ausgeschlossen ist darf man auf landstraßen parken und halten, wenn zwischen fzg und spurbegrenzung (mittelstreifen) min 3m platz ist.
naja auf ner normalen landstraße sind die fahrspuren schon mal 5m breit.und da ein auto ja auf keinen fall breiter als 2,55m sein darf (und welches ist das schon) bleibt da doch noch genug platz übrig.
Also wenn da ein Seitenstreifen ist darf man ja auch da parken. Es ging nur um die Fahrbahn bzw. um den Fahrbahnrand.