Habe heute post von der stadt bekommen.
überschrift: mängel am fahrzeug mr-vv6
plapla... das fahrzeug entspricht nicht den vorschriften vom 25.4.06 plapla weil es nach den feststellungen der polizei/ordnungsbehörde vom 18.02.2020 folgende mängel aufweist:
das gutachten vom 11.01.2010 über die motorhaubenverlängerung wurde von der gtü zurückgezogen. anbringung bzw. zuteilung der amtlichen kennzeichen.
plapla vorführen innerhalb 14 tagen...
jetzt meine frage:
hat sowas schon mal einer erlebt? die haube hab ich ja eintragen lassen und nu soll se wieder runter? wie kommt sowas?
lg frank
ermessen ds Prüfers ich wusste auch noch nich das sowas eine andere stelle ausser TÜV eintragen darf da es ja ne 19 er eintragung sein wird dafür ist im westen TÜV und im Osten Dekra zuständig soweit ich da auf dem richtigen stand bin seit 7 jahren
19er? der prüfer der es eingetragen hat, hat es nicht zurück gezogen... irgendjemand anderes. nur wer?
du sowas hab ich gerade zum ersten mal gehört das sowas per post gemacht wird hab mich vertan § 21 is es sorry
ne wurde mit teilegutachten von csr eingetragen... http://www.lupotreff.de/forum/t/15136 (originalgutachten)
ich weiss nicht wie das bei dem blick is hatte immer einzelanfertigungen steht da denn ne nummer drin in den blechen?
.
au wieder mal was dazu gelernt das wusst ich nich aber iwie ja klar sonst gäbe es genug gefälligkeitsdinger
no, überlackiert... hat der tüv aber auch nicht bemängelt. sieht ja auch keiner von außen, kann mir nur vorstellen das die polizei/ordnungsamt mich irgendwo gesehen hat und meint das geht net... wie kann denn sonst 6 wochen nach der eintragung igendjemand die eintragung zurückziehen? die karre hat ja keiner mit offener haube gesehen und lichttest ohne mein wissen kann ja auch keiner machen.
wenn die polizei meint is nich dann is nich frag matthias mal alias Lupo9000
Würd da erstmal anrufen und fragen ob die noch alle Latten aufem Zaun haben... oder direkt zum Anwalt und dort nachfragen was da los ist...
naja, dein blick is ja schon extrem.
da wird wohl der pruefer nen rueffel bekommen haben bei der durchsicht seiner eintragungen.
weil: einen geschweissten boesen blick anhand eines vergleichsgutachtens eintragen ist meines wissens gar nicht moeglich.
und was passiert, wenn eine eintragung zurueckgenommen werden muss?
geht den ordentlichen weg ueber die zulassungsstelle, ganz klar.
gruss,
tom
soooooooooooo und schon flieg ich hier vorbei Björn..
genau so schauts aus.. So ist die Rechtlage. Du kannst eingetragen haben was du willst. Wenn die Polizei dir das Auto still legt und sagt... ne ne ne so nicht( obwohl alles eingetragen ist) ziehst du immer defenitiv den kürzeren.
Ih kenn mich da auf und weiß wovon ich rede( schreibe) da kannst du dich auf den Kopfstellen und mit dem A**** Fliegen fangen.
Ja, ich finde es auch sch***e . Mann muss sich aber leider damit abfinden.
Die sind einfach die Sherrifs und bleiben es auch..
Sorry, nix zu rütteln.. Kopf hoch, wir wieder...
Gruß
Hias
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Dann läauft aber irgendwas in Deutschland nicht wirklich rund wenn a nicht weiss was b macht, bzw. gemacht hat. wozu dann die ganzen rennereien und kosten wegen Abnahme und eintragung? kann ich ja Quasi mein Geld zurück verlangen oder gegen den Prüfer vorgehen der es abnommen hat?!?!?
Davon abgesehen, dass BB nicht so mein Fall ist, sieht das bei dir extrem geil aus
Sry...weiter im Thema
hmm also mach nen lichttest kanns de in passau machern kostet ca 1200 euro entweder passt oder nich
Zitat:
Dann läauft aber irgendwas in Deutschland nicht wirklich rund wenn a nicht weiss was b macht, bzw. gemacht hat. wozu dann die ganzen rennereien und kosten wegen Abnahme und eintragung? kann ich ja Quasi mein Geld zurück verlangen oder gegen den Prüfer vorgehen der es abnommen hat?!?!?
wo menschen arbeiten, passieren fehler.
ist zwar aergerlich, wenn es einen selber betrifft, aber mit ungerechtigkeit oder deutscher staatsverschwoerung hat das noch lange nichts zu tun.
gruss,
tom
Zitat:
wo menschen arbeiten, passieren fehler.
ist zwar aergerlich, wenn es einen selber betrifft, aber mit ungerechtigkeit oder deutscher staatsverschwoerung hat das noch lange nichts zu tun.
gruss,
tom
was ich jetzt nur komisch find is das ich von den beamten immer die aussage erhalte ,,mir is das egal was sie an ihren auto machen so lang ein tüv-prüfer das absegnet trägt er ihnen tragflächen zum fliegen ein is das für mich auch in ordnung,, so und jetzt höre ich hier das die das letzte wort haben hä sorry aber jetzt habe ich den überblick total verloren
und bei den letzten gespräch mit dem tüver meines vertrauens sagte er mir was einmal eingetragen worden ist ist drinn da können die teilegutachten vergleichsgutachten usw zurückgezogen werden das ist dann egal was drinn is is drinn. und am besten sind nach seiner auffassung immer noch eg-gutachten bzw eg-gehnemigung da die eintragungsfrei seihen
Zitat:
was ich jetzt nur komisch find is das ich von den beamten immer die aussage erhalte ,,mir is das egal was sie an ihren auto machen so lang ein tüv-prüfer das absegnet trägt er ihnen tragflächen zum fliegen ein is das für mich auch in ordnung,, so und jetzt höre ich hier das die das letzte wort haben hä sorry aber jetzt habe ich den überblick total verloren
das stimmt merke es auch habe das problem neuer fahrzeugschein 175/65 r13 ist als rad reifen kombi eingetragen habe aber seit kauf schon 185/55 r14 erste kontrolle räder sind die falschen ich aus allen wolken gefallen weill ich habe es nicht gewußt auf arbeit der tüver da ich hin um sie eintragen zu lassen darauf sagte er das es falsch is da die sich erkundigen müssen ob die so zulässig ist da im neuen fahrzeugschein nur eine kombination drinn steht er hat mir dann aber noch einen abzug vom alten ausgedruckt und gesagt hier das hilft und reicht schon danach hat sich jeder beamte gefreut und bedankt das ich das habe und gesagt das brauchen sie eigentlich garnicht bis auf der letzte der hat gestritten es sei kein amtliches dokument die reifen sind nicht zulässig das währe illigales tuning 50 euro und 3 punkte naja ich dann mit der schlüßelnummer wiederlegt naja mein pech war das er dann sauer wurde das gesammte auto durchsucht hat und mitbekommen hat das die pedalauflagen unzulässsig sind durfte sie aber vor ort ausbauen um der strafe zu entgehen
denke auch das eine fachkraft (gutachter) eher mehr zu sagen haben sollte als ein polizist, auch wenn der polizist meint das er ahnung hat...
habe heute erfahren das es auf der zulassungsstelle wegen meinem kleinen nummernschild etwas ärger gegeben hat, vieleicht ist von da dann auch was gekommen...( für möglich halte ich zurzeit einiges)
zudem hab ich mit meinem gtü prüfer gesprochen, der meint das es sein kann, das nur ein zeichen ( ,.-...) falsch gewesen ist, und daher ein computer das als fehler angegeben hat. hab ihm teilegutachten, fahrzeugschein, den brief von der stadt und das von ihm ausgestellte gutachten da gelassen. er meint das er sich drum kümmert und sich dann bei mir meldet.
gottseidank hab ich mir die originalhaube in keller gestellt und nicht verkauft aber jetzt hab ich die neue, jetzt will ich sie auch legal fahren dürfen!
werd euch auf dem laufenden halten...
lg frank
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also hab grad mit meinem prüfer gesprochen. der hatte einige tel. geführt und ist zu dem ergebniss gekommen das mein teilegutachten von csr selber zurückgezogen wurde
jetzt darf ich die originale haube erst mal wieder drauf machen und dann bei ihm vorführen das ich nicht mehr so rumfahre...
für meine neue haube hab ich nu zwei möglichkeiten, entweder einzelabnahme (teuer und hier nehmen die mir die eh net ab) oder fahren mit ungültiger eintragung, wobei eigentlich keiner weis das sie ungültig ist
Würde mal mit deinem Anwalt sprechen ob du nicht gegen csr vorgehen kannst das sie die ganzen kosten für die neue eintragung übernehmen denn die können ja keine Teile mit Gutachten verkaufen wenn die nachher zurückgezogen werden.
neuer ärger...
heute war ich auf der zulassungsstelle, hab meine originale haube präsentiert. da kommt doch glatt auf einmal der chef von der zulassungsstelle raus und sagt:,, das mit der haube ist ja jetzt in ordnung aber das nummernschild geht nicht, das wird umgekennzeichnet" da ich kein anspruch auf ein dreistelliges kennzeichen hätte. noch ein wenig diskutiert und das einde vom lied ist: samstag wirds umgekennzeichnet, kosten der ummeldung trägt die zulassungsbehörde
hab so nen dicken hals!
Also das mit den kurzen Kennzeichen gilt doch nur bei ummeldungen oder neuanmeldungen.. eigentlich können die dir das nicht wegnehmen....
bin mir da nicht so sicher, dacht ja auch das eingetrage = für immer eingetragen ist. daher kanns schon sein das die mir das schild einfach wegnehmen können. auch wenn der chef von dem verein in meinen augen ei a....loch ist leg ich mich lieber net mitm an, sonst darf ich auf einmal noch jede woche zum vorführen kommen...