hi leute heute hat sich herrausgestellt, dass ich ein austauschgetriebe in meinem 1.4 lupo drin habe. es ist das getriebe von einem 1.0 lupo (getriebekennbuchstabe= DKG).
habe das auto jetzt ca einen monat.
jetzt ist meine frage, da es sich nicht um das original getriebe handelt ,was da eig. reingehört.
auto verhält sich komplett anders wegen der übersetzung beschleunigung total fix entgeschwindigkeit total lam max 155 km/h bei ca 5000 u/min
verkäufer hat mich nicht drüber infomiert und es steht auch nichts im kaufvertrag davon.
was kann man da jetzt machen
bitte um eure hilfe
Ruf an es ist so und so, was machen wir jetzt?
lg
geht ja auch darum wenn der verkäufer sagt ne da machen wir nix kannste vergessen.
falls es so kommen sollte kann man da rechtlich was machen ?
eigendlich sollte man rechtlich dann was machen können, denn es steht ja nix im Kaufvertrag.
Hat er es gewusst und verschwiegen fällt das ganze unter betrug!
okay danke für eure antworten.
ich hab keine ahnung ob er das wusste.
aufjedenfall wurde ich nicht infomiert
mal gucken was ich da jetzt mache
lg
Ich würde auch sagen, dass man da rechtlich was macben kann. Das ist ja ein arglistig verschwiegener "Mangel"!
im grundegenommen stimmt das es ist ein mängel
Erst Verkäufer fragen, dann weitersehen. Natürlich ist das ein Mangel.
Fragt sich, inwieweit Mängel im Kaufvertrag ausgeschlossen sind.
Wenn der Wagen vom Händler ist, hat der recht geringe Möglichkeiten, die Haftung zu beschränken.
mal ganz ehrlich Mangel hin Mangel her.... Fällt dir nicht schon bei der Probefahrt auf, dass die Kiste bei Tempo 120 4000 Tourn dreht ? bei ner Eingetragenen Höchstgeschwindigkeit und nem beginnenden roten Bereich von 5500 würde mich das ja mal auch mit wenig Ahnung mehr als stutzig machen.
Ich denke realistisch bleibt dir nichts anderes Üprig, als das so hinzunehmen.
Den Gedanken hatte ich auch schon.
Ob man es aber hinnehmen muss, hängt letztlich vom Kaufvertrag ab.
also im kaufvertrag wurde angekreuzt das kein austauschmotor drin ist und jetzt weiß ich nicht ob das mit den getriebe dazu gehört.
habe heute mit dem verkäufer geredet und er meinte nur ich wüsste davon nix und hat es auch nie gemerkt *HA HA*. dann fragte ich wie wir uns jetzt einigen, er sagte nur er wird das irg wie nachprüfen was man da machen kann und meldet sich morgen.
hab ihr ne idee was ich da noch machen kann?
oder muss ich das jetzt so hinnemen wie olaf schon sagte
Technisch kann man das Getriebe wieder auf das originale Wechseln ( teuer)
oder aber man findet nen defektes 1,4 16V (75ps)Getriebe (egal welches) und baut den 5 Gang um (für erfahrene Schrauber kein Problem) dann hat man nen Geil knackiges Getriebe vonner Übersetzung und nen Autobahngang =)
es geht mir ja nicht darum es geht mir ums prinzip man hat mich nicht drüber infomiert, das ein falsches getriebe im auto verbaut ist . ich kann so das auto nicht voll nutzen( ich kann max 155 kmh fahren damit ich meinen motor nicht schrotte). ich habe das auto für 3000 euro gekauft, man hat mir gesagt das es voll funktionsfähig ist und ohne austauschteile. man erwartet dann auch einfach ein voll funktionfähiges auto was man voll nutzen kann,
da das nicht der fall ist, weil ein getriebe von einem vw lupo 1.0 verbaut ist
in meinen augen ist das ein großer mangel uns ich finde das sollte geklärt werden
habe heute nochmnal mit dem verkäufer telefoniert er mein in seinen augen gibt es da nix zu klären er ist der meinung er hat alles richtig gemacht.
ich bin anderer meinung und werde morgen zum anwalt gehen
Abgesehen davvon daß ich dieses Getriebe gerne hätte (aber das ist ein anderes Thema).
Wenn du einen 1,4 16V gekauft hast, so gehört auch das passende Getriebe dazu.
Aus dem Fahrzeugtyp ergeben sich gewisse (vom Werk definierte) Eigenschaften, die man als Käufer er warten kann, wenn man ein Fahrzeug dieses Typs kauft.
Ist dies nicht der Fall, so fehlt eine (oder mehrere) vertraglich zugesicherte Eigenschaft + ich würde versuchen, den Kauf rückgängig zu machen. Hierbei ist es nach meiner Auffassung unerheblich, ob der Verkäufer von dem Getriebetausch wußte. Wenn er dir einen 1.4-16V verkauft hat, so kannst du (s.o.) dessen Fahrleistungen erwarten.
Wenn das Auto die vom Werk angegebenen Fahrleistungen, Verbrauchswerte, und Abgaswerte nicht erreicht, weil ein nicht zugehöriges Bauteil eingebaut wurde, so ist das m.E. eine arglistige Täuschung.
Keine Chance hast du, wenn das Getriebe in die Fahrzeugpapiere eingetragen wurde - aber dann hätte auch dein Vorgänger davon gewusst.
das ist doch mal eine sehr kompetente antwort ich danke dir.
das problem ist ich habe einige reperaturen durchgeführt ( bremsen, radlager) und eine musik anlage eingebaut, wenn der kauf wieder rückgängig gemacht wird muss er dann für die kosten aufkommen?
danke nochmal böserwolf
Das was ich geschrieben habe stellt meine Meinung dar und den Weg, wie ich argumentieren würde (bin kein Anwalt).
Wenn eine Rückabwicklung nicht möglich ist (das scheint in deinem Fall so zu sein) müsste man sich um eine Wertminderung unterhalten.
Als Verhandlungsgrundlage würde ich mal den Wert eines gebrauchten Getriebes mit ähnlicher Laufleistung sowie die Einbaukosten ansetzen. DAs alte Getriebe stellst du dem Verkäufer wieder zur Verfügung. Ob dieser Wert dann tatsächlich erreicht wird, ist sicher Verhandlungssache.
Ich würde mich in dieser Sache mal von einem Anwalt beraten lassen und ev. auch mal den Anwalt einen Brief an den Verkäufer schreiben lassen + wirkt meist besser als es selber zu versuchen. (wenn du keine Rechsschutzversicherung hast, frag vorher, was eine Beratung kostet - meist ist das nicht soooo teuer).
Andersrum:
Wenn keine Reparatur möglich ist bzw. der Händler die ablehnt, kommt die Rückabwicklung (Rücktritt) in Betracht und dann stellt sich das Problem mit dem Nutzungsersatz, den leider der Käufer zahlen müsste.
Natürlich kann man sich auch einigen, dass der Händler einem die Reparatur zahlt. Wird er aber kaum machen, ist rechtlich auch beim Kaufvertrag nicht vorgesehen.
Arglistige Täuschung ist es nur, wenn man Vorsatz nachweisen kann.
Arglistige Täuschung, ist es meines Wissens nach, wenn der Verkäufer eine Sache veräußert hat, bei der er genau weiss, das es einen Mangel hat, es aber nicht preis gibt....
Hatte das gleiche Problem, bei meinem vorherigen Auto...Hab mir einen Corsa gekauft...im Kaufvertrag standen keine Mängel...
Nach ca. 4 Wochen, hatte ich die Nase voll von dem Auto...meines Erachtens, war alles kaputt, was auch nur kaputt sein konnte...
Hab das Auto dann mal in die Werkstatt gegeben, und dort wurde mir gesagt, dass es ein Unfallwagen ist...wo aber nichts von im Kaufvertrag stand...dann war was mit dem Motor...aber komischerweise, ging die Motorkontrollleuchte nicht an...konnte sie auch nicht, denn der Verkäufer hat das Lämpchen ausgebaut, damit ich nicht merke das was kaputt ist...
Bin dann nachdem ich es wusste, zum Verkäuferin hin und hab die Tatsachen auf den Tisch gelegt und gesagt, wenn er das Auto nicht sofort zurück nimmt, dass ich die Polizei einschalte...
Ohne lange zu meckern hat er das Auto zurück genommen.
Ich hab damals 1000 Euro für den Corsa bezahlt und der Verkäufer wollte auch einen Nutzungsersatz...den hat er bekommen...das heisst ich habe 925 Euro zurück bekommen vom Verkäufer...75 Euro für 4 Wochen fahren waren noch ok....
Ich würde nochmal zun dem Verkäufer hin und mit ihm reden!
@Nadine
Genau so ist es bei der agl. Täuschung.
Den Vorsatz haste mit der Geschichte mit der fehlenden Lampe im Kombiinstrument glaubhaft gemacht. Um das aus der Welt zu schaffen, müsste der Verkäufer schon konkret darlegen, wer ihm das wie ohne sein Wissen untergejubelt hat und warum er als Verkäufer nix von dem Defekt am Motor gemerkt haben will, sonst ist er dran. Das wird er auch gewusst haben.
Mit dem falschen Getriebe ist es ja leider bis jetzt nicht so eindeutigt. Könnte ihm auch der Vorbesitzer untergejubelt haben.
@ olaf
wenn ich doch ein Auto verkaufe als Autohändler, weiss ich doch aber, was über das Auto....
@minimi89
...ich würde jetzt erstmal schleunigst mit dem Verkäufer Kontakt aufnehmen und das klären....
War ja bei minimi wohl von privat mit Haftungsausschluss...
...dann würde ich den Vorvorbesitzer ausfindig machen, lässt sich ja anhand des Fahrzeugbriefs möglich machen, und den fragen, ob er irgendwelche Veränderungen am Auto vorgenommen hat...der hat ja nichts mehr zu befürchten...
Interessante Frage mal in die Runde:
Erlischt die ABE eines Fahrzeugs auch dann, wenn wie hier ein für das Fahrzeug (Karosse) konstruiertes Getriebe eingebaut wird, die Höchstgeschwindigkeit jedoch geringer, nicht höher wird.
Etwas höherer Spritverbrauch dürfte für die ABE eigentlich doch keine Rolle spielen, oder?
Im konkreten Fall bliebe in jedem Fall noch der wirksame Haftungsausschluss. Man könnte da natürlich in Frage stellen, ob der auch ein nicht verkehrssicheres Kfz einschließt (wenn keine ABE). Als Bastlerfahrzeug wurde es ja nicht verkauft.
Auf jeden Fall wär die Sache mit viel Streit verbunden (mit ungewissem Ausgang).
Denn der Privatverkäufer wird natürlich behaupten, dass er das als Privatmann alles nicht wissen konnte und deswegen ja die Gewährleistung ausgeschlossen hat. Wenn er wirklich von alledem nichts wußte, wär das ja auch durchaus das "richtige" Ergebnis...
So, muss los...
Hi wies aussieht habe ich genau das slebe problem
Loop läuft nur 155 und dreht super hoch...
da ich nie autobahn fahr hats mich bisher nicht interessiert...
jedenfalls ärger ich mcih jetzt darüber hab mein Loop allerdings schon vor 2jahren gekauft und wollte jez wissen wie es dann aussieht ob da bei dem händler noch was zu holen is?
denn darauf hingewiesen das n andres getribe drinn is wurde ich nich!
würde mich aj shcon freuen wenn bisschen kohle aus wertminderung oder so drinn is...
wie würde sich das original 1.4 16V getribe auf die beshcleunigung auswirken?besser?schlechter?
Ich habe nochmal nachgedacht:
Meiner Meinung nach wär das neue Getriebe wohl zulässig, hätte aber vom TÜV eingetragen werden müssen.
Naja, beim Kauf von Privat wird man den Verkäufer kaum zur Verantwortung kriegen, wenn der etwas geschickt ist.
@orule Beim Händlerkauf sieht das anders aus, allerdings nicht mehr, wenn mehr als 2 Jahre drüber ins Land gegangen sind.
Beschleunigung wird natürlich schlechter.
hmm okay dann ist das schon zu lange her naja...
die bschleunigung gefällt mir sher gut wäre ja sogar schade wenn se shclehcter wird...dachte das wäre vllt nich so weil man nich mehr so früh schalten muss und dadurch wieder zeit spart...
wird eh zeit für nen größeren motor
Also ich find das trotzdem alles ´n bischen scheiße !
Wäre ja das gleiche, wenn man sich ´n Porsche kauft, weil man davon ausgeht, dass der 300 fährt und stellt dann fest, dass da ´n Opel - Motor drin ist und das ding nur 150 fährt.
Wenn ich mir also einen Lupo mit 75 PS kaufe gehe davon, dass der 170, 180 oder so geht. Und wenn dann bei 150 Schluss ist, ist das ja nicht was ich eigentlich wollte.
Dann hätte ich mir gleich die 50 PS - Mühle für deutlich weniger Geld kaufen können...
Naja das Drehzahlniveau aufer Bahn würd mich Nerven bei Reisegeschwindigkeit 140. dafür kannste ja nen lämngeren 5. einbauen. Mir is Beschleunigung persönlich auch wichtiger als Endgeschwindigkeit... Raser sind doof .... Und ja die Tüv Kiste ist nicht unerehblich, normal muss sowas Eingetragen werden, weil unter anderem parameter wie Abgasnorm duch das höhere Drehzhalniveau bei gewissen Richtgeschwindigkeiten verändert werden. Also 100% Zulässig ist es jedenfalls nicht einfach nen kürzeres Getriebe zu fahren !
Generell gilt, länger ja, kürzer nein !
so hab mich jetzt nochmal schlau gemacht bei vw... is wohl das 1.0er getribe drin was auch die beschleunigung erklärt und die endgeschwindigkeit und das fahrgeräusch
ist aber auch ohne eintragung absolut zulässig!
"Länger ja" halte ich für falsch. Das Auto wird damit ja u.U. schneller...