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TÜV Eintragung

BlackPearl
  • Themenstarter
BlackPearl's Lupo

Hallo,ich melde mich auch mal wieder und hab da mal ne ganz doofe frage ( bin mir nicht sicher und frag jetzt einfach mal )

Wenn ich auf meinem auto zb 7,5 x 17 et 35 felgen eingetragen hab und ich mir andere zulege mit den selben dimensionen,muss ich die dann erneut eintragen ?

gruss Flo



gelöschtes Mitglied

    Ich weiß nicht wie die Regelung ist aber ich würde es nicht machen dort stehen nur die Masse wird keine Marke und wenn alles gleich ist dann würde ich es nicht machen
    lg


    ich habe mal nach gefragt bei tüv, sobald das ein anderer hersteller ist muß es neu eingetragen werden. egal ob alles andere gleich ist...

    gruß eddy



    BlackPearl
    • Themenstarter
    BlackPearl's Lupo

    Zitat:

    sobald das ein anderer hersteller ist muß es neu eingetragen werden. egal ob alles andere gleich ist...


    So hab ich das auch in erinnerung aber sicher bin ich mir nicht


    ich mir schon...



    Ist ja irgendwie logisch. Sonst könnte sich ja jeder irgendwelche Felgen bauen und ans Auto schrauben, ganz nach dem Motto: "Die Felgengröße ist ja eingetragen."

    Nein das geht nicht. Jede Bauliche Veränderung muss abgenommen und eingetragen werden. Und wenn ich Felgen oder irgendwas anderes einens anderen Herstellers verwende ist das eine bauliche Veränderung.


    Zumal man dann ja auch selbstgebaute oder was weiß ich was für Felgen dranbauen könnte ohne Gutachten , ist ja die selbe Größe also was solls
    Finde gerade im Bereich Felgen die bestimmungen i.O im gegensatz zu manch anderen Sachen die man hier Eintragen lassen muss !

    Gruß


    Zitat:

    Zumal man dann ja auch selbstgebaute oder was weiß ich was für Felgen dranbauen könnte ohne Gutachten , ist ja die selbe Größe also was solls


    Genau das wollte ich damit sagen.



    Zitat:

    Ich weiß nicht wie die Regelung ist aber ich würde es nicht machen dort stehen nur die Masse wird keine Marke und wenn alles gleich ist dann würde ich es nicht machen


    So seh ich das auch. Wenn der Hersteller nicht aufgeführt ist, sonder nur die Felgenmaße, kannst du dir das Geld sparen. Wäre absolut hirnrissig und sinnlos. Du rennst doch auch nicht jedes Mal zum TÜV, wenn du ne andere Reifenmarke fährst, da ist ja bei 0815 Felgen auch keine Marke eingetragen oder eine Reifenfreigabe erforderlich.
    Wenn man keine Probleme hat, schafft man sich welche.


    Der hersteller sollte aber aufgeführt sein. Bei mir steht sogar die KBA - Nummer mit drin, wenn ich mich nicht irre...


    Da hast du im Prinzip recht, hängt aber vom Tüver ab. Auch da gibt es welche, die nicht viel Ahnung haben. Ich hab 8x15er eingetragen ohne Hersteller etc., und wie gesagt, wenn das der Fall ist, wäre es rausgeworfenes Geld, die Eintragung ändern zu lassen und mich auf eine Marke festlegen zu lassen.


    ^^ somit ist die Eintragung aber nicht korrekt es muss alles mit angegeben sein


    Es muss auf jeden fall Eingetragen werden.
    Alles andere ist nicht zulässig.

    Gruß


    Zitat:

    Es muss auf jeden fall Eingetragen werden.
    Alles andere ist nicht zulässig.


    ICH WAR BEIM TÜV, HAB BEZAHLT UND EINTRAGEN LASSEN. Soll sich im Fall der Fälle die Rennleitung an den TÜV wenden. Ich bin meinen Pflichten nachgekommen. Kein Mensch kann von mir verlangen, dass ich weiß, was der TÜV alles reinschreiben muss. Es kann ja wohl nicht sein, dass der Kunde dem Tüv erklären muss, was der zu tun hat.


    ^^ Richtig , nur ob es dir die Rennleitung so abnimmt steht auf einen anderen Blatt !
    Ich denke mal denen ist es genauso egal wie dir ! Und wer am ende den kürzeren zieht wissen wir ja alle


    So! Hab mich mal schlau gemacht. Ein Bekannter von mir ist bei der Rennleitung, dem hab ich das mal geschildert.
    Kein Autofahrer kann für fehlerhafte oder ungenügende Eintragungen belangt werden, weder durch Bußgelder noch im Extremfall durch Stilllegung. Das einzige, was angeordnet werden kann, ist eine Vervollständigung bzw. eine Berichtigung der Eintragung durch die Prüfstelle. Dies muss kostenlos von der Prüfstelle, die die unvollständige Eintragung gemacht hat, erfolgen.


    Genau so schauts aus.
    Nicht umsonst lassen wir es ja vom TÜV eintragen. Weil wir ja in dem sinne keine Ahnung haben.
    Ansonsten könntn wir ja alles selbst eintragen.

    Gruß Julien


    Zitat:

    Bei mir steht sogar die KBA - Nummer mit drin, wenn ich mich nicht irre...


    Bei mir auch. Ich denke die ist auch ausschalggebend, da ein Polizist oder auch ein Tüvprüfer ja schlecht alle Felgennamen/Marken im Kopf haben kann.


    lupotreff.de
    #20 - 17.05.2010was muss beim tüv eingetragen werden
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