Hallo liebe Gemeinde.
Ich brauche dringend hilfe von euch.
Es geht um folgenden Sachverhalt:
Und zwar bin ich am 1.5.2010 in meine neue Wohnung gezogen und habe am 4.5.2010 mein Lupo falsch geparkt und ein vermerk von der Stadt bekommen.
Am 10.5.2010 wurde meine alte Wohnung durch den Vermieter abgenommen.
(Briefkasten wurde zugeklebt)
Am 11.5.2010 Ging ich zum Einwohnermeldeamt und meldete mich unter der neuen Adresse an.
Am 24.6.2010 bekamm ich auf meine neue Anschrift ein Bußgeldbescheid von ca 40€
Der nicht wieder zum Ordnungsamt zurück kam
Sprich durch meinem Umzug habe ich KEINE Anhörung erhalten!
Laut Ordnungsamt wurde die Anhörung am 20.5.2010 an die alte Adresse gesendet.
Das Problem hierbei ist, dass ich zu dem zeitpunkt schon umgemeldet war und in meiner neuen Wohnung gewohnt habe.
Der Lupo wurde Ende Juni auf die neue Adresse umgemeldet. Laut §13 ABS 3 FSV sprich die 3 Monatige Frist wurde eingehalten.
Nun meine frage an euch..........
P.S Im Widerspruch bin ich gegangen und war auch heut vorstellig.
Die Olle da will den Widerspruch nochmal durchgehen aber ich bestehe auf mein RECHT eine erneute Anhörung zubekommen.
Kennt sich jemand damit aus mit dem Verkehrsrecht oder hat jemand ein bekannten der mir sagen kann ob ich recht bekämme oder nicht?
VIelen Vielen Dank im voraus
was genau ist nun dein problem?
a) willst du dich mittels der "formfehler" um die berechtigte strafe druecken?
oder
b) hast du berechtigte einwaende gegen die strafe?
und was hat die ummeldung des lupos mit deiner schilderung zu tun?
die kann ich in der geschichte net zuordnen.
gruss,
tom