Hallo liebe Lupofreunde ich hatte heute die Ehre mit Dr.-Ing. Guido Rettig VORSTAND Tüv Nord aus hannover zu reden... der oberste der obersten.. der gute Herr nahm sich auch zeit für mich und hat mir die genauen gesetze zur radabdeckung erklärt...
es ist Folgendermassen es gibt nicht nur das neue Gesetz wonach die gesammte Felge abgedeckt sein muss (EG Richtlinie)
sondern unsere Besimmungen wonach es IMMERNOCH ganz normal möglich ist felgen eintragen zulassen welche überstehen aber die Lauffläche verdeckt ist und das ist das (Nationale Gesetz im rahmen der STVZO)
Beide gesetze gelten jedoch gibt es national die möglichkeit seine Breiten reifen ganz normal u8nd nach wie vor eintragen zulassen !
Also lasst euch nicht von euren prüfern verarschen wenn er euch mit dem EG gesetz kommt sondern verweisst auf die Nationale STVZO wo es ganz klar drin steht das NUR die lauffläche verdeckt sein muss !
die neuen gesetze sind kacke
nen freund kriegt sein motor nicht eingetragen dadurch nur weil er 2 norm übern abgaswert is was auch eig aus rein ökologischer sicht viel gesünder sein soll
ganz ehrlich was die sich da in der regierung alles einfallen lassen ist voll schwachsinn...
und mir war sowieso nur bekannt das die lauffläche abgedeckt sein muss
LG Andi
ja ist auch so aber viele jammern immer rum weil ihr pfüfer ihnen sagt das es jetzt nach EG richtlinien geht ja mag ja sein aber es gibt auch noch unsere STVZO und dort steht drin rad-bzw Laufflächen abdeckung im 30 Grad winkel von felgen mitte beachten !
so ich unterstelle einfach mal den Prüfern die auf diese EG richtline beharren :Inkompetenz bzw akute Faulheit mal nachzulesen... wie sonst hätte ich gestern meine 8 und 9 mal 14 eingetragen bekommen ?
ich würde jetzt einfach mal sagen gar net...
wenn der prüfer nachgemessen hätte und es so macht hat wie es sein soll^^
mein prüfer hat net mal geguckt ob ich ne dämmmatte drin hab als ich mein K&N hab eintragen lassen
aber die meinsten haben einfach kein bock i-was nachzumessen