also um mich mal wieder über diese bürokratischen Spinner namens TÜV Dekra usw aufzuregen....
ich fahre ja nun BCW Steffan Felgen 8j ET 6 VA und 9j ET10 HA mit 195/45 und 225/40 auf 14 zoll....
so nun war ich neulich zum eintragen gefahren und mein Tüv Heini sagte das im Gutachten zu den besagten Felgen unter dem punkt :V12 (in den beachtungshinweisen) steht :
die verwendung der radreifenkomination 195/45 und 225/40 ist mit ABS NICHT möglich........
ich gebe zu protokoll das es sich um ein Gutachten für den LUPO ab BJ 98-05 Handelt !
so mit anderen worten die die Tüvler erstellen ein gutachten für Felgen welche nicht benutzt werden dürfen auf fahrzeugen, mit ABS aber geben eine Freigabe für diese felgen für ein fahrzeug mit ABE !
das ist unsere DUMME DEUTSCHE Bürokratie, dazu kommt das wir ja wenn im Fahrzeugschein unter typenfreigabe ein E-steht wir NORMALERWEISE die EG zubeachten haben in der es seit dem 7.9.2009 heisst das felgen NICHT mehr überstehen dürfen... zum glück gibt es Dip.Ingenere die menschich sind und auch mal ein auge zudrücken und sich an alte richtlinen halten , nicht an die neuen scheiss bekloppten EU gesetze die sowas von beknackt sin, da verliert man echt die lust am Tunen ... man man man
ich dachte, deine felgen sind eingetragen?
hast du neulich posaunt.
zum anderen, ich hatte einen lupo baujahr 2001 ohne abs.
also durchaus sinnvoll, das gutachten.
und ich kann dir auch verraten, wieso das einen unterschied spielt.
mit abs hast du an der hinterachse ein grosses teil mehr, was evtl. im weg sein koennte und daher per gutachten ausgeschlossen wird.
gruss,
tom
2 Sachen verstehe ich hier gerade nicht !
zum Einen verstehe ich deine Aufregung nicht, weil es den Lupo sowohl MIT als auch OHNE ABS gegeben hat. An dem Gutachten gibts also in der Hinsicht nichts auszusetzen.
zum Anderen verstehe ich allerdings nicht, warum bei der Kombi die Auflage für ABS-Fahrzeuge in dem Gutachten zum Tragen kommt. Die Differenz bei den Abrollumfängen beträgt lediglich 0,8 % und bis 1,5 % gibts bei keinem Hersteller Schwierigkeiten bei der ABS Regelung. Das wäre sonst ja bereits fatal, wenn bei gleichen Reifengrößen an VA+HA der Reifenverschleiß an der Antriebsachse so groß ist, daß die Abrollumfänge i-wann mehr als 1% betragen und das ABS würde dann nicht mehr bzw. fehlerhaft regeln.
Rein Technisch gibts da keine Schwierigkeiten, aber wenn die Auflage tatsächlich besteht für diese Reifenkombi, nennt man sowas wohl "dumm gelaufen"
Zitat:
mit abs hast du an der hinterachse ein grosses teil mehr, was evtl. im weg sein koennte und daher per gutachten ausgeschlossen wird.
Zitat:
ich dachte, deine felgen sind eingetragen?