Servus Gemeinde,
aus der Galerie hier hab ich dieses Foto entnommen.
Leider antwortet der Einsteller nicht, sodass ich hier
mal die Frage in die Runde werfe:
Was sind das für Felgen?
Sehen echt gut aus...
Gruss,
Dirk.
sind glaube ich originale vw felgen.
weiß die genaue bezeichnung aber nicht mehr.
lg
Original Felgen vom GTI ( Lupo ) BBS RS 814
Das hat mit geholfen.
Ich meine aber, da fehlt der Schraubenkranz?
Könnten auch Ancora STP sein, oder?
Das sind nicht die BBS RS 814. Die BBS RS 814 gabs bei GTI alternativ zu den Barthust gg. Aufpreis zu bestellen. Sind 2-teilig.
Die auf dem Bild sind meine ich von irgendeinen Polo. Vermute 6N2, 9N oder 9N2. Aber def. nicht Lupo GTI! Kommen optisch aber auf jeden Fall wie die Ancora STP.
ich sollte auch mal auf das bild klicken ... dann wäre mir das auch aufgefallen ....
Augen auf beim Verkehr
Ich würde auch auf die Ancora tippen, die BBS 814 haben auch 6 x 2 Doppelspeichen und nicht 5 x 2 Doppelspeichen wie die Felge auf dem Bild! Auf den ersten Blick wäre ich aber auch fast drauf reingefallen^^!
@Ingo wird alt,is aber nicht schlimm
Hossa!
Hab grad welche gekauft, freue mich sehr.
Nachdem diese Felgen Original-Zubehör von VW sind, krieg ich dort die ABE, oder?
Oder brauche ich da gar nichts dafür?
Gruss vom glücklichen Ancora-Eigner,
Dirk.
Entsrricht die Felgen und Reifengrösse dem Serienzustand must du die net Eintragen Lassen
HI,
würd auf jedem Fall zum Tüver , und mal nachfragen.
In der Orig. ABE wird der Lupo ja nicht drin stehen oder ?
club-35
so für original VW Räder gibt es ne Abe? Glaube ich nicht
er muss die Felgen auf jedenfall einttragen lassen weil sie mit Sicherheit Grösser sind als Wie die Serienmässige Rad Reifenkomination
So, habe jetzt etwas mehr Klarheit.
Es gibt zu diesen Felgen eine ABE (KBA 44822), diese liegt mir jetzt vor.
Der Lupo 6x und andere VW-Typen sind darin aufgeführt.
Auf dem Lupo ist die Reifengrösse 195/45R15-78 erlaubt.
Für den Lupo gibt es darin den Zusatz 11B:
Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengrösse verwendet, die
nicht bereits in den Fahrzeugpapieren genannt ist, so sind die Angaben
über die Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren bei der nächsten Befassung
mit den Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle unter Vorlage der
Allgemeinen Betriebserlaubnis bzw. der Abnahmebestätigung nach
§19 Abs.3 der StVZO berichtigen zu lassen.
Das heisst für mich, mit der ABE darf ich die Felgen mit entsprechenden
Reifen ab sofort fahren. Ich muss nicht mal sofort zum TÜV.
Eintragung erfolgt dann erst beim nächsten TÜV oder wenn sonst neue Papiere nötig werden?
Gruss,
Dirk.
Zitat:
Ich muss nicht mal sofort zum TÜV.
Eintragung erfolgt dann erst beim nächsten TÜV oder wenn sonst neue Papiere nötig werden?
Perfekt!
Danke für die Info.
Rrengrrrengrrreng,
Dirk.