Hallo zusammen
Ich hätte gern für meinem kleinen 16er ...
aber alle Felgen die ich für den 3L (6E) finden steht immer in der Anlage von dem Gutachten N3L dabei.
Dort steht dann "Bei Fahrzeugausführungen, die unter Ziffer 1, Zeile 2 im Fahrzeugbrief/Schein bzw. unter Feld
14 in der Zulassungsbescheinigung als verbrauchslimitiert (Ausf. "3 Liter") beschrieben und somit
steuerbegünstigt sind, ist die Verwendung der Rad - Reifenkombination nicht zulässig."
Da er ja nicht mehr Steuerbegünstigt ist jetzt die frage. Trägt mir der Tüv Süd wenn ich sie mir kauf. Die mit dem Gutachten dann somit problemlos ein ?
Bitte um eure Hilfe
Ich habe seit 2-3 Wochen genau das gleiche Problem, im Gutachten von meinen OZ Supertourismo 7x16 steht auch die Fußnote N3L.
Der Lupo 3L hat unter Ziff. 14.1 die Schlüsselnummer 55 die besagt, dass er als 3L Auto gilt und in die Schadstoffklasse 4 eingeordnet wird, Steuer- und Schadstoffklasse hängen beim Kfz unmittelbar voneinander ab.
Nun steht da ja nicht steuerfrei sondern "steuerbegünstigt", das kann man nicht leugnen, selbst wenn der 3L bei Herabstufung in Klasse 3 genau den Gleichen Hubraumsatz (15,44 EUR) hätte. Herabstufung ist angeblich nicht möglich, da es dafür keine Gutachten gibt und es somit wieder unerschwinglich würde. (Das wäre aber der einzige Argumentationsansatz, falls sich der Prüfer quer stellt)
Ich hörte zwar von diversen Seiten, dass es Leute geschafft hätten sich solche Felgen eintragen zu lassen, allerdings blieb mir bislang jeder den Beweis schuldig...
Im Endeffekt ist es vom (Un-)Wissen oder der Gnade des Prüfers abhängig, ob man das schafft, von der Papierform her stehen die Chancen schlecht oder jemand hier weiß noch einen Rat?
Ich wäre dafür auch sehr dankbar, sonst muss ich bald schon die Winterräder auf Stahlfelge fahren, die man streng genommen auch nicht fahren darf...