Ich habe mir gebraucht Felgen gekauft in 7,5 mal 16 zoll und 195/40 bereifung.
Dazu habe ich auch die ABE bekommen und es wurde mir gesagt das ich diese NICHT eintragen lassen muss weil die ABE reichen würde.
In meinem Fahrzeugschein stehen nur 13-15 Zoll felgen.
Reicht also das mitführen der ABE oder müssen diese Felgen vom Tüv eingetragen werden?
btw ich hab das serienfahrwerk
,mfg
Zitat:
In meinem Fahrzeugschein stehen nur 13-15 Zoll felgen.
Eine ABE für Felgen sind mir Fremd.
Ich bin mit sicher du meinst das Teilegutachten.
Mit dem musst du zum TÜV und die Felgen eintragen lassen.
Das Fahrzeug bzw. die Räder müssen auf Freigängigkeit geprüft werden, und das bestätigt dir in der Regel keine ABE.
Gruß Julien
Zitat:
Eine ABE für Felgen sind mir Fremd.
leute leute...
bleibt doch bitte bei fakten, mit denen ihr euch auskennt!
Zitat:
Die ABE beinhaltet Dein Fahrzeug nicht , daher Eintragung oder verkaufen.
Eine ABE für Felgen sind mir Fremd.
Ich bin mit sicher du meinst das Teilegutachten.
Zitat:
bei oft verkauften guenstigen alufelgen, vorwiegend einer kette, ist oefters eine abe dabei.
Zitat:
leute leute...
bleibt doch bitte bei fakten, mit denen ihr euch auskennt!
Zitat:
Die ABE beinhaltet Dein Fahrzeug nicht , daher Eintragung oder verkaufen.
woher weisst du das?
ezzen sagte, dass die felgen nicht im fahrzeugschein stehen.
in der abe koennte aber der lupo aufgefuehrt sein.
glaube wohl kaum das die walzen eine abe haben für den lupo
Zitat:
7,5 mal 16 zoll und 195/40 bereifung
also spekulationen hin oder her
um es mal ein wenig durchsichtiger zu machen es sind brock b13 felgen in genannter größe mit reifen
und es gibt auch eine abe und da steht auch mein auto drin mit der genannten reifengröße also muss ich nichts eintragen
weil serienfahrwerk und keine anderen veränderungen ....
ich find das alles sehr verwirrend...
die eine sagen ja kla kann man mit der abe fahren man muss sie nur mitführen
andere wiederrum wie man auch hier im thread sieht behaupten sogar es gäbe so eine abe garnicht .... ist die die ich habe jetzt gefälscht oder wie?
mfg
Wenn du ein Schriftstück von Brock hast wo drin steht das du eine 7,5Jx16 mitm 195/40er Reifen OHNE Prüfung vom TÜV fahren kannst und der TÜV das so bestätigt, dann fresse ich nen Besen!
Plug & Play und Abfahrt bei dem Maß? NO WAY!
also ich hab die abe jetzt neben mir liegen und berichte:
ich muss erst einmal kurz berichtigen die abe verweist auf ein gutachten auf dem mein fahrzeug mit felgen und reifengröße steht!
die abe nr .... gerät: sonderräder ...7.5Jx16H2
typ: b13 .... genehmigte einrichtung erhählt das typzeichen kba ....
dann eine liste in welchen ausführungen es diese sonderräder gibt
dann:
ABWEICHEND VON DEN BESTIMMUNGEN DES $27 STVZO IST ES BEI VERWENDUNG EINER IM GUTACHTEN AUFGEFÜHRTEN REIFEN- ODER FELGENGRÖßE, SOFERN DIESE NICHT BEREITS IN DEN FAHRZEUGPAPIEREN GENANNT SIND, NICHT ERFORDERLICH, EINE BERICHTIGUNG DER FAHRZEUGPAPIERE DURCH DIE VERWALTUNGSBEHÖRDE ZU VERANLASSEN.
dann das gutachten welches auf diese abe mit nr hinweist
"Gutachten zur ABE Nr. ......."
und da steht dann in der Liste
VW Lupo 6x 37-77 kw 195/40R16
usw usw
edit: die gutachten gibt es bei brock zum dl[Dieser Link ist nur für Mitglieder sichtbar
Zitat:
also ich hab die abe jetzt neben mir liegen und berichte:
Zitat:
Warum nicht gleich so ?
So gesehen war die Fragerei eigentlich sinnlos, hast eh alles bei dir
Gruß OldS
Zitat:
so bin ich halt verunsichert und frag lieber nach weil alle was anderes sagen
und weil ich schon pferde vor der apotheke kotzen gesehen habe und ne menge 16" felgen mit abe, bin ich eben vorsichtig mit so pauschalaussagen.
darum die checkliste auf seite 1 zum ueberpruefen, ob alles erfuellt ist.
ps: gratuliere zu den brock!
gruss,
tom
Hallo zusammen!
Also ich würde sagen, dass Ezzen nicht zum Schwachverständigen muss, um die Radkombination eintragen zu lassen.
Ich habe mir mal die ABE und das Gutachten zur ABE durchgelesen. Beknacktes und schwer verständliches Beamtendeutsch!
Zitat aus ABE:
"Abweichend von den Bestimmungen des § 27 StVZO(Berichtigung der Fahrzeugpapiere) ist es bei Verwendung einer im Gutachten aufgeführten Reifen- oder Felgengröße, sofern diese nicht bereits in den Fahrzeugpapieren genannt sind, nicht erforderlich, eine Berichtigung der Fahrzeugpapiere durch die Verwaltungsbehörde (Zulassungsbehörde) zu veranlassen."
Und im Gutachten zur ABE steht unter Auflage A02:
"A02 Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in den Fahrzeugpapieren genannt ist, so sind die Angaben über die Reifengröße in den Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen.
Diese Berichtigung ist dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält."
...und das hat Ezzen ja nicht vor.
Also: Montieren, Fahren und Spaß haben
Das einzige, was zum Verhängnis werden könnte ist Auflage X32:
"Die Verwendung der Sonderräder ist nicht möglich an Fahrzeugausführungen mit großer Fettkappe / Nabe."
Ich glaube da gab es auch Unterschiede beim Lupo. Kann mich aber auch irren.
Grüße an die Fangemeinde
Zitat:
"Die Verwendung der Sonderräder ist nicht möglich an Fahrzeugausführungen mit großer Fettkappe / Nabe."
Bei meinen Brock B24 ist auch eine ABE dabei...mein Lupo is zwar nicht aufgeführt da 17' aber ich meine das ich auch ne ABE für 16' Lupo gesehen habe...
Da kannste eig. nur eins machen wenn dein Auto nicht aufgeführt ist und zwar eintragen lassen !
Zitat:
Da kannste eig. nur eins machen wenn dein Auto nicht aufgeführt ist und zwar eintragen lassen !
Zitat:
großer Fettkappe / Nabe
Zitat:
"A02 Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in den Fahrzeugpapieren genannt ist, so sind die Angaben über die Reifengröße in den Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen.
Diese Berichtigung ist dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält."
was denn hier los?
es verhält sich genau so wie tom auf seite 1 schreibt!
Jungs,
macht wat ihr wollt.
Gruß !
Zitat:
Jungs,
macht wat ihr wollt.
Gruß !
@Julien: Wenn man das liest, was Du aus dem Gutachten zitiert hast, dann würde ich sagen, Du hast recht. Ohne Eintragung geht nix.
Aaaaaber: Du hast da den wichtigen Passus aus der Auflage A02 einfach weg gelassen!
"Diese Berichtigung ist dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält."
Das wiederrum bezieht sich auf die ABE. Und die sagt:
"...ist es bei Verwendung einer im Gutachten aufgeführten Reifen- oder Felgengröße (195/40-16er stehen drin!), sofern diese nicht bereits in den Fahrzeugpapieren genannt sind, nicht erforderlich (!), eine Berichtigung der Fahrzeugpapiere durch die Verwaltungsbehörde (Zulassungsbehörde) zu veranlassen."
...was anderes hat doch Ezzen nicht vor oder irre ich mich?!
Ehrlich gesagt hätte ich es auch nicht für möglich gehalten, dass 16-Zöller einfach so (mit ABE) auf einem Lupo passen und habe herzlich gelacht. Aber man sieht - es geht...
Grüße an die Fangemeinde
wieso sollen 16-zöller mit ABE so unrealistisch sein. ob ich jetzt 14-zöller mit 185/55er, 15-zöller mit 195/45er oder 16-zöller mit 195/40er fahre, die dimensionen sind doch immer fast die gleichen... gibt nen haufen 16-zöller mit ABE,.borbet, brock, aluett etc.
die meisten machen halt noch was am fahrwerk, dann ist das eh alles hinfällig