Hallo zusammen!
Angenommen man parkt ein Auto an der im Bild gekennzeichneten Stelle, in einer Tempo 30 Zone, wo kein Geh- oder Radweg ausgeschildert ist und auch sonst keine zusätzlichen Beschilderungen vorhanden sind. Ist es dann rechtens, dass man eine Ordnungswidrigkeit begangen hat, weil man verbotswidrig auf dem Gehweg parkte?
StVO § 12 Absatz 4
StVO § 49
StVG § 24
52 BKat
Es gibt in dieser Straße keinen Bordstein und auch kein abgesenkten Bordstein. Wenn das Auto an der gekennzeichneten Stelle geparkt ist, stehen für andere Verkehrsteilnehmer eine noch 3,10 m breite Straße zur Verfügung.
Da ist doch ein Fußweg aufgemalt.
Da darfste Dich nicht draufstellen, wenn es nicht per Schild erlaubt ist.
Wie war das: "Ich hätte da gerne ein Problem..."
Man darf sich aber an den Fußweg stellen, wenn dadurch die Straße nicht für normale Fahrzeuge blockiert wird.
Ich halte das alles für ein theoretisches Problem, an dem sich allenfalls streitsüchtige Nachbarn auf dem Lande aufhalten können.
Wenn irgendwer dann mal meint, nicht vorbeizukommen, wird die Gemeinde wohl dann mal ein Schild aufstellen müssen.
Stell die Kiste so hin, dass nen Fußgänger mit Kinderwagen noch durchkommt und auf der anderen Seite auch noch nen Auto vorbeikommt. Klapp die Spiegel an.