Ich habe meinen Lupo 1.0, MKB ANV gestern Nachmittag gestartet und er hörte sich an wie ein Diesel! Lautes Klackern, so als ob die Hydros sich einstellen (nur lauter!), und ab 1500 Umdrehungen kam die Öllampe mit piepen. Ich hab´ dann ausgemacht, nochmal gestartet, selbes Problem! Was kann das sein? Motorschaden? Hydros kaputt?
Trotz dieser Geräusche läuft der Motor aber noch rund und ohne Aussetzer! Öl ist auch genug drauf!
Gruss
Torsten
Hi!
Also wenn die Hydros lauter klackern als sonst ist die Ölung wohl nicht so prall und wenn dazu die Öldruckleuchte piept würd ich mal stark auf den Öldruckschalter tippen. Ist wohl auch nen bekanntes Problem. Der Aufwand diesen zu tauschen hält sich in Grenzen. Ansonsten die Ölpumpe. Klingt aber auf jeden Fall danach das der Motor nicht genug Öl bekommt.
Würde es aber jetzt nichts riskieren damit nun große Fahrten zu machen. Ne Unterversorgung vom Öl kann dir nämlich ganz schnell einen Kolbenfresser einhandeln^^
Auf jeden fall nicht mehr starten und rumfahren !
Den Rest hat Bartosch schon wunderbar geschildert
Aber nur durch n defekten öldruckschalter klackert nix ... Ich würd mal die öldpumpe kontrollieren... Ok ich hab jetzt erst gelesen das das schon da steht ^^
Danke für die Antworten! Ich hab´ meinen Lupi mal in die Werkstatt schleppen lassen. Ich hab´ ihn erst seit 7 Monaten und die Maschine ist eine neue Gebrauchte! Stellt sich die Frage der Gewährleistung! Mal sehen...
Torsten
So, war gerade in der Werkstatt und der sagt ich hätte weder Garantie noch Gewährleistung und die würden nichts übernehmen! Kennt sich da jemand aus?
Was ist bei dir eine neue gebrauchte? Wie lang ist der Motor verbaut? Hat die Werkstatt den Motor vom Schrottplatz?
Kann dich gern beraten wie du vorgehen kannst. Hab alles grad Taufrisch durch die Meisterschule.
Wenn du es privat macheb willst gern via PN.
Der Motor wurde eingebaut mit 67.000 Km, also gebraucht, am 05.10.11. Wo er herkommt weiss ich nicht und er wurde durch den Opelhändler eingebaut. Das Auto wurde mir dann am 31.10.11 ausgehändigt. Seitdem fahre ich den Wagen.
Am 23.04.12 war ich dann wegen auftretender Geräusche beim Starten beim Händler und der konnte auf der Probefahrt nichts hören. Mehr zu unternehmen hielt er für nicht notwendig.
Jetzt der besagte Schaden und er ist nicht geneigt das auf Gewährleistung abzurechnen, obwohl mir 1 Jahr Gewähleistung schriftlich zugesichert ist!
Gruss
Torsten
Das Problem bei der Gewährleistung ist immer die Beweislast für die schon bei Übergabe angelegt war. Das wird in der Praxis immer schwierig zu beweisen, so dass man sich häufig irgendwo bei der Hälfte einigt.
Beim Kauf vom Unternehmer gäbe es innerhalb der ersten 6 Monate ne Beweislastumkehr.
[Dieser Link ist nur für Mitglieder sichtbar
Beim Werkvertrag gibt sowas leider nicht.
Im Zweifel zur KFZ-Schiedsstelle, wenn ein Innungsbetrieb eingebaut hat.
Kostet nix und wenn das Ergebnis nicht passt, kann man immer noch zum Anwalt.
Motor mit Öl gut weglegen, damit hinterher auch noch zur Not nen Gutachter schauen kann, was jetzt Sache war.
Gruß
Ich habe aber ja noch während der Garantiezeit das Geräusch moniert!
Gruss
Torsten
Von einer Garantie haste nie was geschrieben. Die wird enstprechend der Bedingungen gewährt. Ursächlichkeit des Schadens wird vermutet, aber es müssen halt die Bedingungen eingehalten sein, die der Garantiegeber recht frei bestimmen kann.
Sorry, falscher Begriff! Als Garantie habe ich die ersten 6 Monate betrachtet, in denen alles kommentarlos gemacht wird!
Gruss
Torsten
Die 6 M gelten nur beim Kauf.
Zitat:
Als Garantie habe ich die ersten 6 Monate betrachtet, in denen alles kommentarlos gemacht wird!
Zitat:
Aber wenn du das Problem nachweislich rechtzeitig gemeldet hast hätte der Händler rechtzeitig reagieren müssen um das Problem zu beheben.
Hier ein Auszug aus den Gebrauchtwagen-Verkaufsbedingungen:
VI. Sachmangel
1. Ansprüche des Käufers wegen Sachmängeln verjähren in einem
Jahr ab Ablieferung des Kaufgegenstandes an den Kunden.
Ist der Käufer eine juristische Person des öffentlichen Rechts, ein
öffentlich-rechtliches Sondervermögen oder ein Unternehmer, der
bei Abschluss des Vertrages in Ausübung seiner gewerblichen oder
selbständigen beruflichen Tätigkeit handelt, erfolgt der Verkauf
unter Ausschluss jeglicher Sachmängelansprüche.
Weitergehende Ansprüche bleiben unberührt, soweit der Verkäufer
aufgrund Gesetz zwingend haftet oder etwas anderes vereinbart
wird, insbesondere im Falle der Übernahme einer Garantie.
2. Ansprüche wegen Sachmängeln hat der Käufer beim Verkäufer
geltend zu machen. Bei mündlichen Anzeigen von Ansprüchen ist
dem Käufer eine schriftliche Bestätigung über den Eingang der
Anzeige auszuhändigen.
3. Wird der Kaufgegenstand wegen eines Sachmangels betriebsunfähig,
kann sich der Käufer mit vorheriger Zustimmung des
Verkäufers an einen anderen Kfz-Meisterbetrieb wenden.
4. Für die im Rahmen einer Mängelbeseitigung eingebauten Teile
kann der Käufer bis zum Ablauf der Verjährungsfrist des Kaufgegenstandes
Sachmängelansprüche auf Grund des Kaufvertrages
geltend machen.
Ersetzte Teile werden Eigentum des Verkäufers.
5. Abschnitt VI Sachmangel gilt nicht für Ansprüche auf Schadensersatz;
für diese Ansprüche gilt Abschnitt VII Haftung.
Demnach ist diese Sache doch Sache des Händkers und nicht mein Problem. Der Sachmangel liegt ja vor: Auto kaputt!
Besonders interessant ist hier wohl Punkt 4, da aufgrund meines Kaufs der Motor gewechselt werden musste!
Kurze Info:
Die Werkstatt hat angerufen und mir mitgeteilt, dass der Motor hinüber ist. Er hat einen Fresser.
Plötzlich war von Zuzahlung oder "keine Gewährleistung" keine Rede mehr. Bin gespannt wie es weitergeht!
Ich werde berichten...
Gruss
Torsten
P.S.: Danke an alle für ihre Tips! Hat mir sehr geholfen da es mir den Rücken gestärkt hat!