Hallo
und zwar hab ich folgendes Problem...oder eher der Händler
Ich habe mir laut Kaufvertrag einen Lupo Princeton Baujahr 2003 mit ABS beim Opel Vertragshändler gekauft..naja laut Vertrag. Denn in Wahrheit hat sich nach vielen Ungereimheiten herausgestellt, dass mein Lupo gar kein ABS hat. Hab ich mir auch nochmal vom TÜV bestätigen lassen. Daraufhin bin ich zum Anwalt gegangen und nun wurde ein Schreiben an diesen Händler aufgesetzt, in dem steht, dass bis Mitte September das ABS nachgerüstet worden sein muss auf deren Kosten oder ein Rückabwicklungsverfahren eingeleitet wird....was ist eurer Meinung sinnvoller? Hab gelesen, dass ABS nachrüsten gar nicht so einfach sein soll....(vor allem weil ich diesem Händler und besonders der Werkstatt nicht mehr vertraue nachdem die mich 2 Mal übers Ohr gehauen haben)
Wofür wird der Händler sich eurer Meinung nach entscheiden?
Vielen Dank nun schon mal
Du wirst deine Kohle mit abzügen zurückbekommen und das wars...
Als ob der Händler da ABS nachrüstet.
Vielleicht gibt er dir nen Angebot als nachlass aber das ist schon das höchste was du erwarten kannst.
Danke
Hab ich mir auch schon gedacht, dass der kein ABS nachrüstet....wenn der noch nicht mal in der Lage ist nen Fehlercode auszulesen, herauszufinden dass der Temperaturfühler kaputt ist und eine Umlenkung zu reinigen
Ich bin gespannt
Rückabwicklung FTW. Wenne dich nicht dumm anstellst kannste viele kosten geltend machen ( Anmeldung/Abmeldung/Ausfall/Anreisekosten, etc.). Ich würd den Wagen direkt abstellen und nit mehr bewegen.
Ja danke werde ich versuchen ..der Händler hat mir schon genug Ärger bereitet
Zitat:
Ja danke werde ich versuchen ..der Händler hat mir schon genug Ärger bereitet
Zitat:
ABS ist eine wichtige Sicherheitsausstattung und war für dich ein erheblicher Beweggrund zum Kauf.
Auf der anderen Seite testet man so ein ABS auch mal bevor man ein Auto kauft
Ich hab mal von einem Trick gehört das sagen die Händler es ist ABS drin, dann ist es aber nur ASR. Als auf passen, kommt wohl oft bei EU Wagen vor.
Aber eher unwahrscheinlich, ASR nutzt die Raddrezahlsensoren vom ABS
Welcher döselige Anwalt schreibt denn so einen Mist?
Oder hast Du dem etwas vorgeheult, dass Du das Auto unbedingt behalten willst, aber NUR mit ABS...
Das ist hier doch nen klassischer Fall der wirtschaftlichen Unmöglichkeit, § 439 III BGB.
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Gleich Minderung oder Rücktritt und gut isses.
Naja wenn es wirklich wichtig war wieso haste es nicht bei der Probefahrt damals getestet? ich mein ABS kann vorhanden sein und trotzdem defekt sein... verstehe ich einerseits nicht.
mfg
wenn abs defekt leuchtet die lampe
Wer Lupos kennt, merkt am Pedalgefühl nach den ersten Metern sofort, ob der Wagen ABS hat, da braucht man nicht groß bremsen. Bei Lupos ohne ABS ist die erforderliche Pedalkraft für eine leichte Bremsung viel höher.
Zitat:
ABS kann vorhanden sein und trotzdem defekt sein
Zitat:
Wer Lupos kennt, merkt am Pedalgefühl nach den ersten Metern sofort, ob der Wagen ABS hat, da braucht man nicht groß bremsen. Bei Lupos ohne ABS ist die erforderliche Pedalkraft für eine leichte Bremsung viel höher.
Zitat:
icke fahre ohne ABS, ist nen gutes Beintraining.