moin war mal mit der karre beim tüv zwecks eintragung....hab aber noch kein positives gutachten bekommen hab laut ihm drei monate zeit das zu ändern darf ich in der zeit den fahren mit den mängel bis die behoben sind?oder gibt das punkte?da steht was von brandgefahr wegen dem auspuff und der heckschürze(übertrieben wie ich finde)
Naja, grundlegend gilt für dich jetzt: Mängel beheben und nochmal zum TÜV und das möglichst kurzfristig. Du hast i.d.R. 30 Tage Zeit nach der ersten Prüfung das Fahrzeug nochmals vorzuführen ohne das es mehr kostet. Nach 30 Tagen musst du dann die volle Summe der HU/AU nochmals zahlen.
So lange fährst du natürlich ohne TÜV rum, was bedeutet das dich die Polizei jeder Zeit anhalten, verwarnen und ggf. auch mit Bußgeld belegen kann. Letzteres passiert meistens dann wenn du der Polizei nicht plausibel erklären kannst warum du trotz TÜV Überprüfung nach wie vor ohne TÜV rumfährst^^
Ob du nun iwas an dem Mängelbericht "übertrieben" findest spielt primär keine Mandoline. Du musst die Mängel beheben und der TÜV stuft Mängel je nach Priorität unterschiedlich hoch ein und das hat zum Glück auch in den meisten Fällen seinen guten Grund.
Ich hoffe du hast jetzt hier keine Antworten erwartet die dich dazu ermutigen möglichst lange diese Mängel vor dir her zu schieben
Wenn man sowas nichts weiß, am besten gleich Lappen abgeben!
Wenn ich das richtig gelesen habe, hat der Threadersteller keine Hauptuntersuchung beim TÜV machen lassen.
Er wollte ein "Gutachten" über eingebaute Teile haben um sie sicherlich beim StVA eintragen zu lassen.
Wenn der TÜV ihm 3 Monate Zeit gibt dann ist dies ganz sicher rechtlich so in Ordnung.
Es ist ausser Zweifel, dass die Mängel, welche nicht zum Gutachten geführt haben, möglichst zeitnah abgestellt werden sollten. Es gibt eine andere Lösung........ die beanstandeten Teile wieder aus zu bauen.
Gruß Hans
Zitat:
Wenn ich das richtig gelesen habe, hat der Threadersteller keine Hauptuntersuchung beim TÜV machen lassen.
Das ist wohl wahr.
Gruß Hans
Jede Änderung muss unverzüglich abgenommen werden. Ist eine Abnahme nicht möglich müssen die Mängel behoben werden und so lange darf das Fahrzeug nicht im Straßenverkehr bewegt werden. Außer zum TÜV hin und zurück. Die drei Monate sind die frist in denen die Nachprüfung erfolgen muss sonst wird es eine komplette neuabnahme für diese Eintragung. Ähnlich der Nachprüfung beim normalem TÜV. Kommste über die 4 Wochen ist es ne neue HU.
Ob dir der Mangel passt oder nicht muss er behoben werden oder musst dir nen anderen Prüfer suchen. Aber so lange darfst du halt nicht fahren.
Gilt das bei JEDER Änderung am FZ?
Muss zwar im September eh, aber möchte da keine Überraschung erleben.. Wegen meiner Beleuchtung...
Oder geht es hier um Sachen wie Eigenbreitbau, Felgen eintragen lassen und son Kram?
LG
Jede sicherheitsrelevante oder abgasrelevante Änderung führt zum erlöschen der Betriebserlaubnis und muss eingetragen werden. Außer man hat eine ABE für die Änderung. Was ist denn mit der Beleuchtung?
Bilder sind im Profil...
Muss ich sowas eintragen lassen?
N Sportauspuff ist doch kein sicherheitsrelevantes Teil, oder?
Zitat:
N Sportauspuff ist doch kein sicherheitsrelevantes Teil, oder?
Generell gilt das für JEDE baulich bedingte Veränderung. Ganz doof gesagt: alles was nicht original ist, zur Sicherheit, Umwelt, Lärmschutz etc. beiträgt kann dich im Worst Case in Probleme bringen. Sogar ne dusselige Kennzeichenbeleuchtung kann dir nen Bußgeld und/oder ne Mängelkarte einbringen^^
Solange die kennzeichenleuchten ne Zulassung haben ist das kein Problem. Die blaue Beleuchtung hängt ja wohl am Türkontakt und dann geht das auch.
Abgasanlage ist ein Eingriff in das Abgasverhalten des Fahrzeuges und führt ohne habe oder Eintragung zum erlöschen der Fahrzeug Betriebserlaubnis. Das kann sogar bei nichteintragung als Steuerhinterziehung ausgelegt werden kann, da die Erhaltung der Abgasnorm nicht nachgewiesen ist.
Zitat:
Solange die kennzeichenleuchten ne Zulassung haben ist das kein Problem.
Okay...
Hab se ausm ATU, wollte nicht im Internet bestellen.
Mir wurde sehr überzeugend rübergebracht, dass das mit den LEDs gar kein Problem sein sollte, da die weniger als 5 Watt haben. Und bis 5W sei es Eintragungsfrei und auch kein Problem für den TÜV... Stimmt das also nicht?
Dann muss ich wohl wieder rückrüsten.
Ja, die blauen hängen am Türkontaktschalter.
Die im Fußraum kann ich aber auch während der Fahrt einschalten.
Ist das ein Problem?
sollte eigentlich kein Problem sein..
Alles was unterhalb der Scheiben im Innenraum ist interessiert eigentlich nicht außer die Kiste leuchtet natürlich wie nen Christbaum...
Die Kennzeichenleuchten sind mit Sicherheit Leuchtmittel mit LED`s oder?
Diese wären nicht zulässig.
LED Kennzeichenleuchten die zugelassen sind, sind immer komplett mit Gehäuse und besitzen dann ein E-Prüfzeichen.
Okay...
Ja, sind LEDs...
Schlecht... Den TÜV fragen kann ich ja dann mal, ansonsten wechsel ich die vor Ort noch schnell... Sind ja keine 5 Minuten "Arbeit"...
Wär aber schade drum... Ich finds so jetzt eigentlich schon gut... Könnte heller sein...