Nabend zusammen,
sicherlich nicht das beste Forum um eine Solche Frage zu stellen, jedoch möchte ich mich vorerst nicht in einem Rechtsforum anmelden. Vielleicht kennt sich ja hier jemand ein wenig aus.
Zum Thema: Ich habe mir vergangenen Monat PRIVAT ein Auto gekauft. Der Verkäufer hatte auch nach mehrmaligem Fragen nurnoch einen Schlüssel zum Auto und hielt dies auch so im Kaufvertrag fest. Nun hab ich das Auto ca. 2-3 Wochen vor der Tür stehen und habe nur einen Schlüssel ohne Zentralveriegelung. Gestern Abend schrieb der Verkäufer mir dann, ich solle doch mal zu ihm kommen, er hätte noch den Schlüssel mit Zentralveriegelung, Zubehör von den Felgen und ein paar weitere Dinge. Ich bat ihn, mir die Sachen per Post (versichertem Versand) zu senden, ich übernehme gerne die Kosten. Dies ist ihm zu heiß, wobei es ihm ja egal sein kann ob die Sachen wegkommen oder nicht. Er weigert sich, mir die Sachen zukommen zu lassen. Ich möchte ungern über 100 km zu ihm fahren, ist er rechtlich dazu verpflichtet, oder hab ich Pech weil im Kaufvertrag nur 1 Schlüssel angegeben ist ?