Nocheinmal guten tag,
nachdem mir bei meiner ersten Frage einpaar hilfreiche Antworten gegeben wurden hoff ich mir ihr könnt mir hier auch helfen. Die Frage ist auch nicht so schwer.
Folgendes:
Will mir neue Felgen kaufen hab mich schon so weit informiert mit den größen usw. bin mir nun nur noch hier nicht sicher bei dem Gutachten steht unter anderem folgende einschränkung:
"Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in den Fahrzeugpapieren genannt ist, so sind die Angaben über die Reifengröße in den Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen.Diese Berichtigung ist dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält."
Was verstehen die unter Fahrzeugpapieren? Fahrzeugschein/Brief oder das Handbuch bzw Der Tankdeckel(hab ich auch irgendwo gelesen)
Die reifen wären 195/45/15 die größe ist zumindestens auf dem Tankdeckel aufgeführt, muss ich die Felge nun eintragen lassen oder net?
mit papiere sind fahrzeugschein und -brief gemeint, auf neudeutsch auch zulassungsbescheinigung 1 + 2.
gruss,
tom
Wenn sie in den Fahrzeugpapieren nicht drin stehen, dann musst du sie eintragen lassen. Ich hab auch 195/45 R15, hab sie auch eintragen lassen. MfG
Hi, genau das selbe steht in dem Gutachten von meinen Felgen auch. Ich hab den Tüv gefragt und der hat gemeint, eintragen braucht man die nicht, man muss nur das Gutachten mitnehmen.
Gruß
Du musst sie nur eintragen lassen wenn die Reifen nicht im Gutachten stehen oder die Karre tiefer ist denn dann brauchste das Gutachten nur zum eintragen . Sonste wenn sie drinstehen und der Wagen nicht tiefer ist, ist es wie ne ABE.. So war es mit meinen Felgen....