Nobend erstmal,
Hab ne wichtige frage,aber erstmal ne kurze Einleitung:
Also ich will die Binkerleiste Cleanen und mir in die Front Blinker von nem Vw Golf 2 (usmodell) einlassen,
Nun die Frage muss ich den umbau eintragen? oder muss ich nen Frontumbau erst eintragen wenn ich zb. nen Gfk-Teil benutze ( Splittergutachten)?
OHha .. TÜV ..
also du solltest bevor du das machst mal zum Tüv fahren und dir einen Prüfer krallen und ihm erklären was du vor hast. der wird dir sagen was geht wie es geht und was du für Unterlagen brauchst.
DU veränderst ja damit die Lichttechnische Einrichtung bei deinem Fahrzeug .. daher erst fragen dann bauen ...
ist sicherer
würd ich acuh sagen..frag lieber erst nach..bevor du dir voll die mühe machs und dann alles fürn arsch ist...geh lieber auf sicher..kenns ja deutsche gesetzte..
geht ja nicht nur um die STVO sonderen auch um die eigene sicherheit.
ich persönlich bin ein 100 % TÜV-Fahrer .. mag es einfach nicht wenn man am Tüv vorbei baut .. (meine eigene einstellung) .. klar ist nicht alles schön was tüvig ist aber was willst du machen ..viele dinge machen sinn wenn man sie hinterfragt.
ja klar wolf aber vieles ist fürn arsch was tüf angeht..oder stvo..du musst zugeben das vioeles unsinnig ist was verboten wird was inprinzip relativ niemad schaden kann oder ähnliches..
unrecht hast du sicher nicht. über das thema kann man ganze bücher füllen. nur es bringt doch nichts wenn du außerhalb dieses regeln liegst. führt doch nur dazu das man mega streß bekommt oder sogar viel geld verliert. oder dir wird der "Ofen" stillgelegt .. das ist es doch einfach nicht wert.
Wenn man das ganze einfach als "Regelwerk" betrachtet ist es einfacher. Klar sieht tiefer breiter und und geiler aus .. aber du wirst immer das problem haben das du dich verstecken mußt wenn grün/weiss auftaucht. Oder wenn du mal wirklich einen Unfall baust mußt du angst haben das due Versicherung evtl. nicht zahlt oder du sogar teilschuld bekommst ..
und das alles wegen der Optik ? .. nicht wirklich oder?
Es gibt dinge die kann man einfach nicht ändern ... leider
ja schon klar..bin selbs 100% tüffig..fahre selbs ja auch nur sachen die e-prüfung haben..meinte das nur allgemein..gehe jeden streß aus dem weg egal wie schade das ist..
Zitat:
ja schon klar..bin selbs 100% tüffig..fahre selbs ja auch nur sachen die e-prüfung haben..meinte das nur allgemein..gehe jeden streß aus dem weg egal wie schade das ist..
@Lupokind:
Jetzt mal auf deine Frage zurück.
So wie beim Bild die Blinker sind, bekommste die bestimmt nicht eingetragen.
Schick doch der Dekra mal das Bild per Mail und frag wie die Blinker abstände haben müssen.
Da gibt es bestimmte Maße. Wenn die nicht unter-/überschritten werden ist alles okay
Gruß
Olli
Mindestabstand zur Fahrbahn
Blinker vorne: 350mm
Blinker seitlich: 500mm
Blinker hinten: 350mm
Hallo ihr!
Hier nun mein erster Beitrag im Lupotreff-Forum:
Und zwar wurde vor einiger Zeit mal in einem Lupo- und Arosa-Forum, welches es nichtmehr gibt, ein Fake-Bild gepostet. Es hat sich jemand den Spaß erlaubt, eine neue Polo Front (und ich glaube sogar ein neues Heck) an einen Lupo zu faken. Sah zwar sehr ungewöhnlich aus, aber es hatte was von einem Lupo im aktuellen VW-Design.
Um nun nicht völlig OT zu wirken, stellt sich mir die Frage, wie und ob man sowas eigentlich eingetragen bekommt, da es ja zwangsläufig auch eine "Änderung der lichttechnischen Einrichtung" ist...
An sich finde ich die Idee mit den US-Golf Blinkern nicht schlecht!
MfG Sebastian S.
wenn du alles nach angaben vom TÜV baust bekommst du alles eingetragen. das setzt aber voraus das du mit deiner Idee zum Tüv gehst und dir erklären läßt worauf du zu achten hast. höhen breiten und und .. dann geht quasi alles.