hallo.
Ich habe von meinem alten Auto noch Winterreifen in der Grösse 175/70 R13 , 82 T.
Kann ich diese Reifen auf dem Lupo fahren?
In der Zulassungsbescheinigung stehen sie nicht drin.
eingetragen sind 175/65 R13 , 80T
passen auch nicht, da sie einen zu grossen abrollumfang haben.
der aufwand, die legal fahren zu duerfen, waere hoeher, als die passenden reifen zu besorgen.
gruss,
tom
könnte ich das vielleicht mit ner einzelabnahme hinbekommen?
was würde denn sowas kosten?
Hallo Diana
Differenz des Abrollumfangs zu (den bereits eingetragenen) 195/45-15 beträgt 2,1 %.
Sollte über Einzelabnahme noch ohne Tachoangleichung machbar sein. Denke mal, dass Du einen Prüfer finden wirst, der die 0,1 % vernachlässigt.
Wird sich aber vermutlich nicht besonders gut fahren lassen mit so einem Reifenquerschnitt, würde daher auch eher zu dem raten, was Tom gesagt hat: Verkaufe die Räder an einen Golf-2 oder Golf-3 Fahrer und besorge dir 175/65-13.
Eintragung bei Einzelabnahmen wird nach Aufwand berechnet, du kannst bei solch einer Geschichte mit etwa 70-80 Euro rechnen.
Gruß Matthias
Klar kann man vieles mit ner Einzelabnahme hinkriegen, aber wie Tom schon sagte lohnt sich das nicht. Meines Wissens nach musst du, wenn der ABrollumfang zu groß ist, den Tacho angleichen lassen, und das führt dann dazu dass die bisherigen Reifengrößen nicht mehr gefahren werden können... jedenfalls nicht ohne erneute Prüfung...
Sonst ruf doch mal bei einem Tüv in deiner Nähe und frag die, die werden es genau wissen
Edit: Da war ein Fachmann schneller
war heute beim tüv der sagte geht nicht.
aber ich sollte doch mal zu vw fahren und fragen was die dazu meinen .
wenn die ja sagen sollte ich mir das schriftlich geben lassen.
das würde dann auch reichen der zettel und brauche keine tüv eintragung extra.
also werde ich nächstes wochenende mal zu vw fahren und mal schaun was die sagen.
werde es dann kurz berichten.
danke für eure antworten.
liebe grüsse diana
da hab ich mal ne frage an den "profi" silberpfeil:
wird denn als ausgangsgroesse nicht die serienbereifung genommen?
also in ihrem fall waere das ja der 175/65 r13.
ansonsten koennte ich mich ja ueber die eintragung knapp groesserer abrollumfaenge bis hin zu lkw-reifen mogeln, wenn man immer die bereits eingetragene groesste groesse als grundlage nimmt und dies immer um 2% erhoeht.
also ich meine, die 2% unterschied im abrollumfang beziehen sich auf die serienbereifung.
gruss,
tom
ups...
sollt hier nicht streiten..
streiten doch gar nicht...
moechte nur gewissheit in der frage.
gruss,
tom
Kleinste serienmäßig eingetragene Reifengröße minus 2%
Größte serienmäßig eingetragene Reifengröße plus 2%
Alles was sich dazwischen bewegt, ist zulässig.
@ diana:
Es reicht nicht, die Herstellerfreigabe mitzuführen. Das ist in jedem Fall eine eintragungpflichtige Sache !
Einzige Ausnahme, bei denen von der Serie abweichende Reifen nicht abnahmepflichtig sind, ist die Freistellung in einer ABE.
Kann ich kaum glauben, daß dir der Prüfer das so gesagt hat.
Mfg Matthias
@ silberpfeil
hast recht die reifen kann ich nicht nehmen , war gestern bei vw.
schade naja da muss ich halt doch neue kaufen.
trotzdem danke für eure hilfe!
diana
Zitat:
Kleinste serienmäßig eingetragene Reifengröße minus 2%
Größte serienmäßig eingetragene Reifengröße plus 2%
175/65-r13
alles was eingetragen ist,.. ich vermute das is dann das kleinste bei dir
alles andere musst du eintragen lassen was gar keinen zopf macht (kosten/nutzen).
hab mir selber letzte woche 185/55-14 winterreifen auf meine originalfelgen ziehen lassen...
gruss