Das Problem mit der Legalität ist eben das die Sitze vor der Markteinführung nur in nem A3 geprüft wurden. Soweit ja auch logisch, da ja ursprünglich niemand geplant hat sie in ein anderes Auto einzubauen.
Von der Bauart ist die Schiene aber gleich der eines Golf/Bora Lupo (Bora Golf und A3 haben die selbe Bodengruppe, beim Loop wär ich mir da nicht so sicher )
Aufgrund der Tatsache das die Sitze nur für nen A3 geprüft wurden gibt es bei Audi ein Gutachten das besagt, dass diese Sitze in nem A3 Modell XY BJ von bis verbaut werden dürfen. In dem Gutachten ist in keinster weise die Rede von nem Golf, Bora, Lupo, ...
Zwar erfüllen sie in nem anderen Auto mit Bauartgleicher Schiene den selben Zweck (da kann dann auch nichts herausrutschen brechen etc, da ja gleiche schiene) jedoch haben sie sogesehen keine Freigabe für zB einen Lupo.
Auf welche Art und Weise das nun kritisch werden kann im Falle eines Unfalls ist schwer zu sagen und liegt sicher auch am Vergehen und am Anwalt
Sicher kann man sich im Fall der Fälle auf eine Bauartgleiche Schiene/Bodengruppe etc berufen, obs am Ende was bringt...
Antwort darauf bringt sicher nur der erste Ernstfall.
Bis dahin werde ich ruhigen gewissens weiter mein A3 Gestühl fahren
Ich wünsch noch einen schönen Tag und viel Spaß beim bequemen fahren
lg Tim
ach ich bau die auch einfach ein
danke für die antwort