Hat der lupo gti jetzt eigentlich Bi-Xenon oder nur abblendlicht xenon und der kleine scheinwerfer ist für das fernlicht?
Bixenon. Der Zudatzscheinwerfer ist zusätzliches Fernlicht bzw. für die Lichthupe. Auch die Standlichtbirne ist im Zusatzscheinwerfer.
im endeffekt könnte man ohne den zusatzscheinwerfer fahren!?!?!?!
Ja könnte man
Nein Darf man nicht weil das xenon allein nicht erlaubt ist
zb wegen lichthupe
Könnte man aber du brauchst die Zusatzscheinwerfer für Standlicht und Lichthupe bei nicht eingeschalteten Licht. Weil die Gasbirnen nicht so schnell reagieren können und sollen.
Du könntest die Zusatzscheinwerfern einfach abklemmen. Bringt aber mehr Nachteile als Vorteile.
Gruß
Wolf
Zitat:
Nein Darf man nicht weil das xenon allein nicht erlaubt istzb wegen lichthupe
das mit der lichthupe ist gesetzlich geregelt. wenn xenon aus muss man diese geben. also braucht man die zusatzscheinwerfer. das ja wohl mal wichtiger als standlicht.
Hä ?
hirschl, bitte geb mal die stelle an, wo die "lichthupe" als notwendige lichttechnische einrichtung gesetzlich erwaehnt ist.
das halte ich fuer bloedsinn und zweifle es an.
und "wichtig" ist die lichthupe schon gar nicht.
ich habe sie nach dem xenonumbau nicht einmal benoetigt.
bringt tagsueber sowieso wenig und nachts klappt sie ja bei eingeschaltetem xenon ueber den shutter.
gruss,
tom
Gesetzlich...
Das war nicht so gemeint...aber es ist ne Auflage die bei der Hauptuntersuchung aufgeführt ist...somit für mich ein Pflichtdasein...
Kollege am 3bg hat sie abgeklemmt weil ihn das zusätzliche Licht beim Aufblenden gestört hat, die haben ja auch Bi-Xenon...
Der durfte vor Ort anklemmen bei der Dekra, da diese im ausgeschalteten Zustand der Beleuchtung nicht funktionierte...
Ich denke die Ingenieure bei VW, haben sich schon was bei gedacht und nicht sinnloser Weise nen Scheinwerfer verbaut, denn das mit dem Standlicht hätten sie auch anders lösen können wenn der Zusatzscheinwerfer nur diese Daseinsberechtigung hätte...
Die Lichthupe ist Pflicht...finde auch nichts gesetzlich geregeltes aber es gehört ans Auto...
Geht zum TÜV, Blödsinn Diskussion!
Was ein Auto von Werk aus hat, grade Belechtungseinrichtungen darf nicht wegfallen oder schlechter werden. Wenn, dann nur besser, aber trotdem dürfen solche Funktionen nicht wegfallen!
Sowas nennt man Stand der Technik und Wisenschaft!
Wird euch jeder fähige TÜV Mensch bestätigen und stundenlang drüber berichten können!
Zitat:
Kollege am 3bg hat sie abgeklemmt weil ihn das zusätzliche Licht beim Aufblenden gestört hat, die haben ja auch Bi-Xenon...Der durfte vor Ort anklemmen bei der Dekra, da diese im ausgeschalteten Zustand der Beleuchtung nicht funktionierte...
Zitat:
zur xenon-nachruestung genuegt abblendlicht + fernicht im bi-xenon scheinwerfer, wobei abblendlicht beim betaetigen des fernlichts nicht ausgeschaltet werden darf.
und damit ist den gesetzlichen anforderungen genuege getan.
lichthupe muss man nicht zusaetzlich einbauen.
alwr und swra ist ja klar.
ich wollte nun nicht alle 5-6 punkte neu durchkauen.
fakt ist, lichthupe ist nicht vorgeschrieben!
daher sind die xenons vom gti auch legal, weil abblendlicht und fernlicht vorhanden.
Zitat:
Dazu kommt die SWRA und die LWRA an der Hinterachse,...
Kennen keinen Lupofahrer der die Dinge beim 6x nachgerüstet hat als er Xenon verbaut hat...