Hallo,
auf der Suche nach einer abnehmbaren AHK für den Lupo 3L habe ich verschiedentlich gelesen, dass an den 3L überhaupt keine AHK angebaut werden darf:
"Somit sollte der Wagen eigentlich so bleiben, wie er ist, kein AHK wegen fehlender Anhängelast, die bei Eintragung den ganzen Rest zusammenstürzen lassen würde, genauso wenig wie eine Veränderung der Räder durch andere als die serienmäßigen Magnesiumfelgen und Sparreifen auch das komplette Abgaskartenhaus und die Zulassung des Fahrzeugs unweigerlich ohne jegliche Genehmigungsmöglichkeit erlöschen lässt."
Ist das zutreffend? (Dürfte ich also auch keinen Paulchen-Fahrradträger montieren?)
Freue mich über kundige Antworten!
Jürgen
Der 3L war früher steuerbegünstigt. Darum musste Felgen/Fahrwerk so bleiben. Mittlerweile Kann das aber verändert werden, sollte mit dem Fahrradträger auch gehen.
Fahr zum Tüv und frag ihn ob er dir eine einträgt.
die normale für den Lupo sollte eigentlich passen.